2026.06.03./ 48. Prozesstag / Antifa-Ost-Komplex
Prozessbeginn ist kurz nach halb 10. Im Gerichtssaal befinden sich acht solidarische Menschen und zwei Journalist*innen. Von der Nebenklage sind Nicole Schneiders, Mario Thomas, Susann Wipper und Hagen Karisch anwesend.
Wie schon am gestrigen 46. Prozesstag geht es um den Tatkomplex Enrico Böhm, der am 2. Oktober 2018 beim Verlassen seiner Wohnung in Leipzig angegriffen wurde. Der Verhandlungstag beginnt wie immer mit den Schwierigkeiten der Justizvollzugsbeamt*innen, die schikanösen Handschellen der Gefangenen zu lösen. Auch wenn das Prinzip Schlüssel-Schloss sicherlich überfordernd sein kann, so würde der Prozess ohne dieses peinliche und unnötige Prozedere sicherlich professioneller wirken. Ansonsten war der Tag den Zeuginnenbefragungen im Falle Böhm gewidmet. Schon zu Beginn wurde vom Vorsitzenden Richter bekannt gegeben, dass eine Zeugin wegen Krankheit entschuldigt sei, so dass der Tag kurz sein würde. Und so war es dann auch.
Die erste Zeugin des Tages kann sich nur noch daran erinnern, an dem besagten, acht Jahre zurückliegenden, Morgen gesehen zu haben, dass eine Person ein Fahrrad aus einer Hecke geholt habe und davongefahren sei. Diese habe sie fotografiert. Allerdings ist auch diese Erinnerung so verblasst, dass sie dazu, trotz mehrmaligen Insistierens des Vorsitzenden Richters, nichts aussagen könne. Da dies überaus unergiebig ist, zieht sich der Senat zur Beratung zurück. Das bedeutet, dass die Handschellen wieder angelegt werden müssen (das geht schneller), die Gefangenen weggebracht werden und alle in eine 20-minütige Pause gehen. Nach dieser Pause (langsames Lösen der Fesseln) ist der Senat zu der Übereinkunft gekommen, dass die Aussage, die die Zeugin zum damaligen Zeitpunkt bei der Polizei abgelegt hat, verlesen werden darf. Damals habe sie ausgesagt, vier bis fünf Vermummte gesehen zu haben, die „weg, weg“ gerufen hätten, zu Fahrrädern gelaufen und davongefahren seien. Die Personen seien alle ca. 1,80m gewesen, eine Person sei kräftig gewesen. Daran kann sie sich aber heute nicht mehr erinnern. Von einem Angriff habe sie auch nichts mitbekommen. Im Anschluss wird ihr das Foto vorgelegt, dass sie damals von einer fahrradfahrenden Person aufgenommen habe. Von diesem Foto existiert aber nur noch die Kopie, die die Polizei gemacht hat, so dass darauf nicht viel zu erkennen ist. Der Senat lässt sich noch einmal die örtlichen Gegebenheiten beschreiben, Frau Geilhorn von der GBA interessiert sich hingegen für die Farbe des Fahrrads, dass die Zeugin in ihrer zurückliegenden Aussage als rosa-mintgrün beschrieben habe. Beide sind sich einig, dass dies eine ungewöhnliche Farbkombination sei, die an die 90er Jahre erinnere. Mit dieser überaus wichtigen, kunsthistorischen Information endet die erste Vernehmung.
Die zweite Zeugin des Tages glaubt sich noch daran zu erinnern, am Morgen des 2. Oktober 2018 auf dem Weg zur Arbeit kurz nach dem Eingang einer Kleingartenanlage auf einer Freifläche drei Personen mit Fahrrädern gesehen zu haben, die sich unterhalten hätten. An sich nichts Außergewöhnliches – außer, dass die Personen dunkel gekleidet und vermummt gewesen seien. Die Personen seien dann losgefahren und hätten gemeinsam eine Brücke überquert. Auf Nachfrage des Senats, ob es sich dabei nur um Männer gehandelt habe, gibt die Zeugin an, laut ihrer damaligen Aussage eine blonde Haarsträhne gesehen zu haben, was sie zu der Annahme geführt habe, dass eine der Personen eine Frau gewesen sei. Ansonsten könne sie nichts zu den Personen sagen, außer dass alle „gleich“ schlank, beweglich und somit eher jung wirkend gewesen seien. Auf weitere Nachfrage des Senats zur Art der Vermummung nennt die Zeugin den Begriff Sturmhauben, kann aber nicht sagen, ob hier nur die Augen oder auch der Mund unverdeckt gewesen seien. Später auf der Arbeit habe sie von einem Überfall gehört und habe sich dann bei der Polizei gemeldet. Enrico Böhm habe sie zu diesem Zeitpunkt nicht gekannt und auch erst im Nachhinein erfahren, dass es sich bei ihm um ein NPD-Mitglied und Stadtrat gehandelt habe. Im Anschluss zeichnet die Zeugin auf einer Karte noch ihre und die Positionen der Personen mit den Fahrrädern, sowie die Lauf-bzw. Fahrrichtungen ein. Bezugnehmend auf eine frühere polizeiliche Vernehmung der Zeugin fragt der Senat nach, ob es sich um drei oder vier Personen gehandelt habe und ob diese gemeinsam davon gefahren seien oder sich aufgeteilt hätten. Hierzu kann die Zeugin jedoch keine Angaben mehr machen.
Da es keine weiteren Zeug*innen zu befragen gibt, entscheidet der Vorsitzende Richter diverse Lichtbildmappen einer Hausdurchsuchung in Augenschein zu nehmen. Es folgt eine endlose Reihe von Fotos von Zimmern, Kleidungsstücken und Wohnungsutensilien aus unterschiedlichsten Perspektiven.
Daran anschließend werden im Internet veröffentliche Lichtbilder der Täter des Neonazi-Angriffs auf Connewitz vom 11. Januar 2016 vorgeführt. Dann endet der Verhandlungstag schon vor der Mittagspause.
