2026.03.18. / 27. Prozesstag / Antifa-Ost-Komplex
Der Prozesstag beginnt um 09:40 Uhr.
Anwesende der Nebenklage: Wipper, Thomas und neu dabei RA Karisch, der dem Neonazi Lucas „Lulu“ Zahner als Zeugenbeistand beigeordnet wurde.
Anlässlich des internationalen Tages der politischen Gefangenen sind ungefähr 50 solidarische Prozessbeobachter*innen im Gerichtssaal, die zunächst die Verteidiger*innen und anschließend die Angeklagten mit stürmischem Applaus und Sprechchören „Free all Antifas“ und „Alle zusammen gegen den Faschismus“ begrüßen. Die Angeklagten freuen sich sichtlich, die Stimmung im Gerichtssaal ist gut.
Der heutige 27. Prozesstag behandelt lediglich den Tatkomplex Wurzen, dennoch wird einiges geboten. Befragt werden drei Zeugen, die unterschiedlicher nicht sein können: ein aus Sachsen stammender, zufälliger Passant, der von seinen Eindrücken vom Angriff am Bahnhof Wurzen und seiner Jugend in Mitteldeutschland berichtet. Ein sächsischer Separatist, der das Gericht nicht anerkennt und lieber Ordnungsgeld und Beugehaft in Kauf nimmt, als Aussagen zu einem Angriff auf ihn zu machen. Ein unsicherer, organisierter Neonazi mit Zeugenbeistand, der vor seiner „Karriere“ bei der JN in der linken Subkultur unterwegs war und Punk-Rock-Konzerte und Festivals organisiert hatte. Immer wieder unterbricht der Senat die Verteidigung bei ihren Befragungen, versucht sogar, die Verteidigung dazu zu bewegen, die Vernehmungsprotokolle des „geschädigten“ Neonazis, der die Aussage verweigert, in die Verhandlung einzuführen.
Tatkomplex Wurzen, 15.02.2020
Zeuge 1
Der erste Zeuge des Tages ist ein 28-jähriger Student. Er berichtet, dass er am 15.02.2020 aus dem Zug am Bahnhof Wurzen ausgestiegen und um die Ecke gelaufen sei. Einige Maskierte kamen ihm entgegen und baten ihn freundlich, beiseite zu gehen. Dann kam es hinter ihm zu einem Angriff, er ging weiter und wählte den Notruf. Auf Nachfragen des Senats führt der Zeuge aus: Er sei mit dem Zug aus Richtung Dresden gekommen, an die Zugfahrt selbst habe er kaum noch Erinnerung. Ausgestiegen am Bahnhof Wurzen habe er das Bahnhofsgebäude umrundet und sei auf fünf bis sechs Personen getroffen, die maskiert und mutmaßlich dunkel gekleidet gewesen seien. Eine Person habe so etwas gesagt wie „Alles gut, geh einfach weiter“. Die Stimme habe „ruhig und emphatisch“ geklungen. Dann sei es hinter ihm zu einem Angriff gekommen, den er aber nicht selbst gesehen habe – er sei „vom Typ her eher einer, der bei so etwas nicht hinschaut“ – aber er habe sich denken können, dass gleich etwas passiere. Er sei dann Richtung Busbahnhof gelaufen und habe den Notruf gewählt. Vermutlich nach dem Angriff habe er eine Person gesehen, die geblutet habe und schnell wieder aufgestanden sei. Beim Warten auf den Krankenwagen habe er dann zwei weitere leicht verletzte Personen gesehen.
Selbst als der Senat frühere Aussagen des Zeugen aus der polizeilichen Vernehmung vorlegt, vermag er seine dort getätigten Angaben nicht länger bestätigen. Auch an einen dort so bezeichneten „36-jährigen klassischen Rechten“ kann er sich heute nicht mehr erinnern, vermutlich sei dies ein Stereotyp für „groß und muskulös“ gewesen. Zu seiner früheren Aussage, einer der Verletzten hätte „extrem geblutet“, gibt der Zeuge an, der Verletzte habe einen entspannten Eindruck auf ihn gemacht, sei schnell wieder aufgestanden, konnte sich artikulieren und habe telefoniert. Auf weitere Nachfrage, warum der Zeuge den Vorfall damals als eine rechts/links Angelegenheit eingeschätzt habe, antwortet dieser, dass es wahrscheinlich das plausibelste Motiv gewesen sei, wenn man in Mittelsachsen aufgewachsen sei.
