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2026.03.12. / 25. Prozesstag / Antifa-Ost-Komplex

Der Prozesstag startet um 09:40 Uhr.
Anwesende der Nebenklage: Wipper & Thomas (beide gehen in der Mittagspause)
Es sind 13 solidarische Prozessbeobachter:innen im Gerichtssaal.

Am 25. Prozesstag werden vornehmlich die Tatkomplexe Dessau-Roßlau und Wurzen verhandelt und viel Videomaterial gezeigt. Am Nachmittag wird einer der Verurteilten aus dem ersten Antifa-Ost-Verfahren in Handschellen vorgeführt, der als Zeuge im hiesigen Verfahren aussagen soll. Letztlich wird ihm ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht nach § 55 StPO eingeräumt.

Tatkomplex Dessau-Roßlau, 19.01.2019
Zeugin 1

Die erste Vernehmung startet um 09:40 Uhr. Die heute 19-jährige Zeugin gibt an, sich an nichts mehr erinnern zu können, da das Ereignis zu lange her sei.
Der Senat verweist auf einen Polizeivermerk mit einer Aussage der Mutter der Zeugin, wonach ihre drei Kinder am 19.01.2019 beobachtet hätten, dass Leute vom Bahnhof Roßlau weggerannt seien. Die Zeugin ordnet dies einem Vorfall zu, bei dem “der Alex” (Alexander Weinert) angegriffen und verletzt worden sei. Dieser sei der Vater eines damaligen Freundes gewesen. Zu den Verletzungen oder weiteren Beobachtungen kann die Zeugin keine weiteren Angaben machen. Es könne sein, dass welche weggelaufen seien und es könne sein, dass Alex geblutet hätte, sonst hätte sie ihm ja keine Taschentücher gegeben. Sie wolle aber auch nichts Falsches sagen.
Auf weitere Nachfrage des Senats zum Kennverhältnis zum Alex teilt die Zeugin mit, dass es hier Kontakt im Rahmen einer von Weinert organisierten Demo “Todesstrafe für Kinderschänder” gegeben hätte.
Um 10 Uhr wird die Zeugin unvereidigt entlassen.

Tatkomplex Wurzen, 15.02.2020
Videomaterial
Da der nächste Zeuge erst um 11:00 Uhr geladen ist, nutzt der Senat die Zeit mit der Einführung von Videomaterial. Dazu werden Aufnahmen von einem Bahnhofskiosk vom Februar 2020 gezeigt, deren Inhalte von der Zuschauerbank kaum zu erkennen sind.
Danach wird durch den Senat Videomaterial einer Überwachung des Leipziger Hauptbahnhofs gezeigt. Das Material ist von einer mobil getragenen Kamera der Bundespolizei aufgenommen und zeigt eine Vielzahl von Reisenden, die vom Bahnsteig kommend in Richtung Kamera laufen. Die Verteidigung eines Angeklagten legt hierzu Widerspruch gegen die Verwertung ein, der sich alle anderen Verteidiger:innen anschließen. Begründung: Sowohl für eine präventive als auch für eine repressive Maßnahme der Bundespolizei fehle es hier an einer Rechtsgrundlage für das Filmen der Reisenden.

