2026.01.20 / 13. Prozesstag / Antifa-Ost-Komplex
Die Verhandlung fing pünktlich um 09.30 Uhr.
Anwesend für die Nebenklage waren RAin Nicole Schneider. Ab der Mittagspause sind auch ihr Mandant Alex Weinert und RA Mario Thomas da.
Nachdem die Zeugin KHMin Elsner Platz genommen hatte, wurde sie gebeten, den Saal wieder zu verlassen, da die Verteidigung einen Antrag stellen wollte.
Der Antrag thematisierte die Unvollständigkeit der Akte in Bezug auf die Ladung der Zeugin, über „Ermittlungen zur Körperverletzung vom 08.01.2019, insbesondere Ermittlungsberichte und Aktenvermerke vom 19. und 21.01.2019 sowie ähnliche Vorfälle in Leipzig im Zeitraum 2018/2019“ zu berichten. Da die Akten zu diesen „ähnlichen Vorfällen“ und den daraus gewonnenen Erkenntnissen der Verteidigung nicht bekannt sind, verunmöglicht dies eine gute Vorbereitung für die Befragung. Es wird auch angemerkt, dass Akten der Verteidigung ferngehalten werden.
Die Bundesanwaltschaft, vertreten durch Geilhorn, widerspricht dem. Geilhorn behauptete auch, dass es Aufgabe der Verteidigung sei, sich um die Akte zu bemühen, und dass nicht alles, was erwähnt wird, umfassend beizuziehen ist.
Es folgte eine Unterbrechung bis 10.40 Uhr.
Der vorsitzende Richter bestätigt, wie zu erwarten, die Anordnung der Zeugin, auch wenn nicht über den Antrag entschieden wurde, mit den Worten, dass „wir nicht überprüfen wollen, ob sie [Frau Elsner] es richtig gemacht hat, sondern was sie gemacht hat“.
Darauf macht die Verteidigung nochmal klar, dass Teile der Akte fehlen und die Zeugin dazu befragt werden wird.
Verteidigung: Wir werden die Zeugin fragen, was sie noch der Akte ferngehalten hat.
Vorsitzender: Das ist eine Wertung
Verteidigung: Das unterstelle ich ihr auch und werde sie dazu fragen
Vorsitzender: Na, das sehen wir dann, wozu sie die Zeugin befragen.
Die Zeugenvernehmung von KHMin Elsner beginnt um 10.45 Uhr.
Elsner berichtet erstmal, dass ihr Einstieg in dem Ermittlungsverfahren die Zeugenvernehmung (ZV) von Tobias Nees war. Sie hatte die Aufgabe, den Geschädigten zu vernehmen und Kleidungsstücke sicherzustellen. Auf das hat sie dann verzichtet, weil die alle schon gewaschen worden waren. Am Tag der ZV fertigte sie noch Bilder vom Rücken von Nees an, da dieser im Krankenhaus nicht begutachtet wurde.
Sie hatte zu dem Zeitpunkt der ZV keinen Einblick in den Aktenbestand. Elsner hat noch zwei weitere Arbeitskollegen von Nees und den Vorarbeiter per Telefon vernommen.
In der ZV sagte Nees, dass der Täter mit einer Sonnenbrille und einer Mütze vermummt war und ihn an seinen Arbeitskollegen I.F. erinnert, wegen eines osteuropäischen Akzents.
Elsner ermittelte parallel zu einem anderen Vorfall: Am 14.12.2018 gab es einen Angriff auf zwei Männer in der Leipziger Niederkirchner Straße. Die zwei fuhren in einem Auto mit dem Kennzeichen L HS 88. Die Täter waren männlich, vermummt, und flüchteten mit einem Auto – Kennzeichenfragmente wurden der Polizei gemeldet und der Autohälter konnte ermittelt werden (Y. M.) –, der damals als politisch motivierter Straftäter geführt wurde.
Y.M. wohnte zum damaligen Zeitpunkt 50 Meter entfernt von dem Angriff auf Nees. Da Eslner in Nees Mütze mit dem Schriftzug „Greifvogelwehr“ den Grund für den Angriff sieht, grenzt sie das Täterprofil ein: politisch motivierter Straftäter und osteuropäische Nationalität/Muttersprache. Da Y.M. beide Parameter erfüllt, zieht Elsner die Recherche aus Dezember in die Ermittlungen wegen Nees mit ein.
