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2026.02.17 / 20. Prozesstag / Antifa-Ost-Komplex

Zum heutigen Prozesstag waren ca. 15 solidarische Begleiter*innen gekommen und der Prozess startete verspätet gegen 10:10 Uhr. Inhaltlich ging es um die Tatkomplexe Eisenach I und den Angriff am Bahnhof Desslau-Roßlau. 

Der erste Zeuge des Tages war im Januar 2019 am Bahnhof Dessau-Roßlau, um seinen Sohn abzuholen. Er gab an, dass ihm beim Warten auf seinen Sohn drei männliche Personen aufgefallen seien, da sie sich untypisch verhalten hätten. Im Gegensatz zu übrigen Fahrgästen wären sie nicht abgeholt worden, zum Auto gegangen oder sonst irgendwie abgereist. Stattdessen hätte einer aufgeregt einen Zug von außen durch die Fenster „abgesucht“, der aus Magdeburg kam. Außerdem hätten sie einige Minuten auf einem Grünstück eine Art Besprechung abgehalten. Einige Tage später habe der Zeuge aus den Medien erfahren, dass es eine Stunde später nach seinen „Beobachtungen“ zu einem Angriff von Linken auf Rechte gekommen sei. Er habe sich daher gedacht, dass die 3 Personen mit der Sache etwas zu tun gehabt haben könnten, möglicherweise hätten sie jemandem im Zug aus Magdeburg gesucht,der dann aber erst eine Stunde später in Dessau ankam. 

Der Zeuge meldet sich daher proaktiv bei der Polizei, um seine Beobachtungen zu schildern und befragte auch seinen Sohn, dem aber „leider nichts aufgefallen“ sei. Bei einer Vernehmung durch die Polizei hatte er außerdem ein Phantombild einer der 3 Männer anfertigen lassen, da er ihn gut hätte beobachten können und dadurch Merkmale wie dessen Größe, Frisur und Gesichtszüge gut erkennen habe können. Im Nachgang seiner Erzählung und einigen Zwischenfragen durch den vorsitzenden Richter ging es dann in der Befragung durch die Staatsanwaltschaft und anschließend durch die Verteidigung um weitere Details seiner Beobachtungen: Ob er denn die „Absprache“ verstehen habe können – hätte er nicht gekonnt; ob ihm die Geschädigten bekannt seien, bzw. ob er diese auf vorgelegten Lichtbilder durch die Polizei erkannt habe – hätte er ebenfalls nicht gekonnt; darüber hinaus schilderte er kleinschrittig wie sich einer der 3 Männer verhalten habe, wie dieser gekleidet gewesen wäre (hochwertige und gepflegte Schuhe, hochpreisig wirkende Kleidung usw.). Bei einem der Polizeiverhöre wäre außerdem fälschlicherweise vermerkt worden, dass eine Frau unter den 3 Personen gewesen sei, das habe er dann aber richtig gestellt. 

Nach ca. 1,5 Stunden wurde der Zeuge dann entlassen und es wurde eine fast zweistündige Mittagspause angesetzt, da der nächste Zeuge erst für 13 Uhr geladen war. Hierbei handelte es sich um Polizeiobermeister Enrico Ernst. Dieser war am Angriff auf die rechte Szenekneipe im Oktober 2019 auf Streife in Eisenach. 

Ernst und seine Kollegin hätten in der Nacht per Funkruf den Auftrag erhalten, sich zum Bulls Eye zu begeben, wobei ihnen die Lage geschildert wurde, dass es einen Angriff von ca. 10 bis 15 Personen mittels Schlagstöcken und Pfefferspray gegeben habe. POM Ernst hatte den Einsatzbericht dazu verfasst, was im Wesentlichen der Grund seiner Ladung war. 

