2026.01.13/ 11. Prozesstag/ Antifa-Ost-Komplex
Der 11. Prozesstag startete mit einiger Zeit Verspätung um 10:20. Hintergrund war vermutlich, dass sich die Zuganreise des heutigen Zeugen Cedrik Scholz verzögerte. Im Verhandlungsraum war heute nur eine RA der Nebenklage Nicole Schneiders anwesend.
Zu Beginn der Verhandlung hab es eine Ausführliche Erklärung zur Zeugenaussage von KHM Schülert (10. Prozesstag) der Verteidigung. Hierbei wurde u.a. darauf eingegangen, dass das Bild des Fahrzeuges durch massive Verfremung durch Aufhellung durch den Zeugen produziert wurde, welches dann als Ausgangspunkt der Ermittlungen bis hin zur Aussage im Prozess diente. Teile der Ermittlungen um Fahrzeughaltende zu bestimmen fanden sich nicht in den Akten wieder. Handschriftliche Notizen zur Ermittlung wurden geschreddert. Ergebnisse der Emittlungen sind daher aus mehreren Gründen nicht nachvollziehbar.
Im Anschluss erteilt der Vorsitzende GStA’in Geilhorn die Möglichkeit auf einen Schriftsatz der Nebenkläger Leon RIngel und Maximilian Andreas Stellung zu nehmen. Der HIntergund ist der Antrag auf Ab- bzw. Umladung der Nebenkläger als Zeugen. In den Schriftsätzen der RA der Nebenklage wird einerseits auf ein Zeugnisverweigerungsrecht auf Grund des eigenen Knockout 51 Verfahrens verwiesen, andererseits die Terminierung der Aussage von Leon Ringl, der ursprünglich für den 22.01 vorgesehen war in Frage gestellt, da am 22.01 das OLG Jena über die Revision im Knockout 51 Verfahren entscheidet und Steffen Hammer, der Leon Ringl vertritt, dort anwesend sein will.
GStA’in kann den Wunsch der Umladung nachvollziehen. Sie geht jedoch nicht von einem Zeugnisverweigerungsrecht aus.
Die Verteidigung verweist darauf, dass im Schriftsatz auf das Urteil im Knouckout 51 Prozess verwiesen wird, ohne, dass dies beiliegt. Ohne Kenntnis des Urteils ist keine Stellungnahme möglich.
Der Vorsitzende Kubista beschließt die Zeugenaussage von Leon Ringl vom 22.01 zu verlegen.
Dem folgt eine Stellungnahme der GStA zum Antrag der Nebenklage auf umfassende Akteneinsicht. GStA’in Geilhorn führt aus, dass insbesondere für den Anklagepunkt 129 die Interessen der Betroffenen gegenüber den Interessen der Nebenklage überwiegen, zudem bezieht sich der Anklagepunkt auf kein individuelles Rechtsgut. Der Antrag auf Akteneinsicht sei daher abzulehnen.
Die Verteidigung schließt sich den Ausführungen der GStA an.
Schneiders bemerkt daraufhin, dass sie jedoch unbedingt die Akten zur Aussage Domhövers haben wolle.
Eine Entscheidung wird nicht getroffen.
Der Rest des Prozesstages nimmt die Vernehmung Cedrik Scholz durch die Verteidiger*innen der Angeklagten ein. Wie schon in der ersten Aussage ist auch diese von erheblichen Erinnerungslücken geprägt.
Zu Beginn werden eigene Inkongruenzen zwischen Aussage und Aktenlage abgefragt. So wurde der Umzug zum Vater nach Kühnen thematisiert, bei dessen Datum Scholz nicht mehr sicher zu sein schien. Auf die Frage, warum die Artztbriefe noch zur Adresse seiner Mutter ins Lossatal gesendet wurden gab Scholz an, dies läge daran, dass seine Mutter eine Vollmacht hat. Nachfragen gab es zudem zur Straßensituation und den Standort der in der Aussage verwiesenen Straßenlaternen. Scholz wurden Teile der polizeilichen Vernehmung vorgetragen, in denen er die Tatsituation abweichend zur Aussage vor Gericht beschrieb. Daran hätte er keine Erinnerung mehr. Erörtert wird zudem der Umstand, dass der Rettungsdienst erst mit Polizeischutz zu Scholz fahren wollten.
