2026.04.02 / 32. Prozesstag / Antifa-Ost-Komplex

Am 2. April 2026 wurde der Prozess in Dresden ab 9:30 Uhr fortgesetzt. Zu Beginn ging es um einen Antrag der Verteidigung im Vorfeld der angekündigten Vernehmung des Verräters Johannes Domhöver in der folgenden Woche. Thema waren dabei unter anderem Akteneinsicht, Zeugenladung, mögliche Schutzmaßnahmen und die Frage, zu welchen Beweisthemen Domhöver befragt werden soll. Der Vorsitzende Richter sagte, dass der Zeuge zunächst ausführlich durch das Gericht vernommen werde und die übrigen Verfahrensbeteiligten erst danach fragen könnten. Es kann also davon ausgegangen werden, dass die Befragung mehrere Tage in Anspruch nehmen wird, terminiert sind zwei.

Anschließend wurde im Tatkomplex Erfurt eine junge Zeugin vernommen. Sie schilderte, nach dem Sportunterricht auf dem Weg von der Turnhalle zurück zum Schulgebäude gewesen zu sein. Mutmaßlich im Bereich der Pestalozzistraße habe sie zunächst mehrere Personen nur aus dem Augenwinkel wahrgenommen, darunter offenbar auch eine Person mit GoPro auf dem Kopf. Erst kurz darauf habe sie realisiert, dass auf einen Mann am Boden eingeschlagen wurde. Sie beschrieb die Situation als überfordernd und sprach sinngemäß von einem Adrenalinschub. Außerdem habe sie einen weiteren Mann mit blutverschmiertem Gesicht gesehen. Danach habe sie sich um eine Mitschülerin gekümmert, die eine Panikattacke hatte. Später sei sie zur Kripo gebracht und dort mehrfach vernommen worden. Sie sei mehrfach befragt worden: einmal am 12. Januar 2023 und ein weiteres Mal am 10. Februar.

Wie schon in anderen Vernehmungen dieses Prozesses zeigte sich auch hier schnell, dass die Erinnerungen der Zeugin in vielen Punkten lückenhaft blieben. Sie konnte nicht sicher sagen, wie viele Personen sich bei den Mülltonnen befanden, ob alle vermummt waren und ob es sich um Männer oder Frauen handelte. Sie erinnerte dunkle Kleidung, eine Person mit weißer Sturmmaske und die GoPro auf dem Kopf einer Person. Außerdem schilderte sie, zunächst vor allem eine Person mitten auf der Straße wahrgenommen zu haben; andere seien ihr erst später aufgefallen.
Unklar blieb auch, ob es bei dem Angriff auch Schlagwerkzeuge gegeben habe. Die Zeugin sprach von einem Gegenstand, mit dem geschlagen worden sei, schwankte dabei aber zwischen Hammer, Axt und Beil. Fachkundig in diesen Fragen zeigte sich der Vorsitzende Richter, der darauf hinwies, dass eine Axt mit zwei Händen, ein Beil hingegen mit einer genutzt werde. Abschluss der Lehrstunde.
Ansonsten hielt der Vorsitzende der Zeugin mehrfach Inhalte aus ihrer ersten Vernehmung vor. Doch damit kam er nicht weiter. Die Zeugin hatte, laut eigener Aussage, die Geschehnisse verdrängt. Eine klare Täterbeschreibung gelang nicht. Bei der ersten Vernehmung soll ein Phantombild angefertigt worden sei, offenbar von einem Mann ohne Haare im Bereich der Mülltonnen, an denen sie vorbeigelaufen war.
Ein beigeordneter Richter zeigte sich als Freund der Straßenkarten. Die Zeugin sollte auf einer Karte einzeichnen, wo sie gegangen war, wo die Müllcontainer standen und wo sie stehen geblieben war. Auch die Frage, was nach dem Wegfahren eines Autos geschah, ließ sich aus ihrer Aussage nicht mehr zusammenhängend rekonstruieren. Die Vernehmung blieb insgesamt von bruchstückhaften Erinnerungen, Unsicherheiten und Vorhalten aus früheren Aussagen geprägt.

