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2026.04.28 / 41. Prozesstag / Antifa-Ost-Komplex

Am heutigen HVT war für die Nebenklage Hagen Karisch anwesend. Im Zuschauer*innen-Saal waren wie am Vortag knapp eine Hand voll Menschen. 

In der ersten Hälfte war war wieder Prof. Labudde von der Hochschule Mittweida als Sachverständiger da. Dieser hatte gestern versprochen, über Nacht noch die Einpassung des Rigs eines Angeklagten in das „Fluchtvideo“ vom Tatkomplex Erfurt vorzunehmen. Sein Ergebnis stellte er dann – wie schon am Vortag – mit einer Präsentation vor. Labudde hatte hierfür das Video in Einzelbilder zerlegt, um so zeigen zu können, wie gut der Rig einer angeklagten Person zum vermeintlich flüchtenden Täter im Video passen würde. Gleichzeitig wies Labudde darauf hin, dass es für diese Einpassung nun keine eigentlich übliche Gegenprüfung einer zweiten Person gegeben habe, da es über Nacht erstellt worden sei. Mitten in der Bilderschau rannte Labudde dann plötzlich aus dem Verhandlungssaal, um kurz darauf mit einem Netzteil für seinen Laptop wieder zu kommen. Der vorsitzende Richter wies ihn darauf hin, dass er Bescheid sagen müsse, wenn er den Raum verließe – man sei schließlich in einer öffentlichen Hauptverhandlung, die unterbrochen werden müsse, wenn er raus ginge. 

Auf Nachfrage gab Labudde an, dass zur Erstellung deutlich weniger Bilder der angeklagten Person erstellt worden seien als üblich, das sei den besonderen Umständen geschuldet – gemeint war sei damit die mangelnde Kooperationsbereitschaft des Tatverdächtigen. Kubista fragte, ob es richtig sei, dass eigentlich in etwa 400 Bilder angefertigt werden würden. Labudde entgegnete, dass die 184 Fotos, die vom Angeklagten gemacht worden wären, dennoch ausreichend seien – warum konnte er nicht wirklich erklären. 

Als nächstes Ergebnis seiner „Hausaufgabe“ vom Vortag zeigte Labudde dann noch angeblich typische Werte von Körpergrößen für Männer. Auf die Nachfragen, woher diese Zahlen stammen und auf welche geographische Region sich diese Zahlen beziehen würde, reagierte er harsch mit „das ist doch jetzt Schwachsinn“ – das seien ja nur Annahmen und er könne das gerne mit Quellenangaben nachreichen. 

Im Anschluss wurde nochmal ein Ort in Budapest gezeigt, zu dem es am Vortag schon zahlreiche Diskussionen, Nachfragen und Verwirrungen gab. Hier ging es Labudde wohl noch einmal darum, nachvollziehbar zu machen, wie seine „Methode“ funktioniere. Dazu legte er das Original-Video einer Überwachungskamera über die digitale Rekonstruktion des Raumes. Dabei wollte er anhand angeblich gleich bleibender Objekte zeigen, dass die Rekonstruktion mit dem Original übereinstimme. 

Nun begann das Nachfragen des Senates. So sollte Labudde noch einmal die Rig-Einpassung in das „Fluchtvideo“ aus Erfurt erklären. Dabei stellte sich heraus, dass Labudde teils falsche Bezeichnungen und Zuordnungen in seiner Präsentation hatte. Bemängelt wurde außerdem, dass die Einschätzungen des Gutachters wie „äußerst wahrscheinlich“ und „kann nicht ausgeschlossen werden“ missverständlich seien. Dem versuchte Labudde gewohnt lang ausschweifend zu begegnen, was nicht zur allgemeinen Verständlichkeit beitrug. Im Zuge dessen erwähnte Labbudde erneut das Vier-Augenprinizip, mit welchem die Zuordnungen gegengeprüft würden – wobei die Anzahl der Augen, die er in seinen Schilderungen bezifferte durchaus variierte. Das Verfahren sei „deutlich klar […] kein Identifizierungsverfahren“. Erneut bemerkte ein Mitglied des Senates, dass die doch recht eindeutig klingende Schlussfolgerungen Labuddes in der Zuordnung „äußerst wahrscheinlich“ in Bezug auf einen bestimmten Angeklagten zu verstehen sei, beziehungsweise dazu im Widerpsruch stehen würde. Auch dem konnte Labudde nicht wirklich verständlich begegnen. 