Zeuge 2
Matthias „Matscher“ Leder
Ab 10:50 Uhr wird als zweiter Zeuge des Tages Matthias „Matscher“ Leder als Geschädigter im Tatkomplex Wurzen befragt. Der heute 42-Jährige war am 15.02.2020 mit 4 weiteren Personen auf dem Rückweg von der Teilnahme am alljährlichen rechten Trauermarsch in Dresden. Der Zeuge berichtet, dass die Gruppe bei ihrer Ankunft am Bahnhof Wurzen überfallartig von einem Schlägertrupp angegriffen worden sei. Auf Nachfrage des Senats schildert der Zeuge den Ablauf wie folgt: Gemeinsam seien er, der Lucas „Lulu“ Zahner, der Benjamin „Benni“ Schwelnus sowie zwei weitere ihm unbekannte Personen am Morgen des 15.02.2020 zur Teilnahme am Trauermarsch zum 75. Jahrestag der Bombardierung Dresdens gefahren. Er selbst sei das erste Mal bei dieser Veranstaltung gewesen. Direkt im Anschluss hätten sie sich gegen 18:30 Uhr vom Dresdner Hauptbahnhof auf den Weg zurück nach Wurzen gemacht. Er selbst hätte sich auf dem Weg noch zwei Bier geholt, die er im Zug getrunken habe. Die Stimmung im Zug sei ruhig gewesen, mit Ausnahme von Benni und Lucas, die sich sehr laut unterhalten hätten. Betrunken sei aber keiner von ihnen gewesen. Am Bahnhof Wurzen seien sie zu fünft auf Gleis 1 ausgestiegen und er habe auf dem Weg zum Ausgang noch seine Bierflaschen weggeworfen, als sie von ca. 15 dunkel gekleideten und vermummten Personen angegriffen worden seien, die plötzlich um die Ecke kamen. Er habe als erster von vorne einen Schlag gegen den Kopf bekommen, vermutlich mit einem Schlagwerkzeug oder Totschläger, weil es „gleich geklingelt“ habe. Gesehen habe er aber keinen Gegenstand, das sei mehr so ein Gefühl gewesen. Durch weitere Faustschläge sei er zu Boden gebracht und am Boden getreten worden. Sechs bis acht Personen habe er dabei wahrgenommen. Aufgrund der Verletzungen vermutet der Zeuge, die Angreifer könnten Quarzhandschuhe getragen haben, gesehen habe er an den Händen aber nichts. Zum Schluss sei noch Pfefferspray gegen ihn eingesetzt worden. Was mit den anderen Personen aus seiner Gruppe passiert sei, habe der Zeuge nicht genau sehen können. Der „Lulu“ sei ebenfalls zusammengeschlagen worden. Akustisch habe er Rufe wie “Scheiß Nazi” und “Bleib liegen” wahrgenommen. Auf der Flucht hätten die Angreifer nochmals zugetreten und seien dann in Richtung Unterführung weggelaufen.
Als Verletzungen benennt er Platzwunden, Hämatome und Schürfwunden.Eine Platzwunde am Kopf musste im Krankenhaus geklammert werden. Das Krankenhaus konnte er direkt nach der ärztlichen Versorgung wieder verlassen und sei dann für 10 bis 12 Tage krank geschrieben gewesen. Heute habe er keine Beeinträchtigungen oder Schmerzen mehr, nur ein paar verbliebene Narben. Für Leder sei dieser Überfall das erste und einzige Ereignis dieser Art gewesen. Auf die Frage des Senats nach einer Vermutung, wer die Täter gewesen sein könnten, antwortet der Zeuge, dass es sich nach seinem Bauchgefühl um einen angeheuerten, professionellen Schlägertrupp gehandelt haben könnte und die Täter sicher nicht aus Wurzen kämen.
Auf weitere Nachfragen des Senats, ob er und seine Begleiter auffällig gewesen seien, gibt der Zeuge an, dass sie keine auffällige Kleidung getragen hätten, der „Lulu“ aber eine schwarz-weiß-rote Fahne dabei gehabt habe. Später eingeführte Bildaufnahmen der Geschädigten kurz nach dem Angriff zeigen Lucas „Lulu“ Zahner mit einem Pullover der rechten Skinheadband „Endstufe“ und einen weiteren Angegriffenen mit einem Pullover mit der Aufschrift “Euer Hass auf Deutschland ist unser Ansporn”.
Ob es sich bei den Angreifenden um Männer oder Frauen gehandelt habe, könne er nicht sagen. Die Vermummung der Personen sei sehr unterschiedlich gewesen, er habe keine Gesichter erkennen können.
Er selbst habe keine Erinnerung mehr daran, einen Notruf getätigt zu haben.
Nach dem Vorfall habe es keinen Austausch zwischen allen Geschädigten gegeben, er habe noch Kontakt mit „Lulu“ gehabt, aber auch dieser sei nicht intensiv gewesen.
Zu seiner politischen Einstellung befragt, bezeichnet sich der Zeuge als zum Zeitpunkt des Angriffs „politisch eindeutig rechts“, und auch heute noch, „so mit Abstrichen“. Er sei „raus aus dem Alter“ und gehe seit Jahren schon nicht mehr zum Fußball. Auf die Nachfrage des Senats, warum er zum Trauermarsch nach Dresden gefahren sei, gibt der Zeuge an, dies sei eine „Schnapsidee“ von seinem damaligen Nachbarn „Lulu“ und ihm in der Kneipe gewesen.
Dem Zeugen werden verschiedene Bildaufnahmen aus dem Regio vorgelegt. Auf einigen davon kann er sich selbst, „den Benni“ und „den Lulu“ zuordnen. Die beiden anderen Personen, die mit ihm unterwegs gewesen sind, erkennt er nicht.
Es folgt die Vorlage weiterer Bildaufnahmen zur Einordnung der Örtlichkeit.

Seitens der BAW gibt es keine Nachfragen. Die Verteidigung benötigt Zeit für eine Beratung, sodass die Mittagspause zwischen 11:30 und 12:40 Uhr stattfindet. Im Anschluss wird der Zeuge ohne weitere Befragung unvereidigt entlassen.