bgefragt wurden zudem Scholz Erfahrungen mit Beschlagnahmungen. Hintergrund war, dass Scholz sich weigerte sein Handy zur Beweissicherung zur Verfügung zu stellen. Scholz sagte zögerlich aus, dass beim Angriff auf Connewitz sein Telefon beschlagnahmt und anschließend ausgewertet wurde. Während weitere Fragen zu den Ermittlungen gegen Scholz wegen dem Angriff auf Connewitz gestellt wurden unterbrach GStA’in Geilhorn die Befragung mit den Hinweis, dass man doch bitte beim Thema bleiben solle, gefolt vom Vorsitzenden Kubista. Es gibt eine Diskussion zwischen GStA, den Verteidiger*innen und dem vorsitzenden Richter in Anwesenheit des Zeugen. Dabei maßregelt der Richter durch einen Ausruf “Jetzt ist Ruhe” die Einwände der Verteidigung die Befragung weiterführen zu können. Zu weiteren Fragen verwies Scholz zu meist auf seine Erinnerungslücken.
Kurz nach den Angriff auf Scholz wurden Bilder aus dem Krankenhaus auf einen lokalen Blog mit dem Hinweis Infos aus “erster Hand” zu haben veröffentlicht. Hierbei konnte sich Scholz jedoch nicht mehr erinnern, ob er oder andere die Bilder angefertigt haben und er konnte sich, überraschenderweise, auch nicht erklären, wie diese veröffentlicht werden konnten. Ob Enrico Böhm, der ihn im Krankenhaus besuchte die Fotos gemacht habe, wisse er nicht mehr.
Zudem wurde Scholz zu den Aktionen und Versammlungen befragt indenen er selbst namentlich aufgetreten ist. Er hat eine Reihe an Reden gehalten, oft gepaart mit der Aussage, dass er in der JN aktiv sei hätte er dort auch seinen Namen genannt. Zudem fungierte er als Anmelder von Versammlungen. Wo genau wisse er nicht mehr. Auf Nachfrage konnte er sich zumindest an die Anmeldung eines “Gegenprotests” gegen eine Antifamobilisierung in Wurzen erinnern. Hintergund waren antirassistische Proteste, nachdem ein Haus, indem Naszis Migrant*innen vermuteten angegriffen wurde. Der Übergriff selbst sage ihn nichts.
Nach der Mittagspause wurden die Fragen der Verteidiger*innen wieder aufgegriffen und erneut nach Redebeiträgen gefragt, in denen er sich mit Namen vorgestellt habe, er schätzte die Anzahl auf fünf, Anmeldungen auf 5-10.
Zudem berichtete Scholz von mehren verbalen Ansprachen, die er nach dem Angriff auf Connewitz erfahren hatte. Es gäbe zudem auch mehrere Angriffe, sowohl im politischen als auch welche “nicht nur im politischen Kontext”, er könnte da ber keine konkrete Zahl nennen, diese hätten sich ja auch nicht immer gegen ihn als Person sondern gegen Gruppen gerichtet. Zudem Berichtete er von zwei Schlägerein im Kontext Fußball und einer auf einem Dorffest.
Scholz wurde zudem zu den aktenkundigen Verurteilungen und Ermittlungen befragt, u.a. Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz, Landfriedensbruch, Verstoß gegen das Versammlungsgesetzt, neben Connewitz u.a. In Dresden, Greifswald und Brandenburg. Als im die Verstoße vorgehalten wurde antworte Scholz stets: Muss ja so gewesen sein, wenn es im Urteil steht.
Rückfragen gab es zudem zu Scholz Aktivitäten im Kontext Fußball. Er gibt an von 2016 bis heute aktiv im TSV Kühren zu sein. Zudem ist er bei Spielen des ATSV Wurzen zu gegen, auch bei sogenannten Hochsicherheitsspielen, was unter anderem bei Spielen gegen den Roten Stern angewendet wird, dabei. Diese seien aber ja maximal 2 mal pro Saison möglich. An ein Spiel von 2017 bei dem es zu rassistischen Beleidigungen kam kann sich Scholz dagegen nicht mehr erinnern. Auf Nachfrage gibt Scholz zudem an Erich Möbius aus dem Kontext zu kennen, zudem auch aus dem politischen Kontext. Im wird ein Foto vorgelegt welches am Rande eines ATSV Wurzen Spiels gegen den roten Stern 2019 angefertigt wurde, auch dort identifiziert er Möbius.
Die Befragung wird erneut unterbrochen, diesmal konnte sich jedoch die Verteidgung durchsetzten die Diskussion ohne die Anwesenheit des Zeugen zu führen. Der GStA’in wird nicht klar, wohin die Befragung zum Flußballkontext führen solle. Verwiesen darauf, dass die Beobachtung des TSV Kühren eben auch durch andere fußballbezogene Zusammenhänge möglich erscheint.