Der Arbeitskollege I.F. kommt für Elsner als Täter nicht in Betracht, „weil er keinen Bezug zur Leipziger Südvorstadt hat“.
Vorsitzender: In dem Ermittlungsbericht vom 18.01. zu Fall Nees sind Bilder von Y. M., aber nicht vom Arbeitskollegen, bei? Können sie sagen, warum?
Elsner: Kann es mir nicht erklären.
Die Verteidigung übernimmt die Befragung.
Elsner wird gefragt, was der Inhalt des Gespräches mit Frau P. war [Frau P. war zur Zeit des Angriffs auf Nees Mitarbeiterin im Hostel, was sich in der Nähe des Tatorts befindet].
Frau P. war zum Moment des Angriffs im Hostel und ging danach auf die Straße. Sie hat nur gesehen, dass eine Gruppe dunkelgekleideter Leute stadtauswärts gelaufen ist. Sie konnte keine Angaben zu den Tätern machen, außer dass sie so groß wie sie seien, circa 170–175 cm, und nicht auffällig, also weder groß noch dünn.
Es folgten Fragen, warum Frau P. nicht als Zeugin vernommen wurde (sie konnte zu der Tathandlung keine Angaben machen, so Elsner), und ob die Parameter von Frau P., also die Größenangabe, für die Tätersuche genutzt wurden. Das verneint Elsner und ihre Eingrenzung des Täterprofils basiere nur auf der Beschreibung von Nees. Ob noch mehr Leute außer Y.M. mit dem Arbeitskollegen I.F. abgeglichen wurden? Das auch nicht.
Elsner versuchte dann, weitere Informationen zu der Sonnenbrille zu bekommen, die der Täter angeblich getragen hätte. Es wird gefragt, ob die ganzen Gespräche mit Nees darüber protokolliert wurden. „Nein, ich habe nur Zusammenfassungen davon dokumentiert“.
Die Verteidigung fragte dann Elsner zu dem Ablauf ihrer Arbeit und was ihr Arbeitsauftrag und ihre Aktenkenntnisse und -lage zu dem Zeitpunkt der ZV im Januar 2019.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich in der Akte eine Strafanzeige mit dem Datum 08.01.0219 befindet und diese wurde überarbeitet und Y.M. als Tatverdächtiger genannt.
Doch wann diese Überarbeitung stattgefunden hat, ist nicht vermerkt. Elsner kann dazu nicht wirklich was sagen. Die Verteidigung stellt vermehrt Fragen, wie es dazu kommt, dass die gewonnenen Erkenntnisse eines Kfz Halters von einem anderen Verfahren da einfließen.
Elsner berichtet, dass sie den Tatverdächtigen übernommen hat, aufgrund des Tatortes, Wohnortes, politischer Gegner, Modus Operandi und der Aussagen von Nees zu dem osteuropäischen Akzent.
Verteidigung: Haben Sie mit Y.M. gesprochen?
Elsner: Nein
V: Woher wissen sie, dass er einen osteuropäischen Akzent hat?
E: Ich habe mit dem Hauptsachbearbeiter gesprochen, der mit ihm schon mal persönlich gesprochen haben. Ich weiß nicht, ob in der Gerichtsverhandlung. … und dann stand im Eintrag zu ihm Muttersprache Russisch.
Da einer der Tatbausteine „politisch motivierter Straftäter“ ist, wird Elsner gefragt, ob sie wisse, wie die Gerichtsverhandlung gegen Y.M. ausgegangen sei. „Nein“. – Y.M. wurde freigesprochen.
Nach der Mittagspause (12.10 bis 13.00 Uhr) geht die Befragung weiter.
Die Befragung wird zum Thema ED-Behandlung und Täterbeschreibung weiter geführt.
Elsner wird gefragt, ob auch über den Arbeitskollegen ermittelt wurde. „Nein, ich habe ihn für mich ausgeschlossen.“ In den Akten befinden sich Bilder einer ED-Behandlung – Elsner verglich damals ED-Bilder von Y.M. und dem Arbeitskollegen I. F., um die Angaben von Herrn Nees zu überprüfen.
Die Personenbeschreibung von Nees passt auch für I.F.
