2026.04.21 / 39. Prozesstag / Antifa-Ost-Komplex / ergänzender Prozessbericht
Thomas hat sich dankenswerterweise schon die Mühe gemacht und einen Bericht vom 39. Prozesstag auf Indymedia veröffentlicht. Wir finden den super und haben ihn bei uns gespiegelt. Wir wollen ihn an dieser Stelle um ein paar Aspekte ergänzen.
Am heutigen Prozesstag waren eine Hand voll solidarischer Besucher*innen und wie schon am Vortag der Combat18-Aktivist Robin Schmiemann im Zuschauer*innen-Bereich. Für die Nebenklage waren Nicole Schneiders, Susann Wipper und ab der Mittagspause Hagen Karisch anwesend.Wie schon am Vortag waren Schneiders und Robin Schmiemann gemeinsam angereist.
Der Verhandlungstag begann mit dem Antrag der Verteidigung, die Richterin Sandra David wegen Befangenheit abzulehnen. Begründet wurde das vor allen Dingen mit der Art und Weise, wie diese am Vortag den vermeintlichen Kronzeugen J.D. befragt hatte. So hatte die Richterin J.D. gefragt, ob der Mandant der Verteidigung angefragt worden wäre, sich „wieder“ an einen Angriff auf Neonazis in Eisenach zu beteiligen. Dies würde voraussetzen, dass die Richterin bereits von der Beteiligung des Angeklagten am ersten Angriff in Eisenach überzeugt sei – anders wäre das Einsetzen des Wortes „wieder“ sprachlich nicht erklärbar. Darüber hinaus wurde in dem Antrag bemängelt, dass ein ungestörter Austausch des Angeklagten mit seinen Verteidiger*innen nach dem gestrigen HVT nicht ermöglicht wurde. Nach wenigen Minuten hätten die Justizbeamt*innen das Gespräch beendet und den Angeklagten in „seine“ Haftanstalt verbracht.
Im Anschluss verkündete der vorsitzende Richter einen Beschluss zu einem anderen Antrag der Verteidigung. Die Verteidigung beantragte, jene Verhandlungstage, die auf einen Mittwoch fallen, über einen Zeitraum von sechs Wochen bereits um 13:00 Uhr zu beenden. Das Gericht wies diesen Antrag zurück. Begründet wurde das mit dem Beschleunigungsgebot. Die Gründe des Antrags – Maßnahmen zur Gesundheitsversorgung des Angeklagten – seien hier nachrangig. Außerdem würde ein Beenden der HVT um 13:00 Uhr notwendig machen, einige Zeug*innen gegebenenfalls mehrmals zu laden – sinngemäß weil die Verteidigung exorbitant viele Fragen stellen würde. Als eine Anwältin diese Begründung schriftlich verlangte, fiel ihr der Richter ins Wort und meinte, dass sie der Antrag doch nichts angehen würde, da es nicht um ihren Mandanten gehen würde. Die Verteidigerin wies darauf hin, dass in der Begründung des Richters ja die Verteidigung insgesamt adressiert wäre, was der Richter mit „dafür sind ja auch Sie verantwortlich“ bestätigte. Gemeint war hier wohl das vermeintlich exzessive Frageverhalten der Verteidiger*innen.
Im nächsten Rutsch wies der Richter einen Antrag der Verteidigung vom Vortrag beiseite: Hierin war gefordert, dass der Polizeibeamte „PKZ 50“, welcher am heutigen HVT geladen war, seine Identität offen legen müsse und sich nicht verkleiden dürfe. Der Richter begründete seine Zurückweisung damit, dass für den Polizeibeamten sehr wohl eine Gefahr für Leib und Leben bestehe. Zur „Untermauerung“ dieser Behauptung zitierte er aus einer Indymedia-Veröffentlichung, in welcher Polizeibeamt*innen aufgrund der Repression gegen Antifaschist*innen gedroht worden wäre. Diese Verfügung wird seitens der Verteidigung beanstandet, die schriftliche Begründung eingefordert und ein Gerichtsbeschluss beantragt.
