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2026.03.19 / 28. Prozesstag / Antifa-Ost-Komplex

Der 28. Verhandlungstag begann gegen 09:40 Uhr. Es waren sieben solidarische Begleiter:innen und zwei Pressevertreter vor Ort. Vertreter:innen der Nebenklage waren anwesend.

Befragung des Zeugen Karl Jonas Kaden
Die Beweisaufnahme wird fortgesetzt mit der erneuten Vernehmung des Zeugen Karl Jonas Kaden. Dieser hatte bei seiner Ladung am vorherigen 27. Verhandlungstag kundgetan, „mit diesem Gericht“ nicht reden zu wollen. Die Vertreterin der Bundesanwaltschaft Geilhorn beantragte daraufhin die Verhängung von Ordnungsgeld und Beugehaft. Eine Entscheidung des Gerichts blieb noch aus (https://www.nd-aktuell.de/artikel/1198400.rechtsextremismus-saechsischer-separatist-sagt-nicht-im-antifa-ost-prozess-aus.html).

Kaden sitzt zurzeit in Görlitz in Untersuchungshaft. Er ist Angeklagter in dem vom 5. Strafsenat verhandelten Verfahren gegen die sogenannten Sächsischen Separatisten.

Kaden, der als unmittelbarer Tatzeuge und mutmaßlich Geschädigter des Überfalls in Wurzen vom 15.02.2020 Aussagen zu den Geschehnissen diesen Abends machen sollte, gab an, weiterhin zu keiner Äußerung bereit zu sein. Der Vorsitzende Richter Kubista stellt fest, dass Kaden diesbezüglich kein Aussageverweigerungsrecht zusteht. Es ergeht ein gerichtlicher Beschluss, dass dem Zeugen die verursachten Kosten sowie 300€ Ordnungsgeld, ersatzweise sechs Tage Ordnungshaft, auferlegt werden sollen.

Er wird unvereidigt entlassen.

Befragung des Zeugen M.T.
Der nächste Zeuge wird vorgeführt. Auch er sitzt momentan in Untersuchungshaft und soll zu den Geschehnissen rund um den Abend des 15.02.2020 aussagen.

Er erklärt, auf dem Rückweg von Oschatz nach Wurzen gewesen zu sein und mit „den Nazis“ ausgestiegen zu sein, etwa drei bis vier Personen. Auf Rückfrage, woher er wisse, dass es sich bei diesen um Nazis gehandelt habe, sagte er, sie hätten halt Glatzen und ein einschlägiges Aussehen gehabt. Später sagt er auch: „Ist halt Wurzen, das ist bekannt für Rechtsextremisten.“

Im Zug sei ihm noch nichts aufgefallen, sie seien an Gleis 1 ausgestiegen und dann links hoch in Richtung Dresdner Straße gegangen.

Dann hätte er 15 bis 20 Vermummte gesehen, mit Schlagstöcken oder Ähnlichem in den Händen. Da sei ihm klar gewesen, dass gleich irgendetwas passiere. Er selbst habe die Situation jedoch nicht als bedrohlich empfunden und habe nicht das Gefühl gehabt, es hätte auch ihn treffen können. Die Vermummten seien losgerannt und er hätte nur gesehen, wie mehrere der Vermummten eine der Personen, die mit ihm ausgestiegen seien, einen stadtbekannten Nazi, „bearbeitet“ hätten. Auf die Frage nach dessen Namen antwortet er, dass er sich aus so einem Mist raushalte. Es sei alles sehr schnell gegangen. Nachdem die Angreifenden verschwunden seien, wäre er zu der geschädigten Person gegangen und habe diesem Erste Hilfe geleistet und seine Kopfwunden provisorisch verbunden. Polizei oder Rettungsdienst haben beide nicht gerufen, der Geschädigte habe lediglich einen Anruf getätigt, bei dem er mitteilte, dass er „zusammengelegt“ worden sei. Der Zeuge habe dann das Starten mehrerer Motoren aus Richtung der Unterführung, durch die die Vermummten weggerannt sind, gehört.

Nach einer kurzen Unterbrechung, nach der der Zeuge erneut in den Verhandlungssaal geführt wird, beanstandet die Verteidigung, dass diesem Zeugen, nachdem er sich an den Vernehmungstisch gesetzt habe, Fußfesseln angelegt wurden, während dies bei den anderen Zeugen nicht geschehen sei und kein Grund für diese Ungleichbehandlung ersichtlich sei. Kubista wischt den Einwand mit dem Kommentar, dass das jetzt doch egal sei, beiseite. Nun wird der Verteidigung das Fragerecht erteilt.

Der Zeuge berichtet, er habe an dem Abend nur den einen Geschädigten gesehen, jedoch von drei weiteren gehört. Es gäbe eine Wurzner Chatgruppe auf WhatsApp, in der über alles berichtet würde, was so in der Stadt geschehe.