Nach einer kurzen Unterbrechung erkundigt sich die Verteidigung bei dem Zeugen nach seiner Jugendzeit in Mittelsachsen und den Gründen, weshalb diese in seiner Erinnerung mit politischen Konflikten assoziiert ist. Der Zeuge gibt an, er sei in Grimma aufgewachsen, wo „Politisches“ immer einen großen Stellenwert gehabt habe, z. B. auf dem Pausenhof oder bei der Musik. Er könne sich an Symbole des 3. Reichs wie Hakenkreuze und Runen an Bushaltestellen erinnern, es habe aber auch Symbole der linken Szene gegeben. Persönlich habe er politische Gewalt nicht erlebt, auf Nachfrage der Verteidigung konnte er sich aber vorstellen, dass es diese gab. Die BAW hält die Frage für unzulässig, der Senat erklärt darauf, er habe auch „Zeitungen gelesen und es sei gerichtsbekannt, dass es politische Gewalt in Sachsen gab und gibt“.
Auf die Frage der Verteidigung, warum laut früherer Aussage „der 36-jährige Rechte im Vergleich zu den Angreifern bedrohlicher“ gewirkt habe, antwortet der Zeuge, dass Menschen aus dem rechten Spektrum auf ihn immer bedrohlicher wirken würden, als andere. Auf ein weitere Nachfrage gibt der Zeuge an, dass die Angreifer in die Unterführung geflüchtet seien und er sich bei seiner zeitnahen Vernehmung kurz nach dem Angriff bestimmt daran erinnert hätte, wenn es mehrere Fluchtrichtungen gegeben hätte. Noch einmal nach seinem Gefühl zum Aufwachsen in Mitteldeutschland befragt, bezeichnet der Zeuge dieses als „schade“ und dass „alles bisschen krass, aus Mangel an Perspektiven und Alternativen“ war.
Um 11:05 wird der Zeuge unvereidigt entlassen.
Zeuge 2
Karl Jonas Kaden
Um 11:09 Uhr wird als 2. Zeuge des Tages der Neonazi Karl Jonas Kaden in Handschellen vorgeführt. Dieser sitzt seit November 2024 in der JVA Görlitz in Untersuchungshaft und muss sich derzeit im Prozess gegen die neonazistische Gruppierung „Sächsische Separatisten“ vor demselben Gericht verantworten. Der 22-jährige Fliesenleger wird zunächst dahingehend belehrt, dass er zu allem, was die „Sächsischen Separatisten“ betrifft, hier nichts sagen müsse, sondern nur zu dem Angriff vom 15.02.2020 gegen ihn in Wurzen. Der Zeuge, der ohne Rechtsbeistand erschienen war, redet den Vorsitzenden Richter zunächst mit „Herr Schlüter-Staats“ an und setzt, nachdem dieser seinen Namen genannt hat, seine Ausführung dahingehend fort, dass er aufgrund der „desaströsen Urteilsbegründung von Herrn Schlüter-Staats“ (im ersten Antifa Ost-Prozess) keinerlei Erinnerung mehr an den Vorfall habe, zu dem er heute aussagen solle. Das findet der Vorsitzende Richter nicht nachvollziehbar und verkündet, dass Ordnungsmittel und eine sechsmonatige Beugehaft als Konsequenz drohen könnten. Darauf antwortet der Zeuge, dass er doch schon in Haft sitzen würde. Nochmals über die möglichen Konsequenzen einer unberechtigten Aussageverweigerung belehrt, erklärt der Zeuge, dass er dieses Gericht ablehne. Zu den Gründen befragt, erklärt der Zeuge, das habe persönliche Beweggründe. Aufgrund seiner Erfahrungen mit der Justiz bestehe seinerseits kein Gesprächsbedarf mit dem Gericht. Auch nach nochmaliger Erläuterung, dass Beugehaft schlimmer sei, als die U-Haft, da nur die U-Haft auf eine mögliche Haftstrafe angerechnet würde, erklärt der Zeuge, dass er doch schon seit 15 Monaten sitzen würde und bestimmt noch bis zum Ende des Jahres in Haft bleiben würde.