Elsner: Die Personenbeschreibung passt, trotzdem war für mich … ich hatte ihn für mich ausgeschlossen.
Im Laufe der Befragung stellt sich heraus, dass Elsner einfach nur gegen Y.M. ermittelt hat und keine weiteren Bemühungen gemacht hat. In der Akte fehlen Informationen zu Einwohnermeldeamtabfragen über Funkzellendaten zum Zeitpunkt des Tatorts. Dazu kommt, dass Elsner im Laufe der Ermittlungen nie persönlich mit I.F. in Kontakt getreten ist.
Verteidigung: Können Sie sagen, wie Herr F. I. aussieht?
E: Ne, gar nicht.
Ausgehend von der These, dass die Tat möglicherweise einen politischen Hintergrund hat, wurde zur Eingrenzung des Täterkreises überprüft, welche Personen mit PMK in der Nähe des Angriffsorts gemeldet sind. Daraufhin fragte Elsner bei einem Kollegen ihrer Dienststelle, ob dieser für sie die Recherche machen könne.
Auf die Frage, wo diese Abfrage zu finden sei, da sie in der Akte, die der Verteidigung vorliegt, nicht enthalten ist, sagt Elsner: „Das war eine Excel-Tabelle, also eher so persönliche Notizen. Ich habe diese Rechercheauswertung für mich, für meine Ermittlungen gemacht und nach Auswertung festgestellt, dass es für mich keine Relevanz hat, und habe die für mich geschreddert“.
Verteidigung: Was haben Sie mit den Informationen der Excel-Tabelle gemacht?
Elsner: Nichts, ich habe geprüft, ob eine Person dabei ist, auf die die Täterbeschreibung und der Dialekt passen, und da das nicht der Fall war, war das für mich nicht mehr relevant. Für mich war der Ausschluss der Nationalität und der Hinweis, dass die Person, die ihn geschlagen hat, so einen Akzent hatte, nachzugucken, wo der Geburtsort ist.
V: Das sind nicht persönliche Notizen, das sind Ihre Abfragen …
E: Wie ich meine Ermittlungen führe, da kann man drüber streiten, ich habe das für mich so gemacht …
Es wird weiter zur Aktenführung gefragt, wie diese gelaufen sei. Die Verteidigung verweist darauf, dass in einem Vermerk steht, dass die „Kopie der E-Mail in der E-Akte hinzugefügt sei“. Doch der Verteidigung liegt die Kopie der E-Mail nicht vor. Die Zeugin wird dazu befragt. Es gäbe immer eine Hauptakte und eine Kopieakte und die seien identisch. Warum aber die E-Mail, die sie in der E-Akte beigefügt hatte, nirgendwo eine Spur sei, das wisse sie auch nicht.
Am Ende wird Elsner noch zum Durchgangsarztbericht gefragt.
Auf dem Bericht schreibt Elsner: „Die Unterzeichnerin kann durch Erfahrung bestätigen, dass es um Verletzung durch Teleskopschlagstock oder Schlagring geht“.
Verteidigung: Was ist denn Ihre berufliche Vorerfahrung mit Schlagwerkzeug und dem Verletzungsbild?
Elsner: Ich hatte überhaupt keine Erfahrungswerte. Vermutlich habe ich da mit erfahrenen Kollegen gesprochen.
14.45 Uhr wird Elsner entlassen. Die Verteidigung weist wieder darauf hin, dass sämtliche Ermittlungserkenntnisse zu keinem Zeitpunkt Teil der Akte waren. Es wurden Teile der Akte derVerteidigung vorenthalten und das Ganze ergibt ein desaströses Bild der Ermittlungsarbeiten der Polizei in Leipzig wieder.
Es folgt die Zeugenvernehmung von F.K. zu dem Tatkomplex „Dessau-Roßlau“.
F. K. schildert, wie er am Tag des Angriffs mit dem Taxi zum Bahnhof gefahren ist und da die drei Verletzten gesehen hätte. Ihm wurde von Steffen sehr aufgeregt beichtet von Hammer, Pfefferspray und dass irgendwelche Leute ihn im Tunnel überfallen hätten – „irgendwelche Linken“.
Es folgte eine kurze, unaufgeregte Befragung.
Der Zeuge wurde nach einer knappen Stunde entlassen.
Um 15.25 Uhr war der Prozesstag dann vorbei.