Im letzten Teil des Blockes ging es dann viel darum, welchen Einfluss die von den zu identifizierenden Personen getragene Bekleidung oder Schuhe auf Labuddes „Methode“ hätten – also inwiefern dicke Kleidung im Winter, wie beispielsweise im Video aus Budapest zu sehen, das Ergebnis verfälschen könne. Nach ausschweifenden Erklärungen, denen allen Verfahrensbeteiligten scheinbar nur schwer folgen konnten, endete Labudde mit der Aussage: „Diese Fehler kann man mathematisch nicht bestimmen.“ Aufgrund der vorangeschrittenen Zeit ging das Fragerecht auch heute nicht an die Verteidigung über und wird auch zum Beginn des nächsten HVT, an dem Labudde erscheinen wird (21.05.2026), bei der GBA verbleiben. 

Nach der Mittagspause folgte dann die überraschendste und vielleicht erfreulichste Wendung seit Prozessbeginn: Während die anderen inhaftierten Angeklagten noch nicht mit Handschellen in den Saal geführt worden waren, befand sich Nanuk bereits im Verhandlungssaal. Den im Verhandlungssaal anwesenden Angeklagten und einigen Verteidiger*innen stand ein Grinsen ins Gesicht geschrieben. Daraus lies sich schlussfolgern, dass soeben tatsächlich positiv über den Antrag von letzter Woche, den Haftbefehl außer Vollzug zu setzen, entschieden worden sein musste: Somit ist ab heute ein weiterer Angeklagter in Freiheit – Willkommen zurück! 

Nach dieser kurzen Hochphase betrat der Neonazi und rechte Szene-Anwalt Brian Engelmann den Saal und nahm am Zeug*innen-Tisch platz. Seine Befragtung letzte Woche musste ebenfalls aus Zeitgründen unterbrochen werden und er war für heute erneut geladen. Das Fragerecht war bereits bei der Verteidigung, die Engelmann zu verschiedenen Details bezüglich polizeilicher Maßnahmen der Gefahrenabwehr befragen wollte. Konkret wollte die Verteidigung wissen, ob die Polizei ihm gegenüber Angaben zum Hintergrund des angeblich drohenden Angriffs auf ihn machte, wobei Engelmann sich äußerst lückenhaft zu erinnern schien. 

Anschließend wurde gefragt, ob er ein Tattoo hatte oder noch heute habe, was an ein Hakenkreuz erinnere. Das wollte Engelmann nicht beantworten, da es seine Intimsphäre beträfe und es auch nichts zur Sache tue. Letzteres sah auch der Vertreter der GBA und der vorsitzende Richter Kubista so. Insbesondere das sorgte für Verwunderung bei der Verteidigerin, da Kubista diese Frage selbst bei der letzten Vernehmung Engelmanns gestellt habe. Nach einigem Hin und Her zwischen Verteidigung und Richter blieb letzterer dabei, die Frage abzuweisen, da sie „zur Wahrheitsfindung nicht wesentlich“ sei. 

