2026.04.20 / 38. Prozesstag / Antifa-Ost-Komplex / ergänzender Prozessbericht
Thomas hat sich dankenswerterweise schon die Mühe gemacht und einen Bericht vom 38. Prozesstag auf Indymedia veröffentlicht (https://de.indymedia.org/node/730233). Wir finden den super und haben ihn bei uns gespiegelt (https://www.antifaostkomplex.org/2026-04-20-prozesstag-38-antifa-ost-komplex-gespiegelter-prozessbericht/). Wir wollen ihn an dieser Stelle um ein paar Aspekte ergänzen.
Da der Vorsitzende Kubista am 33. Prozesstag entschieden hatte, dass die Befragung von Vergewaltiger und Verräter Johannes Domhöver (J.D.) in folgender Reihenfolge stattzufinden habe:
1. En Bloc Befragung durch den Vorsitzende
2. Befragung durch den Rest des Strafsenats
3. Befragung durch die GBA
4. Befragung durch die Nebenklage
5. Befragung durch die Verteidigung
Befragte dieser J.D. bis in den dritten Tag seiner Vernehmung am 20.04.2026 (38. Prozesstag) vor dem sächsischen OLG in Dresden. Nachdem er seine letzte Frage gestellt hatte und J.D. einmal mehr angebliche Jabber-Accountnamen von einigen Angeklagten sowie einer weiteren Person aufgezählt hatte, ging das Fragerecht an Richter Sven Andreae über.
Befragung durch Richter Sven Andreae
Andreae kündigte an, noch einmal ganz an den Anfang zurückgehen zu wollen. Er befragte J.D. vor allem nochmal zu dessen vermeintlichen politischen Werdegang sowie dessen Verständnis antifaschistischer Politik – zu der Zeit, als er noch aktiv gewesen sei. Militanter Antifaschismus war für Andreae insofern interessant, als dass er u.a. wissen wollte, wann J.D. das erste Mal mit den angeklagten Antifaschist*innen unterwegs gewesen sei und wann er das erste mal an einer sog. „Ausfahrt“ (nach J.D. und Bullendefinition: Fahrten vornehmlich zu Bahnhöfen, um nach Events der extremen Rechten ggf. Teilnehmer*innen anzugreifen) dabei gewesen sei. Zwar erzählte er nichts Neues, behauptete aber schon weit vor dem angenommenen „Gründungszeitraum“ der verfolgten „Kriminellen Vereinigung“ auf diese Art und mit einzelnen Angeklagten aktiv gewesen zu sein.
Die Verteidigung intervenierte, als Andreae anfing J.D. in Hinblick auf die Möglichkeit des Jugendstrafrechts für zwei der angeklagten Antifaschist*innen zu befragen. Er wollte wissen, wie J.D. die Angeklagten wahrgenommen habe, als er diese kennengelernt habe. Denn J.D. könne keineswegs als Sachverständiger o.ä. in dieser Frage angesehen werden. Ausführungen zu dieser Frage durch J.D. seien aufgrund der möglichen Tragweite nicht angebracht. Das Gericht bzw. der Vorsitzende Kubista wischte – wie immer – die Intervention der Verteidigung beiseite – aber nicht ohne diese anzupampen: Er habe der Verteidigerin nicht das Recht eingeräumt „dazwischen zu quatschen“ (siehe auch Bericht von Thomas). Er führte kurzerhand die Befragung fort und übergab dann wieder an Andreae.
Befragung durch Richter Frey
Auf Andreae folgte Richter Frey, der mit einigen wenigen Nachfragen weitermachte. Er fragte vor allem zu angeblichen Trainings und zu der Zeit um den Outcall gegen J.D. Als aber auch er nochmal auf ein angebliches Gespräch im Nachgang des Angriffs auf die Nazikneipe Bullseye in Eisenach zu sprechen kam, intervenierte die Verteidigung erneut. Er stelle Wiederholungsfragen und versuche J.D., trotz dessen vorheriger Aussage, er könne nicht mehr daran erinnern warum man sich getroffen habe und was neben Eisenach 1 noch Thema gewesen sei, zu weiteren spekulativen Antworten zu bewegen. Auch auf diese Intervention wurde durch den Senat mit einem Wechsel in der Rolle der befragenden Person reagiert. So übernahm kurzzeitig Richterin Sandra David die Befragung.
Der Prozesstag endete kurz nach 16 Uhr.