Die BAW beantragt ein Ordnungsgeld und Beugehaft wegen unzulässiger Zeugnisverweigerung. Ein Verteidiger regt an, dem Zeugen einen Zeugenbeistand beizuordnen, um zu prüfen, ob auch auf den Angriff der § 55 StPO angewendet werden könnte und ob sich der Zeuge über die Konsequenzen wirklich bewusst wäre. Der Zeuge gibt an, sich vor der Aussage mit seiner Rechtsanwältin beraten zu haben, die ihm zur Aussage geraten habe .
Um 11:20 folgt eine Unterbrechung der Verhandlung und eine vorgezogene Mittagspause bis 12:30.
In der Mittagspause gibt es solidarischen Kaffee und Verpflegung vor dem Gerichtsgebäude, sehr zur Freunde der vielen hungrigen Prozessbeobachter*innen.
Nach der Mittagspause werden die Angeklagten wieder mit einem sehr langen, tosenden Applaus im Gerichtssaal begrüßt. Die Verhandlung geht um 12:35 Uhr weiter. Der Vorsitzende Richter erklärt, er habe telefonischen Kontakt zu den Verteidiger*innen des Zeugen aufgenommen und diese gebeten, den Zeugen nochmals über die Folgen einer unzulässigen Aussageverweigerung zu beraten. Der Zeuge habe es aber abgelehnt, mit seiner Verteidigung zu sprechen.
Der Vorsitzende Richter fragt die anwesenden Verteidiger*innen, ob sie zustimmen würden, die Zeugenaussagen von Kaden durch Verlesen aus der Akte in den Prozess einzuführen. Die Verteidiger*innen lehnen ab.
Um 12:39 Uhr wird Kaden nochmals befragt, ob er Aussagen machen möchte. Nachdem er verneint, wird er wieder abgeführt. Eine Entscheidung zum Antrag der BAW soll im Laufe des Nachmittags erfolgen.
Nach einer weiteren Pause werden die Angeklagten um 13:15 Uhr wieder mit viel Applaus und dem Sprechchor „Siamo tutti Antifascisti“ begrüßt.
Zeuge 3
Lucas „Lulu“ Zahner
In der Zwischenzeit ist der Zeuge Lucas „Lulu“ Zahner angekommen, dessen Begleitung, eine Frau und ein Mann mit Runentattoos, nicht mit in den Gerichtssaal kommen.
Zahner ist Nebenkläger im Prozess und in Begleitung von RA Karisch als Zeugenbeistand gekommen. Als Grund nennt er die unangenehme Situation vor Gericht. Im ersten „Antifa Ost“-Prozess hatte er noch ohne Rechtsbeistand ausgesagt.
Zum Angriff in Wurzen führt der Zeuge aus:
Am 15.02.2020 habe er zusammen mit Ben Hannes Heller, Benjamin „Benni“ Schwelnus, Matthias „Matcher“ Leder und Cedric Scholz am Neonazi-Aufmarsch in Dresden teilgenommen. Der Zug, mit dem er und seine Kameraden gegen 18 Uhr von Dresden zurück nach Wurzen fuhren, sei „komplett voll mit unserem Spektrum“ gewesen. Auf der Rückfahrt wurden Bierchen getrunken, die Gruppe „Patrioten“ seien aber „gaaar nicht“ betrunken gewesen. Auf der Zugfahrt soll es ruhig zugegangen sein und sie hätten sich nicht über die Möglichkeit einer bevorstehenden Auseinandersetzung unterhalten. Cedric Scholz sei schon eine Station vor dem Bahnhof Wurzen ausgestiegen. Am Bahnhof Wurzen seien er und seine Kameraden von ca. 15 maskierten Personen angegriffen worden. Er habe einen Schlag mit einem harten Gegenstand gegen den Kopf erhalten und sei zu Boden gegangen. Dort sei er getreten worden. Womit er geschlagen wurde, habe er nicht gesehen. Der Schlag sei aber so hart gewesen, dass es nicht nur eine Faust gewesen sein könne. Während er in einer zurückliegenden polizeilichen Vernehmung angegeben hatte, von einer Bierflasche getroffen worden zu sein, sagt er heute, dass es sich um einen Teleskopschlagstock gehandelt haben soll. Erst auf Nachfrage des Senats räumt er ein, dass es sich dabei um eine Vermutung handele. Er will sicher aber noch erinnern, dass seine Fahne entwendet worden sein soll. Ben Heller und Benjamin Schwelnus seien weggerannt, der „Matscher“ und er hätten geblutet. Er sei dann zu Netto gerannt und habe dort um Hilfe gerufen. Als Verletzungen habe er blaue Flecken, eine angebrochene Nase und Platzwunden am Kopf davongetragen, die im Krankenhaus getackert werden mussten. Eine Krankschreibung habe er nicht erhalten. Nach dem Krankenhaus sei er mit Ben Heller zu Kaufland gegangen, um ein paar schnelle Bierchen zu trinken. Eine erste polizeiliche Vernehmung habe dann direkt nach dem Angriff am Abend des 15.02.2020 stattgefunden. Zwei Polizisten hätten gegen 20:00 bei ihm zu Hause geklingelt. Laut Vernehmungsprotokoll endete die Vernehmung erst um 01:15.