Er und seine Kollegin seien die ersten Polizeibeamt*innen vor Ort gewesen, eine weitere Streife habe die Nahfandung im Tatortumfeld übernommen, was aber nicht erfolgreich gewesen sei. Vor Ort angekommen hätten die Beamt*innen dann die 6 Gäste, inklusive des Betreibers Leon Ringel vor dem Gaststätte vorgefunden. Die Situation sei sehr chaotisch gewesen, alle Anwesenden hätten durcheinander geschrien, Alle hätten etwas zu erzählen gehabt und wirkten sehr aufgewühlt. In Situationen wie diesen müsse man als Polizist*in auf sich aufmerksam machen und derart aufgewühlte Personen „erstmal anschreien“. Das habe er auch an jenem Tag gemacht. 

Neben den 6 Personen aus dem Bulls Eye wären noch zwei Personen anwesend, damit war das „Pärchen“ gemeint, die am Vortag bereits als Zeug*innen vor dem OLG aussagten. Diese hätten aber nach der Auffassung von Ernst nichts mehr den Geschehnissen zu tun gehabt. 

Nach den Verletzungen der Gäste gefragt, gab er an, sich bei Einzelnen an Blut und gerötete Augen, insgesamt „nichts schwerwiegendes“, zu erinnern. Anschließend wurde der Beamte nach der Anwesenheit eines Taxifahrers gefragt, woraufhin Ernst antwortete, dass dieser vermutlich privat vor Ort gewesen sei; diesen „kenne man“ durch den Dienst und er sei Stammgast im Bulls Eye gewesen. 

Ob Ernst irgendwelche Waffen oder derartige Gegenstände gesehen habe, könne er sich nicht erinnern. Als Erstes habe er mit Ringel gesprochen, da er diesen als Einzigen kannte, bzw. im Rahmen anderer Einsätze schon mehrmals mit ihm in Berührung kam – gemeint waren damit einige wenige Einsätze in der Vergangenheit, bspw. wegen einer Ruhestörung. Außerdem habe Ringel verhältnismäßig ruhig gewirkt. Ihm sei berichtet worden, dass die Gäste, aber v.a. Ringel versucht hätten sich zu wehren und Letzterer habe mehrere Biergläser in Richtung der Angreifer geworfen. Möglicherweise deshalb sei ein Blutfleck vor Ort feststellbar gewesen, welcher von Niemandem aus dem Bulls Eye gestammt habe, sondern von einem der Täter. All das war dann auch dem Einsatzbericht von Ernst zu entnehmen, welchen dieser nach seinem Gespräch mit Ringel und seiner Rückfahrt zur Dienststelle in Eisenach verfasst habe. Er habe auch Informationen von anderen Beamt*innen mitgeteilt bekommen und in den Bericht mit einfließen lassen. So bspw. die gemessenen Alkoholwerte der Anwesenden, wobei ihm nicht mehr erinnerlich sei, ob er diese Tests gemacht habe, oder andere Beamt*innen. Bei dieser und zahlreichen anderen Gelegenheiten, in denen Ernst auf die offensichtlichen Ungenauigkeiten in seinem Bericht durch die Verteidigung hingewiesen wurde, gab er an, dass er diesen Bericht heute sicher nicht mehr so machen würde. Ihm schien durchaus bewusst zu sein, wie mangelhaft sein Bericht war, so widersprach er der Feststellung einer Verteidigerin nicht, als diese den Bericht als „grottenschlecht“ bezeichnet hatte und schien stattdessen eher Zustimmung zu signalisieren. 

Eine weitere Ungereimtheit, die bis zum Schluss nicht aufgeklärt werden konnte war die im Bericht notierte Uhrzeit der Alkohltests: Wenn die eingetragenen Uhrzeiten gestimmt hätten, wären die Tests erst um 01:23 Uhr erstellt worden, während der Einsatz bereits um 00:20 Uhr begonnen habe. Möglicherweise wären die Testgeräte nicht richtig eingestellt werden (Winter- & Sommerzeit). Ein Durchführen der Alkoholtest um 00:23 Uhr wäre wiederum ungewöhnlich schnell nach Eintreffen. 

Außerdem wurde Ernst seitens der Verteidigung aufgefordert das Bulls Eye noch näher zu beschreiben, also welches Klientel dort verkehre, ob er schon häufiger Einsätze dort gehabt habe und so weiter: „Dort tummelt sich das rechte Klientel und wer dort hingeht, weiß, dass dort Rechte sind – neben dem Flieder Volkshaus“. 