Mit der nächsten Frage nahm die Verteidigung auf das Strafverfahren gegen Engelmann wegen des Angriffs auf Connewitz am 11.01.2016 Bezug. In diesem Kontext war dieser zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Sie wollte wissen, ob er sich zur Sache eingelassen habe und was er dort gesagt hätte. Dies könne Engelmann heute nicht mehr beantworten. Darauf hielt die Verteidigerin ihm vor, damals gesagt zu haben, dass er sich in Connewitz nicht getraut habe wegzugehen, weil dort „so viele große Hühnen“ anwesend gewesen sein. Hier wiederholte sich ziemlich genau dasselbe Prozedere wie bei der vorherigen Frage: Die GBA beanstandete die Frage, der Richter wies die Frage zurück, die Verteidigung protestierte, da der Richter die Frage bereits auf eine ähnliche Weise bei der letzten Vernehmung gestellt habe. Letzten Endes verkündete der Richter auch hier mittels Gerichtsbeschluss, dass die Frage abgewiesen werde, da sie „zur Wahrheitsfindung nicht wesentlich“ sei – weiter begründet wurde diese Feststellung – wie so üblich – nicht. 

Im Anschluss ging es um den Kampfsport-Background Engelmanns: Auf Nachfrage gab er an, dass er beim Bushido SportCenter in Leipzig trainiere. Ob er dort als Trainer angestellt sei, würde allerdings aus seiner Sicht nicht sachdienlich sein und er würde es daher nicht beantworten. Erneut stimmte der Richter zu und Engelmann musste nicht antworten. Auch ob ein Martin Krause im Bushido SportCenter trainiere, sei nicht relevant. Die Verteidigung erläuterte, dass das vor dem Hintergrund der „Schutzgruppe“, die Engelmann zu seinen Prüfungen begleitet habe, relevant sei. Engelmann gab an, sich nicht zu erinnern, ob Krause Teil seiner Begleitung war – aber möglich wäre es. Im selben Zug kam die Verteidigung auf einen Vorfall auf Mallorca zu sprechen. Engelmann meinte daraufhin, dass es wohl um einen rassistischen Angriff von Lok-Hooligans auf Mallorca gehen würde. Auch er sei in einem Bericht „von linker Seite“ dazu erwähnt worden, wobei er aber nie in Mallorca war. Auf Nachfrage bestätigte er allerdings, dass er einen der Beschuldigten gekannt habe und mit diesem zusammen trainiert habe. Laut Verteidigung habe Engelmann diesen als „eigentlich netten Kerl“ bezeichnet, was Engelmann nicht negierte. 

Als nächstes wurde Engelmann gefragt, ob er schon einmal im Kontakt mit dem Verfassungsschutz gewesen sei. Das bestätigte Engelmann mit einem kurzen Lachen. Es habe ein Treffen gegeben, das sei im Kontext des Strafverfahrens wegen des 11.01. gewesen. Der Verfassungsschutz habe zwar kein konkretes Angebot gemacht, aber „durch die Blume“ sei in Aussicht gestellt worden, dass man bezüglich des Strafverfahrens helfen könne – möglicherweise gegen Informationen, wie Engelmann geschlussfolgert habe. Er habe daran aber keinerlei Interesse gehabt und deshalb sei es zu keinen weiteren Gesprächen gekommen.

Zuletzt ging es dann noch um weitere Strafverfahren, die in der Vergangenheit gegen Engelmann geführt wurden. Er wurde nach einem Verfahren wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen gefragt. Davon habe es drei Stück gegeben – eines in Deutschland, eines in Österreich und dann wieder eines in Deutschland – diese seien aber alle eingestellt worden. 2009 oder 2010 hätte es darüber hinaus ein Ermittlungsverfahren wegen einer Körperverletzung bei einer Schlägerei in Dresden gegeben. Ob das Verfahren eingestellt, oder ob er freigesprochen worden wäre, oder ob eine Geldstrafe verhängt wurde, daran würde er sich nicht erinnern. 

Nachdem keine*r der Verfahrensbeteiligten weitere Fragen an Engelmann hatte, wurde dieser entlassen. 

Damit endete der HVT gegen 15:00 Uhr. Weiter geht es am 13.05.2026 um 09:30 Uhr mit der Vernehmung eines Zeugen zum Tatkomplex Erfurt.

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