Auf Nachfrage der Verteidigung, wie sich der Zeuge auf die Hauptverhandlung vorbereitet hätte, gibt er zunächst an, ihm sei seine zeugenschaftliche Vernehmung noch einmal vorgelesen worden. Dann schwankt der Zeuge plötzlich, es sei doch die Anklage gewesen. Auf weitere Nachfragen, wie lang das Dokument gewesen sei und was dringestanden habe, erklärt der Zeuge, dass es sich um einen Zettel gehandelt habe, auf dem stand, was ihm passiert sei. Sein Erinnerungsvermögen schätzt er grundsätzlich als mittelmäßig ein. Sein Rechtsanwalt habe ihm geraten, keine Themen auszusparen, sondern alles erzählen, was er erlebt habe und auch offen über seine politischen Aktivitäten und Kennverhältnisse zu berichten:
Zahner bezeichnet sich selbst als Patrioten und besucht seit 2020 den jährlich stattfindenden Neonazi-„Trauermarsch“ in Dresden. Gleich beim ersten Mal 2020 trat er als Fahnenträger auf. Ausgewählt hatte er eine schwarz-weiß-rote Fahne mit einem Reichsadler drauf, die er sich Wochen zuvor im Internet bestellt haben will. Ab 2020/ 21 sei er für 3 bis 4 Jahre Mitglied bei der JN gewesen, dort aber wieder ausgetreten, weil die JN ihm „zu völkisch“ geworden sei. Leider wurde der Unterschied zwischen patriotisch und völkisch nicht weiter erklärt. Auch die Frage nach der politischen Ausrichtung der JN, bevor sie „zu völkisch“ wurde, blieb offen. Während Zahner vorgibt, erst nach dem Neonazi-Aufmarsch 2020 in die JN eingetreten zu sein, präsentiert die Verteidigung Informationen aus dem ersten „Antifa Ost“-Prozess, aufgrund derer Zahner Mitglied einer WhatsApp-Gruppe gewesen sei, die nur für JN Mitglieder und „Anwärter“ vorgesehen war. Laut Zahner habe man hingegen weder Mitglied noch Anwärter sein müssen, um Teil der WhatsApp-Gruppe zu werden.
Zum Zeitpunkt des Angriffs sei Zahner aber „noch lange nicht so politisch aktiv“ gewesen. Manche aus seiner Reisegruppe will er erst vor einem halben Jahr, andere erst kurz vorher oder am Tag selbst kennengelernt haben. So zum Beispiel Matthias „Matcher“ Leder. Auch Karl Jonas Kaden habe er erst im Zug kennengelernt. Obwohl er Ben Hannes Heller durch seinen Freund Benjamin Schwelnus schon 2019 kennengelernt haben will und sie sich gut verstanden hätten, könne er nicht sagen, wie Heller politisch drauf gewesen sei oder ob dieser oft körperliche Auseinandersetzungen gesucht habe. Eine wenig glaubwürdige Aussage, da Zahner gleichzeitig erklärt, sich mit Heller, Schwelnus und Scholz regelmäßig im Park auf ein paar Bierchen getroffen und mit Heller gemeinsam auch Fußballspiele besucht zu haben, zum Beispiel die Spiele von Cedric Scholz beim TSV Kühren oder Spiele beim ATSV Wurzen. Zudem hätten Heller und Cedric Scholz, mit dem Zahner heute noch befreundet ist, sporadisch an den Aktionen der Messestadtaktivisten, einer „Abspaltung“ der JN, teilgenommen. Im Rahmen von politischen Aktionen rund um Leipzig seien Flyer verteilt, Banner-Aktionen durchgeführt sowie an den Corona-Demonstrationen teilgenommen worden.
