2026.02.16 / 19. Prozesstag / Antifa-Ost-Komplex
Am Montagmorgen des 20. Prozesstages finden sich circa 12 solidarische Beobachter*innen vor dem OLG Dresden ein, daneben auch zwei Pressepersonen. Der Prozess beginnt mit einer Verspätung von 45min, da sich die erste Zeugin aufgrund des winterlichen Wetters verspätet.
Für den Tag sind drei Zeug*innen geladen, alle zum Tatkomplex Eisenach I, dem Angriff auf die Nazikneipe Bull‘s Eye.
Die erste Zeugin ist eine junge Frau aus Eisenach. Schon zu Beginn betont sie, sie könne sich an vieles nicht mehr erinnern, die Tat läge schon so lange zurück, vieles habe sie entweder vergessen oder verdrängt.
Am Abend des 18.10.2019 war sie mit ihrem damaligen Freund im Bull‘s Eye; bevor die beiden zu einem nahegelegenen Geldautomaten mussten. Auf dem Rückweg zur Kneipe sollen 3-4 vermummte Personen vor dem Eingang gestanden haben, die das Paar aufforderten weiterzulaufen, woraufhin sie die Straßenseite wechselten. Durch das Fenster des Bull‘s Eye habe sie fliegende Gegenstände gesehen bevor eine Gruppe von Menschen aus der Kneipe gerannt sei. Danach seien sie zu der Kneipe zurückgekehrt um den Anwesenden zu helfen. Auch bei Nachfragen zu Details erinnerte sie sich nicht an mehr. Sie habe keine Schlagwerkzeuge in Erinnerung, konnte niemanden erkennen etc.
Bei Fragen zu ihren Beziehungen zum Bull‘s Eye gibt sie an, dass keine bestünden. Sie habe auch keinen Kontakt mehr zu ihrem Exfreund wegen dem sie damals regelmäßig in der Kneipe war. Dieser habe damals dort mit Leon Ringel und den Jungs von Knockout 51 Sport im Keller gemacht, sei Teil der Gruppe gewesen. Sie hätten sich nie über das Erlebte unterhalten, kurz nach dem Abend vor dem Bull‘s Eye sei ihre Beziehung dann auch zu Ende gewesen.
Die ausführliche Befragung der Verteidigung bringt nur noch wenig Neues ans Licht. Nach dem Angriff sollte sie etwas für Ringel in die Kneipe bringen. Was wisse sie nicht mehr, nach dem Angriff seien sie von dem anwesenden Taxifahrer nach Hause gebracht – am nächsten Tag von der Polizei verhört worden. Im Vernehmungsprotokoll wird sie gedutzt. Bevor die Befragung endet wird nochmal das Video einer Überwachungskamera gezeigt. Auf diesem läuft eine Person kurz durchs Bild. Ob sie das sei, könne sie nicht mehr sagen. Die Verteidigung fragt Sie, wie oft sie im Bull´s Eye war, was sie mit „nicht oft“ beantwortet. Nach erneuter Nachfrage quantifiziert sie ihre Aussage auf 1-2 Mal in der Woche.
Nach einer halbstündigen Pause stellt die Verteidigung einen Antrag in dem sie der Verwertung und Vernehmung der für heute geladenen Polizeizeugin widerspricht. Diese habe für einen Ermittlungsbericht personenbezogenen Daten einer vermeintlichen Verkehrskontrolle benutzt, welche heute bereits gelöscht und nicht mehr nachvollziehbar sind: wer, wann und warum diese Daten erhoben habe. Außerdem stelle die Verteidigung allgemein die Rechtmäßigkeit dieser Kontrolle in Frage. Der Vorsitzenden verspricht eine Entscheidung über den Antrag nach der Mittagspause.
Der zweite Zeuge des Tages ist der Exfreund der ersten Zeugin. Er wird ebenfalls zu seinen Beobachtungen vor dem Bull‘s Eye befragt. Auch er kann sich nicht mehr an viel erinnern, zur Belustigung der Beteiligten auch nicht an den Namen seiner Exfreundin. Der Vorsitzende springt ein und hilft ihm mit dem Namen. Bis auf kleinere Abweichungen ähnelt sich das Erlebte, auch wenn er sich an viele Einzelheiten nicht mehr erinnert und sich Aussagen teilweise widersprechen.
Zu seiner Vergangenheit befragt, gibt der Zeuge an er habe als Jugendlicher kein Geld für eine Gym- Mitgliedschaft gehabt und ein Schulfreund, Eric Krempler, seines großen Bruders habe ihn in den Kraftraum im Keller des Bull‘s Eye mitgenommen. Dort habe er auch mit Maximilian Andreas und Leon Ringel Sport gemacht. Er sei auch einige wenige Male zum Kampfsporttraining im Flieder Volkshaus gewesen, dort sei MMA trainiert worden. Er habe aber schnell gemerkt, dass das nichts für ihn sei und wäre beim Kraftsport geblieben. Irgendwann habe er angefangen sich von der Gruppe um Ringel zu lösen als er gemerkt habe wie rechts die sind, kurze Zeit später sei er mit seiner Familie aus Eisenach weggezogen.
Nach der Mittagspause wird der Zeuge weiter kleinteilig von der Verteidigung befragt. Das führt zu Konflikten mit dem Vorsitzenden, der sichtlich genervt beanstandet, dass sich Fragen wiederholen würden. Durch die weitere Befragung ähnelt sich der Ablauf des Abends von Mal zu Mal, so das inzwischen nicht mehr klar ist, ob der Zeuge und seine Ex-Freundin während des laufenden Angriffes an der Kneipe vorbei kamen oder sie auch das hineingehen der vermeintlichen Angreifer*innen beobachten konnten.