Auf die Nachfrage nach dem konkreten Inhalt des Funkspruches entgegnete Ernst, dass er sich nicht mehr erinnere und fügte hinzu, dass Leon Ringel „nicht freiwillig [die Polizei] anrufe, wenn es nicht sein muss“. Ernst teilte noch auf Nachfrage der Verteidigung mit, dass Kevin Noeske während der Befragung der Personen aus dem Bulls Eye aus Richtung Innenstadt hinzukam. 

In Vorbereitung auf die Aussage vor dem OLG Dresden in der ersten Verhandlungsrunde 2021 habe ihm der Bericht noch vorgelegen und er habe ihn sich durchgelesen, zur jetzigen Vernehmung hätte er ihn noch einmal einsehen können, wobei er auch an dieser Stelle noch einmal betonte, dass er den Bericht heute wohl anders schreiben würde. Sein Notizbuch von damals habe er nicht mehr und wisse auch nicht wo es abgeblieben sei. Er sei im Nachgang nicht mehr den Ermittlungen betraut gewesen und habe sich auch nicht erkundigt, was diese möglicherweise ergeben hätten: „Nach dem Bericht war das Ding für mich durch.“ 

Ernst wurde außerdem gefragt, ob er Kenntnis von einem Anruf durch die Polizei Eisenach bei dem Bruder eines Zeugen aus dem November 2025 des vergangenen Verhandlungstag habe. Ernst ließ dem Verteidiger keine Zeit den Kontext dieser Frage näher auszuführen, da er in der Zeit nicht im Dienst gewesen sei. Der Verteidiger fragte daraufhin, ob er etwas gehört habe im Nachgang, woraufhin der Polizeiobermeister entgegnete: „Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps“ und er interessiere sich nicht für derartige Geschehnisse in seiner Freizeit. 

Ein Verteidiger gab an, nur noch eine Frage an den Zeugen zu haben, nachdem der Richter eine halbstündige Pause verkündet habe. Trotz Betonung, dass es sich wirklich nur um eine Frage handeln würde und auch der Zeuge darum bat, diese schnell zu beantworten können, ließ sich Kubista nicht von seiner Entscheidung abbringen: „Die Kollegin hat eben auch was von einer Frage gesagt und dann wurden es mehrere, wir machen jetzt Pause.“ Nach besagter Pause folgte noch eine Detailfrage, die Ernst auch nicht zu beantworten vermochte und er wurde entlassen. 

Im Anschluss betrat die Zeugin Polizeihauptmeisterin Schende den Saal. Ihre Begleitung durch den Rechtsanwalt Hirschfeld schien zur Belustigung im Raum zu führen. Auch schon Schendes Kollegin aus Eisenach, die am Vortag vor dem OLG aus Zeugin aussagte, hatte sich von Hirschfeld begleiten lassen. Nach der obligatorischen Belehrung der Wahrheitspflicht, „die Sie als Polizeibeamtin ja kennen“, sollte sie ihre Erinnerungen schildern. PHM Schende sei im Oktober 2019 ebenfalls als Streifenpolizistin mit dem Kollegen Ernst beim Angriff auf das Bulls Eye im Einsatz gewesen. Direkt zu Beginn gab sie an, sich nur noch partiell an den Einsatz zu erinnern. Ihre Angaben gestalteten sich dementsprechend weniger konkret als jene des Kollegen Ernst, den Kubista bei seiner Verabschiedung als „erfrischend“ bezeichnet hatte. Im Kern glichen sich die Aussagen aber stark und Schendes Aussagen förderten wenig bis nichts Neues zu Tage, weshalb die Polizistin ohne Nachfragen durch die Verteidigung nach relativ kurzer Zeit bereits entlassen wurde. 

Danach wurde der Prozesstag beendet. Als Beweisthema für den nächsten Verhandlungstag am 03.03.26 wurden die Angriffe auf den Thor Steinar Laden in Dortmund mitgeteilt. Der Verhandlungstag endete um 15:20 Uhr. 

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