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2026.06.30 / 53. Prozesstag / Antifa-Ost-Komplex

Der 53. Prozesstag am 30.06.2026 startete verspätet um 10:15 Uhr. Geladen war Lina als Zeugin. Im Saal befanden sich ungefähr 40 solidarische Beobachter*innen. Lina verweigerte die Aussage. Ihr Anwalt begründete dies mit einem vollumfänglichen Recht auf Aussageverweigerung, dass aufgrund einer möglichen Selbstbelastung vorliegt. Der Prozesstag endete mit der Verhaftung Linas und der Vollstreckung der Beugehaft. 

Am Anfang des Prozesstages stand die Stellungnahme des vorsitzenden Richters Kubista, welcher Lina das vollumfängliche Recht auf Aussageverweigerung aberkennt.

Linas Anwalt führte in einem Plädoyer aus, warum aus seiner Sicht dieses Recht für Lina gelten sollte. Dabei verwies er unter anderem auf §55 StPO. Er begründete, dass gegen sie einige eingestellte Ermittlungen vorliegen, bei denen sie sich mit einer Aussage selbst belasten könne. Diese Ermittlungen wurden nicht nach dem 1. Prozess, sondern diesen Mai eingestellt. Zeitgleich mit der Entscheidung Lina im 2. Antifa-Ost-Prozess erneut als Zeugin zu laden. Die Vermutung steht im Raum, dass dies eine taktische Entscheidung des Senats war. Eingestellte Ermittlungsverfahren können bei Verdacht wieder neu aufgenommen werden.

Staatsanwältin Geilhorn argumentierte dafür, dass Lina kein Auskunftsverweigerungsrecht zusteht. Sie geht davon aus, dass Lina keine Kenntnisse über weitere Straftaten habe. Die Verteidigung der Angeklagten schließt sich dem Argument des Anwalts von Lina an. Auch sie betonen, dass Lina sich mit einer Aussage selbst belasten könne und ihre Aussage für neue Verfahren gegen sie genutzt werden könne. In ihrer Verurteilung wurde ihr eine hervorgehobene Rolle zugeschrieben. Auch dies spricht für das Recht auf Aussageverweigerung.

Nach der ersten Pause entschied der Senat, dass Lina aufgrund ihrer bisherigen Verurteilung hier kein Auskunftsverweigerungsrecht zustünde. Daraufhin startete die Befragung Linas. Sie verweigerte weiterhin die Aussage. Das Gericht belehrte sie über Bußgelder und Beugehaft als Konsequenzen. In einem weiteren Prozess droht Lina bereits die Beugehaft, wogegen Beschwerde eingereicht wurde. Auch auf die Möglichkeit von teilweisen Angaben ließ sich Lina nicht ein. Die Staatsanwaltschaft forderte die Verhängung einer 6-monatigen Beugehaft. 

Nach der Mittagspause verurteilte der Senat Lina schließlich zu einer Geldstrafe von 750€, dem Tragen der Prozesskosten des Tages und einer 6-monatigen Beugehaft. Bis zu diesem Zeitpunkt war noch unklar, ob diese direkt vollstreckt wird. Richter Kubista erklärt, dass er nach den Ausführungen des Tages davon ausgeht, dass Lina kein vollumfängliches Auskunftsverweigerungsrecht hat, aber auf gewisse Fragen mit der Gefahr der Selbstbelastung nicht antworten müsse. Aber aufgrund ihrer hervorgehobenen Rolle, sei ihre Aussage wichtig für die Verurteilung der weiteren Angeklagten. Der Richter betont, dass sich bei Lina eine Abkehr der Gewalt gezeigt hat, aber sie nach der Regel „Anna und Arthur halten das Maul“ beweist, dass sie weiterhin antifaschistisches Gedankengut hat. 

Der vorsitzende Richter liest eine 11-seitige Erklärung vor, die der Senat in einer 2-stündigen Mittagspause geschrieben haben soll. Oder arbeitete er doch eher, seit dem Tag an Linas Entlassung, dran? Erneut argumentiert er für die Beugehaft. Linas Anwalt fordert Zeit, um das Dokument zu lesen und zu widersprechen. Kubista sagt, dass wenn er den Tag braucht, um das Dokument zu lesen, dann müsse er sich „mit seiner Mandantin woanders besprechen“. Nach der Pause äußert Lina, dass wenn Beugehaft das Druckmittel des Gerichts ist, sie diesem standhalten wird. Der Prozess endet, ohne dass für Beobachter:innen klar wurde, ob Linas Beugehaft direkt vollstreckt wird oder am nächsten Prozesstag darüber entschieden wird. Diese Entscheidung wurde jedoch bereits unter Ausschluss der Öffentlichkeit getroffen, was erst klar wurde als Lina mit einer Wanne weggebracht wurde (15:55).

Beugehaft ist ein juristisches Mittel, dass genutzt wird, mit der Annahme, dass Menschen durch die Haftbedingungen einknicken und dann noch Aussagen werden. Den Prozesstag über war klar, dass dies nicht passieren wird und trotzdem wurde die Beugehaft verhangen. Sie fungierte als reine Strafe und Schikane.

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