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2026.04.09 / 34. Prozesstag / Antifa-Ost-Komplex

Der 34. Prozesstag begann um 09:30 Uhr. Knapp 20 solidarische Besucher*innen begleiteten den Prozess. Zudem waren eine Handvoll Journalist*innen zugegen. Seitens der Nebenklage waren die Anwält*innen Wippert, Schneiders, Thomas und Hagen Karisch anwesend.

Am heutigen Prozesstag wurde Johannes Domhöver (J. D.) erneut vernommen. Er wurde bereits am 33. Prozesstag durch den Senat/Vorsitzenden Richter befragt.

Bevor J. D. den Saal betrat, kam es zur bekannten Showeinlage der bewaffneten Personenschützer*innen: Sie betraten den Saal maskiert, bewaffnet und mit schusssicheren Westen, nahmen ihre Positionen ein und nickten sich gegenseitig zu. Das war das Signal für J. D., ebenfalls den Saal zu betreten. Im Gegensatz zu seinen Begleiter*innen kam er unvermummt. Er schien sehr darauf bedacht zu sein, selbstbewusst zu wirken.

Tatkomplex Eisenach II
J. D. ging auf die vermeintliche Vorbereitung, Durchführung und die Geschehnisse nach dem Angriff auf den Neonazi Leon Ringl ein. Hierbei nannte er Namen angeblich beteiligter Genoss*innen, von denen einige bereits verurteilt worden sind, andere momentan auf der Anklagebank sitzen. Zwei weitere angeblich Beteiligte kannte J. D. nicht und konnte sie entsprechend namentlich nicht benennen. Den Tatbeteiligten ordnete er ihre angebliche Aufgabe während der Tat zu. Bei der Tat sei er jedoch selbst nicht zugegen gewesen.

Er schilderte, wie zu ihm Kontakt wegen des Angriffs aufgenommen und wie sich über seine Scouting-Funktion ausgetauscht worden sei. Weiter beschrieb er den Verlauf des Tattages mit Vorabtreffpunkt, der Fahrt nach Eisenach samt Blitzerfoto sowie der Ausspähung von Leon Ringl. Am unmittelbaren Angriff auf Ringl und seine Kameraden sei J. D. selbst nicht beteiligt gewesen. Er habe Ringl lediglich bis kurz vor dessen Wohnadresse ausgespäht bzw. verfolgt. Danach habe er Eisenach verlassen.

Das Wissen über den Tathergang habe J. D. erst durch ein Auswertungstreffen mehrere Wochen nach der Tatnacht erlangt.

Tatkomplex Eisenach I (Bull’s Eye)
J. D. sei an diesem Angriff selbst nicht beteiligt gewesen. Er habe über einen angeblich Beteiligten vom Ablauf der Tat erfahren. Ziel des Angriffs sei Leon Ringl gewesen, dieser habe jedoch keine Verletzung erlitten. Auf Nachfrage des Richters, was Ringl habe passieren sollen, meinte J. D., dass dieser hätte verletzt werden sollen. Das Ziel sei jedoch weder dessen Tötung noch das Zufügen lebensgefährlicher Verletzungen gewesen.

Weitere Themen
Im Verlauf des Verhandlungstages stellte Richter Kubista mehrere Nachfragen. So u. a. über:

  • linke Projekte
  • Kennverhältnisse: Einerseits, wen J. D. kenne, andererseits, welche Verurteilten, Angeklagten, Beschuldigten und Dritte einander kennen
  • eine abgebrochene Ausspähung in Eisenach vor den beiden Taten
  • die genutzten Utensilien beim Angriff
  • die Wohnung eines Angeklagten und eines Verurteilten
  • eine Halle, die für ein sogenanntes Szenariotraining während eines Fußballspiels genutzt worden sei
  • das Untertauchen eines Angeklagten
  • den Charakter, die Stellung und die Tattoos eines Angeklagten
  • ein angebliches Tatmitteldepot
  • eine Prokuristin, die angegriffen wurde
  • die Praxis der Meldungen der Wohnanschrift gegenüber dem Einwohner*innen-Meldeamt
  • die sogenannten Ausfahrten: J. D. definierte, was er damit gemeint habe und nannte angebliche Beispiele

