2025.05.22 / 44. Prozesstag / Antifa-Ost-Komplex
Am Prozesstag hat sich eine kleine Gruppe solidarischer Prozessbegleiter und wenige Journalist*innen im Besucher*innenraum zusammengefunden. Auf Seite der Nebenklagen waren diesmal keine vermeintlichen Opfer, sondern nur ihre Vertreter*innen Thomas, Schneiders und Hammer dabei.
Wie schon in den vorherigen Berichten zur Befragung von Vergewaltiger und Verräter Johannes Domhöver (J.D.) stellen wir diese nicht umfassend, sondern nur überblicksartig dar. Keine Bühne für J.D.
Der Prozesstag startete mit der Fortsetzung der Befragung durch den Senat. Hierbei wurden auch Aufnahmen der Innenraumüberwachung eines Autos einer nicht-angeklagten Person abgespielt.
Nachfragen gab es unter anderem zu den Tatkomplexen:
- Eisenach I (Bull’s Eye)
Noch vor der Mittagspause wurde das Fragerecht an die Oberstaatsanwältin Geilhorn weitergegeben. Geilhorn stellte Nachfragen und machte Vorhalte aus den polizeilichen Aussagen zu den Tatkomplexen:
- Dessau-Rosslau
- Eisenach II
- Eisenach I
- Dortmund
Weitere Nachfragen richteten sich weniger auf die angeklagten Taten, sondern auf die antifaschistische Praxis, was J.D. veranlasste eigene Perspektiven zu verallgemeinern.
Danach wurde das Fragerecht an die Neonazianwältin Nicole Schneiders weitergegeben. Auch Schneiders ging es weniger um die konkreten Tatkomplexe, sondern um den Versuch eine Verbindung zwischen den Angeklagten und Indymedia sowie Pressevertreter*innen zu konstruieren.
Das Fragerecht wird in der nächsten Befragung J.D.s (23.06) an die Verteidiger*innen gegeben.
Zum Abschluss des Prozesstages widmete sich die Verteidigung Stellungsnahmen und Verfügungen zu Beweismitteln.