Die Befragung wird mit der weiteren Betrachtung des Bildes fortgesetzt. Scholz gibt selbst an keine Erinnerung an das Foto oder an den Tag zu haben. Auch weigert er sich sich selbst auf dem Bild zu erkennen. Andere Personen auch nicht.
Auf Nachfrage gibt Scholz an Ben Hannes Heller zu kennen, sowohl aus dem Fußball als auch aus dem JN Kontext. Später wird im eine Aussage vorgelegt, “Ben kloppt sich ständig”, würde er heute aber als übertrieben ansehen sie Aussage, früher hat das aber schon gestimmt.
Fragen richteten sich dann wieder auf den Angriff auf Connewitz. Auf die Frage, wie es dazu kam dass Scholz sich am Angriff beteiligte, entgegenete er, er wäre dort gewesen, weil er in einem Auto saß welches dahinfuhr. Mit wem wisse er nicht mehr, genausowenig ob Passant*innen angegriffen wurden. Später beschrieb Scholz, wie er von der Schule mit dem Zug fuhr und am Bahnhof von dem Auto abgeholt wurde. Als gefragt wurde, wie er zu dem Vermummungsgegenstand kam wenn er so spontan mitgefahren sei unterbrach der Richter, “So geht es einfach nicht”. Er hätte ja auch einen Schal dabei.
Gefragt wurde auch nach dem Video in welchem er Sebastian Schmidtke ein längeres Interview gibt. Ihm wird unter anderem seine Aussage vorgehalten, man hätte sich 10-15 Minuten hin un hergeprügelt. Die Befragung wird erneut vom vorsitzenden Richter unterbrochen. Scholz kann sich jedoch an das Interview nicht erinner, gibt an das Video selbst niemals gesehen zu haben und kann sich die Aussagen von damals auch nicht mehr erklären. Ob er jediglich übertrieben hätte, oder ob er auch Dinge geschildert hat die niemals sattgefunden hätten, wisse er nicht mehr. Im Video selbst berichter Scholz zudem von einem Besuch des Neonazis Felix Friebel der damals wegen einer vielzahl von Vergehen in Regis-Breitingen einsaß. Ob er hierbei mit Böhm oder anderen besucht hatte wisse er heute nicht mehr.
Scholz wird erneut zu seinem Krankenhausaufenthalt gefragt. Scholz wurde von Enrico Böhm mit seiner Freundin Annemarie Kunze (https://www.soli-antifa-ost.org/der-nebenklaeger-cedric-scholz/) im Krankenhaus besucht, diese legtem Scholz mehrere Fotos vor von denen sie vermuteten am Tatgeschehen beteilt gewesen zu sein. Scholz gibt jedoch an daran keine Erinnerung mehr zu haben wer welche Bilder vorgelegt hat. Zu sehen waren dort auch mehrere Personen aus der Fußballszene.
Gefragt wurde zudem nach dem Outcall, welches ihn in seiner Ausbildungsschule (Ergotherapie, abgebrochen) als Nazi bekanntmachte. Hierbei wurden Handzelltel mit Kurzinfo aus Zeitschriftenaufstellern und Infotafeln angebracht. Dies führte auch dazu, dass er emhrmals im Umfeld der Schule als Nazi angesprochen wurde.
Gefragt nach Leon Ringl gab Scholz an den Namen schonmal gehört zu haben, eher aus dem politischen Kontext, wahrscheinlich mal über Facebook geschrieben, wahrscheinlich eher vor dem Tatgeschehen, aber genau wisse er es nicht mehr.
Scholz wurde auch gefragt, ob er schon selbst Personen angegriffen hätte, worauf er rückfragte, ob Notwehr denn auch zähle. Daraufhin sagte er, es wurde ja nicht verurteilt, also nein. Nachdem sich die Aussage als offensichtliche Lüge auftat und die RA der Verteidigung erklären wollten, dass er zwar einzelne Aussagen verweigern aber nicht lügen dürfe griff der vorsitzende Richter ein und klärte Scholz über das Aussageverweigerungsrecht auf. Daraufhin erklärte Scholz auf die Frage keine Antwort geben zu wollen. Auf die Frage von welchen Ermittlungen gegen ihn er Kenntnis hat verweigerte er ebenso die Antwort.
Daraufhin wurde Scholz unvereidigt entlassen und der Prozesstag für beendet erklärt.