Nach einer Pause bestätigt der Richter seinen Entscheidung von zuvor bezüglich PKZ 50 „aus zutreffenden Gründen“ – ohne diese auszuführen.
Als nächstes folgt ein Antrag der Verteidigung, den Haftbefehl eines Angeklagten außer Vollzug zu setzen. In der ausführlichen Begründung wurde argumentiert, dass der vermeintlich dringende Tatverdacht spätestens in den letzten Verhandlungstagen entfallen sei. Im Detail werden hierzu noch Zitate aus dem Wortlautprotokoll der Verteidiger*innen von vorherigen HVT zitiert und diese zu den Darstellungen des Haftbefehls ins Verhältnis gesetzt. Im Haftbefehl würden die Aussagen zur Begründung des dringenden Tatverdachtes und des damit einhergehenden Fluchtrisikos „überinterpretiert“.
Nachdem alle Anträge gestellt und/oder abgelehnt waren, betrat der erste geladene Zeuge den Saal. Polizeimeister Schweigler sollte als Zeuge im Tatkomplex rund um den vermeintlich geplanten, aber nicht stattgefundenen Angriff auf den Neonazi Brian Engelmann aussagen. Schweigler sei im Juni 2020 an einer Maßnahme im Rahmen der Gefahrenabwehr im Einsatz gewesen. Er habe den Auftrag erhalten, Engelmann von einer Prüfung im Leipziger Westen abzuholen und nach Hause zu begleiten. Worin genau die Gefahrenlage für Engelmann bestanden habe, hätte er nicht gewusst. Er sei im Foyer des Gebäudes auf Engelmann getroffen und habe ihm die Lage geschildert. Dieser hätte ruhig, aber leicht überrascht reagiert und erklärt, lieber mit Freunden nach Hause zu fahren. Daraufhin habe der Beamte Engelmann zum Auto von dessen Freunden gebracht, diese wären losgefahren und die Beamten wären unter andauerndem Sichtkontakt bis zu Engelmanns Wohnadresse gefolgt. Im Verlaufe der Befragung stellte sich noch eine Unklarheit darüber heraus, von wie vielen Freunden Engelmann abgeholt wurde – was sich auch in der weiteren Vernehmung nicht aufklären ließ. Nach ein paar wenigen Nachfragen, die wenig Neues zu Tage förderten, wurde der Zeuge entlassen.
Anschließend wurden POMin Hobusch und POM Helm nacheinander vernommen. Beide waren an dem Prüfungstag von Engelmann als Besatzung eines Streifenwagens im Einsatz. Ihre Aussagen glichen sich sowohl in den Details, als auch in ihrer Lückenhaftigkeit bezüglich des Erinnerungsvermögens, sodass sie hier zusammengefasst werden können: Sie hätten den Auftrag bekommen, am Prüfungsort des Engelmann „polizeiliche Präsenz“ zu zeigen – weder hätten sie gewusst, um wen es geht, noch die konkrete Lage mitgeteilt bekommen. Außerdem habe es den Auftrag gegeben, im Anschluss irgendwo hinzufahren und die Aufnahme eines Verkehrsunfalles zu fingieren, um „kucken zu können“ – ob sie das taten, ob das in Verbindung mit Engelmann oder etwas ganz Anderem gestanden habe könne, das wusste keine*r der beiden.
Zwischen den Aussagen der beiden beanstandete ein Verteidiger noch einen Beschluss des Vorsitzenden Richters betreffend des HVTs am 01.04.26, als der Neonazi Pierre Beuthe aussagte. Konkret ging es um eine Situation, in welcher die Tättowierungen auf den Fingern des Zeugen thematisiert wurden. Der Verteidiger beantragte damals eine Wortlautprotokollierung, da der Zeuge womöglich eine Falschaussage getätigt habe. So sei er gefragt worden, was er auf den Fingern tättowiert habe, da es sich möglicherweise um eine strafrechtlich relevante Losung handeln würde. Beuthe habe damals angegeben, dass auf seinen Fingern „Ruhm & Ehre“ stehen würde. Hierauf habe der Nebenklageverträter und rechte Szene-Anwalt Steffen Hammer gefragt, was denn an „Ruhm & Ehre“ strafbar sei. Durch eine Betrachtung von Fotos der Tättowierungen des Zeugen wäre jedoch deutlich geworden, dass dieser die Worte „Blut & Ehre“ tättowiert habe – was die Losung der Hitlerjungend zur Zeit des NS war und somit strafbar sei.
