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2026.03.04 / 21.Pozesstag / Antifa-Ost-Komplex

Der Prozess beginnt gegen 9:40 Uhr mit der Reaktion der GBA auf Anträge der Verteidigung, die in den Wochen zuvor gestellt worden waren. Unter den Zuschauer*innen befinden sich circa 20 solidarische Menschen.
Von der Nebenklage sind die Anwält*innen Schneiders und Thomas anwesend.

Zu Beginn äußert sich die Generalbundesanwalt zu den Anträgen der Verteidigung, die vor ein paar Wochen gestellt wurden. Für die GBA sind sie gegenstandslos oder unerheblich, da sie entweder keine Relevanz für die Tatschuld aufweisen oder keinen Beweiswert besitzen. Die „beantragten“ Verteidigungszeugen wurden in der Zwischenzeit geladen, so dass die Anträge als erledigt eingestuft werden.
Wie schon so oft fehlt aus Perspektive einer Außenstehenden das juristische Interesse der GBA. Danach beschuldigt die GBA die Verteidigung, Anträge nur zu stellen, um unrechtmäßiges Verhalten der GBA und der Ermittlungsbehörden anzuprangern. Sie stuft die Anträge als Unterstellungen und Behauptungen ein. Dem wird durch die Verteidigung entschieden widersprochen. In Ermangelung einer nachvollziehbaren juristischen Argumentationsweise, erscheint dies eher wie eine Trotzreaktion der GBA.
Darauf folgen Reaktionen auf die Ausgabe von Selbstlesekonvolute durch den Senat, bei denen die Verteidigung erneut ihre akribische Arbeit demonstriert. Im Wesentlichen wird gezeigt, dass bestimmte Abschnitte der Selbstleseliste aus Aussagen, subjektiven Einschätzungen, unbegründeten Kommentaren, vorläufigen polizeilichen Ermittlungsergebnissen ohne Nachvollziehbarkeit und ähnlichem bestehen. Folglich sind sie für eine selbstständige Lektüre ungeeignet und bedürfen statt dessen der Einordnung durch Zeug*innenbefragungen.
Über den Antrag der Nebenklage auf komplette Akteneinsicht für das gesamte Verfahren, der vor ein paar Wochen gestellt wurde, entscheidet der Bundesgerichtshof statt des Staatsschutzsenats in Dresden. Es ist nicht absehbar, wann diese Entscheidung getroffen wird. Allerdings hat der vorsitzende Richter der Nebenklage zugesichert, dass sie die Aussagen des Kronzeugen Domhöver unabhängig von Zeitpunkt und Ergebnis der Entscheidung erhalten würden.

Thema des Verhandlungstage: Das Thor Steinar Bekleidungsgeschäft in Dortmund, 21.10.2019

Die Mitarbeiterin, die an jenem Tag anwesend gewesen war, schilderte, dass zwei Personen einen Gegenstand an die Decke geworfen und die Waren des Geschäfts mit Farbe aus einem Feuerlöscher besprüht hätten. Außerdem hätten sie „Ihr Scheiß Nazis!“ gerufen. Die Zeugin hat keine Erinnerung an die Statur der Personen. Auch einen Dialekt konnte sie nicht feststellen. Die Mitarbeiterin erlitt keine Verletzungen und sagt aus, dass der Feuerlöscher zwar in ihre Richtung geworfen wurde, aber nicht gezielt auf sie. Danach hatte sie einen Schock und wurde einige Tage krank geschrieben. Sie war eine Zeit lang schreckhafter als sonst, jedoch nicht eingeschränkt.
Beschädigt wurden T-Shirts, Hoodies, der Teppichboden, die Theke, Wände, Regale und Kleiderständer. Zudem verströmte der Gegenstand, der an die Decke geworfen wurde, einen eindringlichen Geruch. Insgesamt musste weit über die Hälfte der Kleidung entsorgt werden. Es wurde versucht, den Rest der Ware reduziert zu verkaufen. Nach der Reinigung hatte der Laden noch ein bis zwei Wochen geöffnet und wurde dann aufgrund von Brandschutzmängeln von der Stadt Dortmund geschlossen.

Der zweite Zeuge des Tages, Dennis Bender, arbeitet als Betriebswirt im Lager der Firma Thor Steinar in Mittenwalde. Er ist sehr aufgebracht und frustriert, seine Impulskontrolle wäre verbesserbar.
Schon vor der Befragung bringt die Verteidigung ein, dass die Höhe des an den Senat übermittelten Schadens laut den Aussagen der vorherigen Zeugin zu hoch angesetzt sei. Es wird angeregt, den Zeugen zunächst zu belehren. Hierfür sieht der vorsitzende Richter keinen Anlass. Zuerst behandelt er die Liste, die dem Senat zugesandt wurde, da sie nicht selbsterklärend ist. Auch nach mehrmaliger schriftlicher Aufforderung vor dem 05.03.2026 erteilte die Betriebsleitung keine detaillierte Auskunft, wobei es im Wesentlichen um den Warenwert, den entstandenen Schaden, Abschreibungen sowie Gutschriften ging.
Außerdem regt sich Bender darüber auf, dass die Firma Thor Steinar seit 1999 angeblich oft überfallen wurde, aber nie eine Entschädigung erhalten hat. Auf die Frage, in welchen Geschäften sich derartige Vorfälle in der jüngeren Vergangenheit ereignet hätten, führt er Erfurt, Dresden, Schwerin, Halle und Magdeburg an. Grundsätzlich wäre der Ablauf ohne Anwendung von Gewalt erfolgt, jedoch wären stets Farbe und Buttersäure zum Einsatz gekommen. Wegen des Gestanks der Buttersäure hätte die Ware jedes Mal vernichtet werden müssen. Von ursprünglich 12 Geschäften gäbe es nur noch 5.
Da die GBA keine Fragen hat, wird die Befragung durch die Verteidigung fortgesetzt. Hierbei geht es um das Firmenkonstrukt, SkyTecs und MediaTex hinter der Marke Thor Steinar. (Zusatzinfo: Die Firma SkyTec Outlet GmbH betreibt die Thor Steinar Läden, während die Firma MediaTex die Inhaberin der Markenrechte von Thor Steinar ist.)
Bender, Angestellter bei SkyTecs, erklärte zunächst, dass es sich bei beiden Unternehmen um unabhängige Firmen handele, die lediglich im selben Gebäude ansässig seien. Nach konkreter Befragung räumt er ein, dass SkyTec die Ware von MediaTex kaufe. (Zusatzinfo: Im Impressum der Webseiten von Thor Steinar wird die MediaTex als Inhaberin aufgeführt.) Die Rechnungen müssen nicht unverzüglich, d. h. vor oder nach Erhalt der Ware, bezahlt werden. Es werden fortlaufend Bestellungen ausgestellt, Waren geliefert und Rechnungen ausgezahlt. Letztendlich weiß Bender nicht, ob die Rechnung für die beschädigte Ware aus dem Thor Steinar Laden in Dortmund tatsächlich bezahlt wurde.

Der Prozesstag endet um 13:35.

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