Weitere Anklagen gegen Antifaschisten aus Umfeld von Lina E.
Unterstützer und Anwälte kritisieren Vorverurteilung der Beschuldigten und Durchstechen persönlicher Informationen an die Presse
Das Verfahren gegen die Antifaschistin Lina E. und zwei Mitangeklagte war von großer Härte der Strafverfolger und des Gerichts geprägt. Den Beschuldigten von der im Verfahren so bezeichneten »Antifa Ost« war wegen mutmaßlicher Gewalttaten gegen Neonazis nicht einfach nur Körperverletzung vorgeworfen worden, sondern die Bildung einer kriminellen linksextremistischen Vereinigung zwecks Begehung solcher Delikte. Entsprechend hoch war die Gesamtstrafe, die das Oberlandesgericht (OLG) Dresden im Mai 2023 gegen die Leipziger Studentin verhängte: fünf Jahre und drei Monate Haft. Zuvor hatte sie bereits zweieinhalb Jahre in Untersuchungshaft gesessen. Ab Ende April dieses Jahres musste sie ihre verbliebene Gefängnisstrafe antreten, nachdem der Bundesgerichtshof ihre Revision gegen das Urteil abgewiesen hatte.
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