Weiter führt der Zeuge aus, dass eine Person während des Angriffs „Lulu, du Verräter“ zu ihm gesagt habe. Zahner nimmt an, dass es daran liegt, dass er viele Jahre in der Punkrock-Szene in Wurzen aktiv war. Zwischen 2011 und 2018 sei er ein fester Bestandteil des NDK/ D5 (Netzwerk für demokratische Kultur am Domplatz 5) gewesen. Mittwochs sei er dort regelmäßig auf ein paar Bierchen beim „Punkertresen“ gewesen. Außerdem habe er bei Konzerten und Festivals beim Aufbau und der Technik geholfen und selbst in einer Punkrock-Band gespielt. Es sei sehr familiär gewesen, auch seine Mutter hötte dort Konzerte besucht. Nach eigener Aussage habe Zahner schon vor 2018 damit begonnen, sich für patriotische Inhalte zu interessieren. Seit 2019 habe er sich „aus der Sache (Punkrock/ NDK) rausgelebt“. Als Resultat wurden ihm Freundschaften gekündigt, er wurde aus WhatsApp und Facebook-Gruppen ausgeschlossen und erhielt Hausverbot im NDK. Die Frage, ob ihm im Anschluss körperliche Gewalt angedroht worden wäre, verneint er. Es habe eine Antifa-Demo gegeben, auf der „Wir wissen wo du wohnst“ gerufen wurde. Dies habe er aber eher lustig gefunden. Nach dem Angriff habe er sich Gedanken gemacht, ob ein guter Freund, mit dem er damals zusammen Musik gemacht habe, daran beteiligt gewesen sein könnte. Die Beteiligung anderer Leute aus dem NDK schließe er aus.
Der Senat sorgt sich sehr um das Wohl des anwesenden Zeugen. Es gibt immer wieder kurze Unterbrechungen zu dessen Erholung und die Verteidigung muss sich bei ihren Befragungen neben geringschätzigen Bemerkungen nicht nur einmal den Vorwurf gefallen lassen, den Zeugen unter Druck zu setzen oder zu verwirren.
Nach nochmaliger 45-minütiger Pause kann die Entscheidung zur Höhe des Ordnungsgeldes/ Beugehaft gegen Karl Jonas Kaden doch nicht am heutigen Tag verkündet werden, dem Gericht sei ein Missgeschick passiert. Der Zeuge sei schon wieder auf dem Rückweg in die JVA Görlitz, er müsse dann halt morgen nochmal kommen.
Als die Verteidigung eines Angeklagten in U-Haft am Ende des langen Prozesstages darauf hinweist, dass die Besprechungen mit dem Mandanten über den Prozess mangels ausreichender Besprechungsräume ohne Trennscheibe nicht ausreichend gewährleistet werden können und hier dringend nachgebessert werden müsse, setzt der Vorsitzende Richter seinen Lauf des heutigen Tages fort und will wissen, wo das Problem sei, es gäbe ja wohl genug Räume mit Trennscheibe. Im darauffolgenden Wortgefecht und der Erklärung der Rechtslage (keine Trennscheibenanordnung, Einschränkung der Kommunikation mit der Verteidigung) entschließt sich der Vorsitzende Richter dann doch noch, das „mal aufzunehmen“.
Der Gerichtstag endet gegen 16:30 Uhr. Die Angeklagten werden mit einem kräftigen Applaus und dem Sprechchor „Siamo tutti Antifascisti“ gebührend verabschiedet. Vor dem Gerichtsgebäude wird dann noch allen inhaftierten Antifaschist:innen, die in Justizfahrzeugen mit Eskorte in die verschiedenen JVAs gebracht werden, geklatscht und gewunken. Ein schöner Tag der Solidarität.