Auf Nachfrage sagt er, die „Nazigrößen“ wie Benjamin Brinsa oder Thorsten Richter kenne man halt in Wurzen. Andere Namen behauptet er, nicht zu kennen. Auf das Thema Fußball angesprochen grinst er und sagt, dass das natürlich eine große Rolle in der Stadt spielen würde, da seien der 1. FC Lok Leipzig sowie der ATSV Wurzen. Auf die Frage, ob Fußball und Nazis in Wurzen zusammengehören, wollte er zunächst nicht antworten, das gehe ihn nichts an. Dann bejaht er die Frage doch und sagt, dass ihm beispielsweise bekannt sei, dass Brinsa der „Anführer der Ultras“ sei. Auch die Gruppierung 808, die vor allem in den Jahren 2017/2018 sehr präsent in Wurzen war, viel Kampfsport betrieb und eng mit der Lokszene verknüpft war, sei ihm bekannt (dazu ein Abschnitt in dieser Übersicht: https://chronikle.org/dossiers/geschaeftstuechtig-gewaltbereit-ueberblick-rechten-mischszene-wurzen).
Fast alle weiteren Nachfragen zu seiner Aussage zu den Abläufen am Bahnhof bzw. der dortigen Unterführung am 15.02.2020, zu den örtlichen Gegebenheiten, Wahrnehmungen der Personen, Details und Bewegungsabläufen beantwortet er damit, keine Erinnerung mehr zu haben.

Es wird seine momentane U-Haft, die in wenigen Tagen durch eine Therapie abgelöst werden soll, thematisiert und er behauptet, dass es sich hierbei zwar nicht um ein Verfahren nach § 35 BtMG handele, eine Suchttherapie jedoch mitinbegriffen sei. Auf Nachfrage erklärt er, auch 2020 schon Cannabis sowie Crystal konsumiert zu haben. Es sei auch gut möglich, dass er am Abend des 15.02.2020 unter dem Einfluss berauschender Substanzen gestanden habe.

Der Zeuge wird um 11.20 Uhr unvereidigt entlassen.

Befragung der Zeugin Z.B.
Die dritte Zeugin des Tages sagt direkt zu Beginn, sie hätte gestern erstmal ihre Mutter befragen müssen, da sie keinerlei Erinnerung mehr an den Vorfall habe, da sie am 15.02.2020 erst zwölf Jahre alt gewesen sei.

An dem Abend sei sie im Garten von Freunden ihrer Eltern gewesen, habe dann mehrere vermummte Leute aus der Unterführung am Bahnhof herausrennen sehen. Es wäre sehr laut gewesen und sie habe Angst bekommen und sei zu ihren Eltern ins Haus gelaufen. Ihre Mutter hätte ihr im Nachgang, als diese durch die Nachrichten vom Tatgeschehen erfuhr, geraten, zur Polizei zu gehen und eine Aussage zu tätigen, um zur Tataufklärung beizutragen. Dazu habe sie sich dann am darauffolgenden Tag entschieden.

Ihr wird eine relativ detaillierte Beschreibung der Kleidung und Frisuren von zwei der vermummten Personen aus ihrer damaligen polizeilichen Zeuginnenvernehmung vorgehalten. Sie entgegnet, zum heutigen Tag keine Erinnerungen mehr daran zu haben.

Der Berichterstatter möchte der Zeugin Ausdrucke von Google Maps vorlegen, auf denen sie ihren damaligen Aufenthaltsort sowie den der vermummten Personen einzeichnen soll. Die Verteidigung beanstandet dieses Vorgehen, da die Ausdrucke bereits eine Suggestivwirkung entfalten, und möchte davor ihr Fragerecht wahrnehmen. Nach einer kurzen Pause ergeht ein Gerichtsbeschluss mit dem Ergebnis, dass die Forderung der Verteidigung abgelehnt wird.

Die Zeugin wird nach ein paar eher unergiebigen weiteren Fragen um kurz vor 12 Uhr unvereidigt entlassen.

Nicht erschienen: Zeuge Benjamin Schwelnus
Nach der Mittagspause wird festgestellt, dass der auf 13 Uhr geladene Zeuge Benjamin Schwelnus bisher nicht erschienen ist. Das scheint bei ihm nichts Unübliches zu sein: https://www.soli-antifa-ost.org/bericht-vom-24-prozesstag-12-01-2022/.

Während noch eine halbe Stunde gewartet werden soll, werden elf Videoausschnitte, bei denen es sich genau genommen um eine Aneinanderreihung von Standbildern (zwei Fotos pro Sekunde) der Videoüberwachung der Regionalbahn nach Wurzen am Abend des 15.02.2020 handelt, in Augenschein genommen.

Als um 13.30 Uhr der Zeuge Schwelnus immer noch nicht erschienen ist, ergeht ein Gerichtsbeschluss mit dem Inhalt, dass ihm die Kosten des Nichterscheinens auferlegt werden, dazu 200€ Ordnungsgeld und er soll polizeilich vorgeführt werden. Die Polizeidirektion Wurzen solle kontaktiert werden und den Zeugen, falls möglich, nach Dresden bringen.

In der Zwischenzeit werden weitere acht „Videos“ aus dem wieder gleichen Regio in Augenschein genommen.

Anschließend gibt es eine erneute Pause, nach der dann um kurz vor 16 Uhr durch den Vorsitzenden Richter Kubista erklärt wird, dass es sehr schwierig gewesen sei, die Polizeidirektion Wurzen zu erreichen. Nachdem dies dann irgendwann gelungen sei, wäre der Zeuge jedoch nicht an seinem Wohnort auffindbar gewesen. Eine polizeiliche Vorführung sei für einen der kommenden Verhandlungstage geplant.

Gegen 16 Uhr endete dann der Verhandlungstag. Weiter geht es am Mittwoch, den 25.03.2026, ab 9:30 Uhr vorm OLG Dresden mit dem 29. Prozesstag.

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