Anschließend legt der Senat diverse Lichtbildmappen (Wurzen, Band 1) vor, die 2020 erstellt wurden. Zunächst Bilder der Verletzungen der Geschädigten Zahner, Heller, Leder, Kaden. Es folgen Bilder des Tatorts am Bahnhof Wurzen Gleis 1 sowie von der von Lucas „Lulu“ Zahner mitgeführten schwarz-weiß-roten Fahne. Danach wird eine durch die Soko Linx zusammengestellte Bildmappe zu den Verletzungen des Zeugen Leder gezeigt.

Beweisanträge der Verteidigung
Cedric Scholz
Es folgen verschiedene Beweisanträge der Verteidigung, die die Glaubwürdigkeit der Aussagen von Cedric Scholz in Frage stellen, der in verschiedenen Interviews immer wieder unterschiedliche und andere Angaben zum Angriff gegen ihn gemacht hatte, als in den Aussagen vor Gericht. (vgl. Vernehmung Scholz 11. und 12. Prozesstag)

  • In einem ersten Beweisantrag wird die Vorladung einer Polizeibeamtin beantragt, die die Aussage von Cedric Scholz widerlegen soll, eine Frau unter einer zweiten Laterne gesehen zu haben. Am betreffenden Ort befindet sich entgegen der Aussage von Scholz nur eine Laterne, sodass er die in seiner Aussage beschriebene Sicht nicht gehabt haben kann.
  • In einem zweiten Beweisantrag geht es um die Inaugenscheinnahme einer Videodokumentation, in der Scholz andere Aussagen zum Tathergang trifft als in seinen Aussagen vor Gericht sowie zu seinen Verletzungen übertreibt.
  • Darüber hinasu wird beantragt, die Besuchskartei der JVA Regis-Breitingen heranzuziehen, um zu widerlegen, dass es beim Besuch von Scholz bei Neonazi Felix Friebel zu einer von ihm behaupteten Begegnung mit einer Person aus dem AO-Verfahren gekommen sein könne.
  • In einem weiteren Beweisantrag geht es um einen Beitrag des rechten Medienformats „Nordland TV“, in dem Cedric Scholz gemeinsam mit Enrico Böhm und dem ehemaligen Angehörigen der Waffen SS Karl Münter über „linke Gewalt“ spricht. Die im Beitrag getroffenen Aussagen sollen hinzugezogen werden, da auch sie den anderen Aussagen widersprechen.

Robert Schwaab
In einem weiteren Antrag auf Ladung des Polizeibeamten Rausch zum Tatkomplex Eisenach II 14.12.2019 geht es um die Bewertung der Zeugenaussagen von Robert Schwaab. Schwaabs jüngste Aussagen vom 10.03.2026 vor dem hiesigen Gericht unterschieden sich deutlich von früheren Aussagen – sie waren zum Teil detailreicher – sodass nicht ausgeschlossen werden kann, dass es sich hier um keine eigene Erinnerungsleistung oder um Scheinerinnerungen handele.

Pause von 13:20 bis 13:50 Uhr
Zwischen 13:50 und 14:45 werden diverse Innenraumaufnahmen aus Zügen gezeigt.

Aussageverweigerungsrecht
Um 15:00 Uhr wird ein verurteilter Genosse aus dem ersten Antifa Ost- Prozess in Handschellen aus einer anderen JVA vorgeführt, der im hiesigen Verfahren aussagen soll. Er erscheint mit einem Rechtsbeistand. Dem Antrag auf Beiordnung der Rechtsanwältin als Zeugenbeistand wird stattgegeben.
Der Senat trägt vor, dass aus seiner Sicht ein umfassendes Recht auf Aussageverweigerung vorliegt, die BAW hier allerdings eine andere Auffassung vertritt, weshalb der Zeuge vorgeladen wurde. Die BAW begründet, warum aus ihrer Sicht kein Recht auf Aussageverweigerung vorliegt und fordert einen Gerichtsbeschluss hierzu. Nach ihrer Auffassung könnten die Befragungen auf die bereits verurteilten Taten beschränkt werden, in denen weitere Beteiligte genannt werden können müssten. Es würde hier auch kein Fall der mittelbaren Selbstbelastung vorliegen, da es sich um keine Anschlagsserie wie bei der RAF handeln würde und um kein eingebundenes Mitglied. Die Verteidigung schließt sich der Auffassung des Senats an, nach der die Preisgabe von Kennverhältnissen nicht verlangt werden könne. Das Gericht bestätigt die vorgetragene Auffassung, dass hier ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht nach § 55 StPO, auch für bereits verurteilte Taten, vorliegt, der Zeuge könne aber freiwillig aussagen. Der Zeuge lehnt dankend ab und wird entlassen.

Der Senat informiert darüber, dass die beiden Zeugen Lösch und Prieß am 25.03.2026 abgeladen werden.

Nach weiteren Videoaufnahmen aus dem Inneren eines Zuges endet der Prozesstag um 16:06 Uhr.

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