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Ausblick und solidarische Begleitung: Prozesstag 25 (Do., 12.03.2026)

Bereits im Verfahren gegen Lina und drei weitere Antifas waren Genoss*innen als Zeug*innen vorgeladen, so am 44. und 59. Prozesstag (siehe Überschrift „Aussageverweigerung und Ordnungsgeld“). Auch in diesem Verfahren werden Genoss*innen vorgeladen werden, so u. a. am 25. Prozesstag.

Wir wollen unsere Genoss*innen in dieser Situation nicht alleine lassen und damit dem Versuch der Repressionsbehörden, zu spalten, zu vereinzeln und einzuschüchtern, entgegentreten. Gerade bei inhaftierten Genoss*innen zielt so eine Ladung auf Einschüchterung ab, wobei sich die Behörden die haftbedingte Isolation zunutze machen wollen. Durch die Haft ist ein Austausch über die Situation der Zeug*innenvernehmung erschwert möglich und kann Unsicherheit schaffen, vor allem auch hinsichtlich potentieller Strafen bei Aussageverweigerung. Doch auch nicht inhaftierte, aber geladene Genoss*innen sind mit Sanktionen konfrontiert, wenn sie bei der Vernehmung schweigen. Sofern sie zusätzlich Beschuldigte sind, können sie sich auf ein vollumfängliches Aussageverweigerungsrecht nach § 55 StPO berufen. Jedoch hat der Prozess gegen Lina und die drei Genossen gezeigt, dass der Verweis auf das Aussageverweigerungsrecht seitens des Gerichts wenig Beachtung findet.

Inhaftierte Genoss*innen, die zu Taten aussagen müssen, wegen derer sie verurteilt wurden, stehen weitaus ungünstiger da. Sie können sich nicht einfach auf das Aussageverweigerungsrecht beziehen, da sie für die ihnen unterstellte Tat bereits verurteilt wurden und sich durch ihre Aussagen nicht selbst belasten können.

Der Genosse soll am 25. Prozesstag (Do., 12.03.2026) nachmittags vernommen werden. Ein voller Zuschauer*innensaal – oder zumindest ein vollerer als an den bisherigen Prozesstagen – kann ihm den Rücken stärken und zumindest in diesem Moment das Gefühl der Einschüchterung minimieren. Zugleich ist es auch ein Signal an die Repressionsbehörden, dass wir uns nicht spalten lassen und wir weiterhin hinter unseren beschuldigten, angeklagten und verurteilten Genoss*innen stehen.

Gleichzeitig ist es auch für die derzeit Angeklagten kraftgebend, wenn bei den Prozesstagen (mehr) solidarische Menschen den Prozess begleiten.

Unsere Solidarität ist stärker als ihre Repression!

Der Prozesstag beginnt um 09:30 Uhr. Ab ca. 08:45 Uhr beginnen die Einlasskontrollen am OLG. Infos dazu findet ihr hier: https://www.antifaostkomplex.org/how-to-einlass-zur-situation-vor-und-im-olg-dresden/

Am gleichen Prozesstag ist auch der Neonazi Mathias „Matscher“ Leder geladen. Weitere Infos dazu hier: https://www.antifaostkomplex.org/ausblick-prozesstage-23-und-25-10-und-12-03-2026/

Statements und Gedanken vom Solibündnis Antifa Ost zum Thema sind hier nachlesbar:

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