2026.05.27 / 46. Prozesstag / Antifa-Ost-Komplex
Am 46. Prozesstage waren Zeug*innen zu verschiedenen Tatkomplexen geladen. Von der Nebenklage waren Schneiders und Karisch anwesend. Der Prozesstag wurde durch ca. 10 solidarische Menschen begleitet.
Da der erste zivile Zeuge, ein Beamter aus Eisenach, im Stau stand, begann der 46. Prozesstag erst um 9:45 Uhr. Dem Zeugen wurden nachts die Kennzeichen seines Autos geklaut. Sichergestellt wurden diese noch bevor der Diebstahl dem Besitzer überhaupt aufgefallen war. Da weder er, seine Frau, noch jemand in der Nachbar*innenschaft den Diebstahl beobachtete war die Befragung schon nach wenigen Minuten vorbei.
Die zweite geladene Person, eine in Bayern lebende zivile Zeugin, erschien zum wiederholten Male nicht vor dem 4. Strafsenat am OLG in Dresden. Für ihr unentschuldigtes Wegbleiben wird sie die Gerichtskosten sowie ein Bußgeld von 100€ zahlen müssen. Da das Gericht zwischenzeitlich noch darauf hoffte, dass sie doch erscheinen würde, wurde die Zeit bis 10:30 mit dem Verlesen von Anordnungen zu Selbstlesekonvoluten verbracht. So entschied es, gegen den Widerspruch der Verteidiger*innen, diverse Auswertungsvermerke von Polizist*innen in die Hauptverhandlung einzuführen.
Um 10:50 Uhr wurde eine längere Pause, bis 13 Uhr eingelegt. Denn der nächste Zeuge, der Neonazi Benjamin Schwelnus aus Wurzen, war erst am Nachmittag geladen worden. Doch auch dieser kam erneut nicht nach Dresden. Der Versuch ihn durch Polizist*innen vorführen zu lassen schlug ebenfalls fehl, denn Schwelnus arbeitet derzeit auf Montage. Wo genau, ließ sich in der Kürze der Zeit nicht ermittelt werden.
Nachdem der Vorsitzende seine Beschlüsse in diesen Angelegenheiten verlesen hatte und die GBA zu ihnen Stellung genommen hatte, wurden diverse polizeiliche Fotos angeschaut. Diese wurden während einer Hausdurchsuchung aufgenommen und zeigten ein Dachbodenabteil und die darin aufgefundenen Gegenstände. Gegen die Inaugenscheinnahme weiterer Fotos der gleichen Durchsuchung, jedoch eines anderen Abteils, legte die Verteidigung Widerspruch ein. Das sie diesen, aufgrund der spontanen Einführung der Bilder in die Hauptverhandlung, nicht ausführlich vorbereitet hatte, nahm der Vorsitzende den Anwält*innen übel.
Und dann begann die Beweisaufnahme zu den Angriffen auf Neonazis in Ungarn – durch den Vorsitzenden „Tatkomplex 1“ genannt. Er ließ ein 11-sekündiges Video abspielen. Aufgenommen wurde es durch die Überwachungskamera einer Straßenbahn. Zu sehen war, wie eine vermummte Person das Fahrzeug betrat und eine Person ca. 1 bis 2 Sekunden mit etwas besprühte. Danach verließ die vermummte Person wieder die Straßenbahn. Das Video wurde zwei mal, in verschiedenen Geschwindigkeiten abgespielt.
Damit endete der 46. Prozesstag um 13:45.
