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Stellungnahme zum Antifa Ost-Prozess vor dem OLG DresdenSeptember 2026

Der IV. Strafsenat des Oberlandesgerichts Dresden hat das Verfahren gegen einen der Angeklagten im Antifa-Ost-Komplex von dem Verfahren der sechs anderen Angeklagten abgetrennt.

Der betroffene Angeklagte hat bei einem Suizidversuch lebensgefährliche Verletzungen erlitten und ist auf absehbare Zeit nicht verhandlungsfähig.
Der Prozess ist für alle sieben Angeklagten, von denen sich drei in Untersuchungshaft befinden, stark belastend. Schon vor Prozessbeginn gab es von vier der Angeklagten Anträge auf Abtrennung ihres Verfahrens, denen nicht stattgegeben wurde. Allen werden sehr unterschiedliche Tatvorwürfe gemacht, von denen keiner alle sieben betrifft.

Aufgrund des laufenden Verfahrens konnte der betroffene Angeklagte keine Therapie in Anspruch nehmen. Die Situation verschlechterte sich in den vergangenen Monaten, er war stark selbst- und fremdgefährdend und wurde auf amtsgerichtliche Anweisung zu seinem eigenen Schutz in die Psychiatrie eingewiesen. Er war gegenüber Menschen aus seinem Umfeld gewaltvoll. Diese Gewalt äußerte sich in missbräuchlichem, manipulativem Verhalten; er drohte mehrfach mit Suizid. 
Doch selbst in dieser Verfassung wurde er weiter vor Gericht gezerrt.
Zum Prozesstermin am 12. August ließ das Gericht den Angeklagten aus der geschlossenen Psychiatrie bringen.
Ihn ungeachtet seines Zustandes zur Teilnahme am Prozess gezwungen zu haben, ist menschenverachtend. Das Verhalten des Gerichts verschärfte die ohnehin kritische Situation, in der er sich selbst und andere gefährdete und die nun in einem Suizidversuch endete. Es trägt Mitschuld an der jetzigen Eskalation.
Der Angeklagte muss erst im Koma liegen, damit das Gericht seine Verhandlungsunfähigkeit anerkennt.

Wir als Zusammenhänge, die die Solidaritätsarbeit für dieses Verfahren leisten, sehen unsere Aufgabe darin, die antifaschistische Bewegung gegen diesen Angriff staatlicher Repression zu verteidigen. Wir finden uns dabei in Widersprüchen. Alle Angeklagten sind durch das Verfahren stark belastet, aber das enthebt niemanden von der Verantwortung für das eigene Tun. Das missbräuchliche, gewalttätige Verhalten ist Ausdruck eines misogynen Wertesystems.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Erklärung aus dem Oktober 2025: Herausforderungen und Widersprüche unserer Solidaritätsarbeit, aus der wir hier zitieren:

„Angegriffen werden wir als Bewegung. Repression soll delegitimieren, verunsichern und uns unsere Handlungsmacht rauben. Wo diese Angriffe passieren, bleibt Solidarität eine politische Notwendigkeit. Soli-Arbeit verteidigt daher nicht nur die Angeklagten, sondern auch einen konsequenten Antifaschismus. Trotz der Widersprüche bleiben wir vereint gegen Repression.“

Gegen Faschismus, Patriarchat und Repression

Zusammenhang von Solidaritätsstrukturen für den Antifa Ost Prozess vor dem OLG Dresden
September 2026

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