Bei der nächsten Ladung geht es um verdeckte Observationsmaßnahmen gegen verschiedene Zielpersonen aus dem Juni 2020: Der Zeuge ist der oben bereits erwähnte „Einsatzleiter PKZ 50“, dieser betrat in Begleitung seines Zeugenbeistandes RechtsanwaltHirschfeld und optisch stark verfremdet den Verhandlungssaal – vermutlich unter anderem mit Perrücke, falschem Bart und Brille. „Herr 50“ berichtete, dass sie ein Ersuchen um Amtshilfe aus Gotha erhielten, verdeckte Observationsmaßnahmen gegen drei Zielpersonen durchzuführen. Seine Aufgabe sei es, die ihm geschilderten Beobachtungen zu dokumentieren und mittels Bildern zu untermauern und diese anschließend in einem Obersvationsbericht zusammenzustellen. Gemeint seien hier „rein objektive Beobachtungen“ ohne Deutung. Anschließend wurden im Gerichtssaal verschiedene Observationsbilder in Augenschein genommen, wobei der Beamte jeweils aussagte, wen er dort zu erkennen wüsste.
Spätestens mit der Befragung durch die Verteidigung begann dann ein äußerst zähes Prozedere: Die Verteidigung wollte wissen, ob er die zuvor gezeigten Bilder selbst angefertigt habe. Das könne er nicht sagen, da es nicht von seiner Aussagenehmigung umfasst sei, da es Rückschlüsse über Taktiken & Vorgehensweise der Einheit zulassen würde. Eine Verteidigerin pochte darauf, das aber zu beantworten, da bereits aus der Akte hervorgehen würde, wer die Bilder gemacht habe – vom Entstehen einer Gefährdung könne daher keine Rede sein, da die Information ja bereits aktenkundig wären. Darauf folgten einige Wortgefechte zwischen dem Vorsitzenden Richter Kubista, dem Zeugenbeistand und einigen Verteidiger*innen. Im Zuge dessen ließ sich Kubista zu einer verbalen Schelte gegenüber der gesamten Verteidigung hinreissen: So sei es „hier mitunter schwer juristisch zu argumentieren“ – mit Blick in Richtung einiger Verteidiger*innen, nur um die Einwände einer Verteidigerin wenig später mit „Ihr dauerndes Dazwischenquatschen ist nervig“ beiseite zu wischen. Die Verteidiger*innen pochten weiter darauf, dass PZK 50 beantworten müsse, welche anderen PZK die Bilder angefertigt haben, um diese gegebenenfalls ebenfalls als Zeug*innen hören zu können. Jedoch blieb Kubista weiterhin der Auffassung, dass die Antwort hierauf nicht von der Aussagegenehmigung des Beamten umfasst wäre.
Nachdem der Zeuge schließlich entlassen wurde, erklärte eine Verteidigerin noch den mehrmals angekündigten Antrag stellen zu wollen, dass die Oberservationsmaßnahmen als rechtswidrig anerkannt werden und somit nicht als Beweismittel verwendet werden dürfen – sie brauche nur noch kurz für die Begründung. Daraufhin unterbrach der Richter erneut für 45 Minuten. Nach dieser Pause verlas die Verteidigung ihren Antrag, der vor allen Dingen auf jenen Gerichtsbeschluss einging, der die Observationsmaßnahmen der Einheit von PZK 50 ermöglichte. Dieser war verlängert worden. Außerdem hob sie noch einmal die Unzulässigkeit der Anonymisierungsmaßnahmen (Verkleidung) des Zeugen hervor.
Abschließend teilte der Richter mit, dass er nun Brian Engelmann für den 28.04.26 auf 14:00 Uhr erneut geladen habe, um seine Befragung fortsetzen zu können – damit endete der Prozesstag gegen 17:30 Uhr.