Befragung zu weiteren Tatkomplexen
Während der heutigen Befragung wurden neben Eisenach II auch weitere Tatkomplexe tangiert. J. D. äußerte sich zu:

  • dem Neonazi Cedric Scholz. Hierbei spekulierte J. D. über die Beteiligung zweier Angeklagter. Zugleich war in seinen Äußerungen ein Zweifel herauszuhören, ob Scholz tatsächlich ein Neonazi gewesen sei.
  • dem Neonazi Brian Engelmann
  • Dessau-Roßlau und einem TV-Beitrag dazu
  • dem Angriff auf den Kanalarbeiter. Hierzu teilte er mit, dass er nur aus den Akten davon erfahren habe.
  • Wurzen und seiner Nichtbeteiligung. Er sei als sogenannter Scout angefragt worden, jedoch habe er abgelehnt, da er es aufgrund der Kameras im Zug als sinnlos angesehen habe. Weiter konnte er dazu nichts äußern, da er nicht wisse, wer an dem Angriff beteiligt gewesen sein soll.
  • dem Angriff auf den Thor-Steinar-Laden in Dortmund. Hier sei er fürs Scouting angefragt worden, habe jedoch keine Zeit gehabt.
  • der sogenannten 215er-Liste. J. D. meinte, es sei gängige Praxis in der Antifa-Szene Neonazis öffentlich bekannt zu machen, wodurch beispielsweise Anderen die Möglichkeit eröffnet würde, diese zu überfallen.

Kreistheorie
Richter Kubista befragte J. D. auch zur sogenannten Kreistheorie. Demnach gäbe es drei Kreise. Diese Kreise beschreiben, wer wie in die vermeintliche Vereinigung involviert gewesen sei. So habe es eine Kerngruppe, eine Umfeldgruppe und eine Gruppe gegeben, die nur gelegentlich angefragt worden sei. J. D. ordnete die Angeklagten und Verurteilten den jeweiligen Kreisen zu. Diese Zuordnung hänge aber auch von der Verfügbarkeit und dem Wohnort der Personen ab. Daher siedelte sich J. D. eher weiter außen an, da er nicht in Leipzig gewohnt habe und aufgrund seiner Bewährung nicht an Angriffen habe teilnehmen wollen.

Die sogenannte Kreistheorie war auch schon im Verfahren gegen Lina und drei weitere Antifas von Bedeutung. Auch damals äußerte sich J. D. dazu. Im Bericht des SAO zum 91. Prozesstag heißt es dazu:

Im Weiteren ist J.D. für Suggestionen anfällig. Vor allem wurde das am Zustandekommen der so genannten Kreistheorie ersichtlich. Danach behauptete J.D. am 70. Prozesstag, er habe dieses Modell entworfen. Am 71. Prozesstag äußerte KHK Mathe in seiner Zeugenaussage, die Ermittler:innen hätten das Modell entworfen und dem J.D. vorgelegt, um dessen Ausführungen greifbarer zu machen und um Personen letztlich zuordnen zu können. J.D. war folglich nicht mehr in der Lage, zwischen eigenen Aussagen und polizeilichen Vorgaben unterscheiden zu können. Letztere verinnerlichte er stattdessen und gab sie als eigene Aussagen wieder.

Allgemeine Beobachtung
Während der Vernehmung nannte J. D. die Namen von Personen, mit denen er angeblich mal befreundet gewesen sei. Dabei war es ihm egal, ob diese im Verfahrenskomplex beschuldigt waren oder nicht. Er nannte sie mit vollen Namen oder teils nur mit Nachnamen.

J. D. spekulierte viel, häufig berief er sich auf sein angebliches Szene-Wissen und verwies darauf, dass bestimmte Abläufe üblich gewesen seien.

Auch bat J. D. öfters um einen Vorhalt, weil er sich nicht erinnern könne. Er war sehr bemüht, auf seine früheren Angaben zu verweisen. Das führte häufig zu Aussagen wie: „Wenn ich das so gesagt habe, dann stimmt das. Wenn ich das so unterschrieben habe, dann wird das so gewesen sein.“

Der Prozesstag endete gegen 16:00 Uhr Uhr. Der nächste Prozesstag findet am Dienstag, den 14.04.2026, ab 09:30 Uhr am OLG Dresden statt. J. D. ist am 38. Prozesstag (Mo., 20.04.2026) erneut geladen.

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