Stellungnahme zum Antifa Ost-Prozess vor dem OLG DresdenSeptember 2026
Der IV. Strafsenat des Oberlandesgerichts Dresden hat das Verfahren gegen einen der Angeklagten im Antifa-Ost-Komplex von dem Verfahren der sechs anderen Angeklagten abgetrennt. Der betroffene Angeklagte hat bei einem Suizidversuch lebensgefährliche Verletzungen erlitten und ist auf absehbare Zeit nicht verhandlungsfähig.Der Prozess ist für alle sieben Angeklagten, von denen sich drei in Untersuchungshaft befinden, stark belastend….