Dann wird es nochmal spannend: die Verteidigung befragt den Zeugen zu einem Angriff, den er nach seiner Aussage im ersten Antifa-Ost-Prozess erlebte. Im April 2022 wurde er von dem Neonazi und Knockout51-Mitglied Bastian Adam zusammengeschlagen, weil er angeblich zu viel über Knockout 51 preisgab. Gefragt, ob er wieder Einschüchterungsversuche erlebt habe, antwortete der Zeuge, dass sein kleiner Bruder im November 2025 (in zeitlicher Nähe der zweiten Prozessrunde) eine Anruf der Kripo erhalten habe. Diese hätten ihn gewarnt, „die Jungs aus Eisenach von Knockout51“ seien auf dem Weg in das Dorf in dem der Zeuge wohnt um ihm „einen Besuch abzustatten“ Danach hätten weder er noch sein kleiner Bruder etwas von der Polizei gehört. Zum Ende des Prozesstages bittet die Verteidigung das Gericht dem nochmal nachzugehen und zu prüfen, ob es sich tatsächlich um einen Anruf der Polizei handelte. Es müsse sich bewusst gemacht werden und nachgeprüft werden, inwiefern Dritte (in diesem Fall Knockout 51) gerade mit solchen Drohungen oder Gewalt, Einfluss auf den Prozess nehmen. Deshalb stehe auch die Frage im Raum, ob Akteninhalte an Dritte weitergegeben wurden.
Damit endet die Befragung des zweiten Zeugen.
Im Anschluss verliest das Gericht eine Erklärung zum Widerspruch der Zeugenvernehmung die die Verteidigung am Vormittag stellte. Das Gericht gibt dem Widerspruch nicht stand, es habe sich um normale Ermittlungen gehandelt, zum Zeitpunkt der Datenübernahme aus der Personenkontrolle sei die Sperrfrist noch nicht verstrichen gewesen und es würden keine Hinweise auf widerrechtliches Handeln gesehen werden.
So wird als dritte Zeugin des Tages KHK, Kriminalhauptkommissarin, Peggy Bindel von der Eisenacher Kriminalpolizei gehört. Diese erscheint mit einem Anwalt an ihrer Seite.
Bindel verfasste im Januar 2020 einen Aktenvermerk für den Fall Eisenach II in welchem sie ermittelte. Zu diesem soll sie heute gehört werden. Im Rahmen ihrer Ermittlungen stieß sie mit Hilfe eines polizeilichen Recherchetools auf einen Vorgang von September 2019. Dort hatte eine Polizeistreife Nachts die Personalien zweier Männer in der Nähe des Bull‘s Eye aufgenommen. Diese seien „einschlägig mit linkem Hintergund polizeilich bekannt“ gewesen und darum für die Beamtin interessant gewesen. Unter anderem wurde ein jetzt in Dresden Angeklagter Genosse dort festgestellt.
Der originale Bericht/Meldung ist inzwischen gelöscht. Bindel habe ihn nur teilweise übernommen, weshalb sie sich an viele Inhalte nicht mehr erinnern kann: Weder wo sie diesen Bericht/Meldung gefunden habe, von wem er stamme, warum und auf welcher Grundlage die Kontrolle überhaupt stattgefunden habe, nicht einmal wie er überschrieben war, konnte sie erinnern.
Als klar wird, dass sie nichts mehr zur Aufklärung der Personenkontrolle und dem Bericht beitragen kann wird sie zu ihrer Arbeitsweise befragt. Hier schaltet sich immer wieder ihr Rechtsbeistand ein und Binder wird in ihrem Antwortverhalten immer bockiger. Ihre Antworten, z.B. auf Fragen nach Ermittlungen gegen Polizist*innen aus Eisanach wegen der Weitergabe von Daten folgen mehr oder weniger dem Muster: “Dazu darf ich nichts sagen, aber ich weiß eh nichts, aber wenn ich was wüsste, würde ich nichts sagen, deswegen warum werde ich das überhaupt gefragt.“
Immer wieder braucht die Verteidigung kurze Pausen, um sich zu besprechen.
Als Nächstes wird Peggy Binder zu ihrem Anwalt befragt. Sie fühle sich mit ihm sicherer und fände ihn sympathisch und habe ihn deswegen dabei. Etwas später wird durch ihre Befragung klar, dass ihr zu einem Anwalt geraten wurde, aber sie dürfe nicht sagen von wem (siehe Antwortverhalten). Die Rechnung für den Anwalt würde ihre Dienststelle bezahlen. Da die Strafprozessordnung nur persönlichen und keinen behördlichen Zeugenbeistand erlaubt, beantragen die Verteidiger*innen eine Ausschluss des Rechtsbeistandes von Binder. Zur Beratung wieder 10min Pause- für die die Beschuldigten wieder gefesselt und aus dem Saal geführt werden, da sie sich miteinander unterhalten hätten.
Nach der Pause wird der Beistand erlaubt, alle Beteiligten sind sichtlich genervt voneinander. Nachdem Bindel nochmal betont, dass sie wirklich nichts zu verbergen habe, wird sie um 16:15 Uhr entlassen.
Es folgen Informationen und Einwände zum Selbstleseverfahren und die Bitte der Verteidigung, möglichen Zeugenbeeinflussungen auf den Grund zu gehen.
Der Prozesstag endet um 16:30.