Nach einer Unterbrechung wurde die Sitzung gegen 13 Uhr fortgesetzt. Eine weitere Zeugin blieb Dresden fern: Zug verpasst, Nachtschicht, Gründonnerstag. Danach wurden verschiedene Beweismittel in Augenschein genommen: Fotos von Kopfverletzungen beziehungsweise Krankenhausaufnahmen, eine Lichtbildmappe.
Außerdem wurden Audiodateien vorgespielt. Sie sollen aus einem Auto stammen. Manche Worte waren wegen klassischer Musik nicht zu hören, andere dagegen erschreckend gut. Und noch etwas ist in diesem Zusammenhang beachtlich: Auch als das Auto stand und die Menschen draußen standen, war ihr Gesprochenes gefährlich gut zu verstehen.
Dann ging es nochmal um den Verräter Johannes Dömhöver, der bei seiner Befragung durch bewaffneten Personenschutz geschützt werden soll. Das stieß bei der Verteidigung auf Ablehnung, deutlich formuliert, indes handzahm vorgebracht. Der Richter wurde auf seine Befugnisse hingewiesen, Waffen im Gerichtssaal zu verbieten. Der Vorsitzende gab sich ängstlich und erstaunlich hörig gegenüber der Polizei.

Nun war der Zeuge Florian Rassbach (geb. 1999, ledig, Logistikmitarbeiter) an der Reihe. Er ist ein Neonazi aus Erfurt, der am 12. Januar 2023 von Unbekannten zu Boden gebracht worden war. Er erschien mit einem ihm beigeordneten Beistand aus Dresden und hatte über die schwarze Kleidung ein rotes T-Shirt des Halleschen FC (HFC) gezogen.
Er begann damit, den Tag in Erfurt aus seiner Sicht zu schildern. Er sei an dem Tag morgens mit seinem damaligen Kollegen (und Kameraden) Pierre Beuthe auf dem Weg zur Arbeit gewesen, als er vermummte Personen wahrgenommen habe, sich dabei aber wenig gedacht habe. Kurz darauf seien sie dann unvermittelt von hinten angegriffen worden. Zuerst habe es Beuthe getroffen und anschließend sei auch er selbst angegriffen worden.
Rassbach will vier Personen wahrgenommen haben. Ob diese männlich oder weiblich waren, vermag er nicht zu sagen. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob Gegenstände bei dem Angriff genutzt worden seien, antwortete er, dass er das Geräusch eines Teleskopschlagstocks wahrgenommen habe. Im O-Ton: „Das Geräusch ist mir gut bekannt.“ Eine Aussage, die bei aufmerksamen Zuhörer:innen selbstverständlich Fragen aufwirft. Er selbst sei mit einem Hammer attackiert worden. Auf die erneute Frage des Vorsitzenden, ob er eine Axt wahrgenommen habe, antwortete er mit „Nein“, erzählte aber, er habe davon gehört, dass eine verwendet worden sei.
Insgesamt sei er zu Boden gebracht und dort mit Faustschlägen und einem Hammer attackiert worden. Zum Abschluss habe er eine Ladung Pfefferspray abbekommen.
Durch den Angriff habe er eine Platzwunde am Kopf, ein Loch im Bein und ein kaputtes Sprunggelenk davongetragen. Bis auf gelegentliche leichte Schmerzen im Bein sei heute alles verheilt. Fragen nach psychischen Verletzungen tat er sich schwer zu beantworten. Unwillig gab er dennoch zu, immer wieder Angst vor erneuten Angriffen zu haben, insbesondere, wenn er alleine unterwegs ist.
Nach der Tat habe er seinen Job als Reinigungskraft verloren.
Da kurz zuvor der Thor-Steinar-Laden in Erfurt angegriffen worden war, sei ihm klar gewesen, dass der Angriff von „links“ gekommen sei, antwortete Rassbach auf die Fragen der Richter nach dem vermuteten Grund für den Angriff. Zum damaligen Zeitpunkt war Rassbach Mitglied und Erfurter Abteilungsleiter der Nazi-Partei „Neue Stärke“. Zwei Monate nach dem Angriff sei er allerdings aus der Partei ausgetreten. Auf die Frage „Warum?“ antwortete er nach kurzem Flüstern mit seinem Anwalt, dass es interne Probleme gegeben habe.

Spannender wurde es, als der Vorsitzende fragte, ob Rassbach das AJZ Erfurt kenne. Dies bejahte der Nazi und erzählte, dass es dort bereits einen Vorfall gegeben habe, bei dem er und drei andere Kameraden vor dem AJZ gestanden hätten, als plötzlich 50 vermummte Personen herausgestürmt seien und sie angegriffen hätten. Auf die Frage des Vorsitzenden, wer die anderen drei gewesen seien, nannte er folgende Namen: Nick Schwedersky, Brian Kanitz und Maurice Mischek. Auf die Frage, ob das die einzige Auseinandersetzung in der Zeit gewesen sei, antwortete er, dass es auch beim Fußball wiederholt zu Stress gekommen sei, wenn er und seine Kameraden versucht hätten, zu den Gastfans zu gelangen, wie etwa gegen Chemie Leipzig. An dieser Stelle ist anzumerken, dass Rassbach bereits ein dreijähriges Stadionverbot des DFB für alle Spiele der ersten drei deutschen Ligen erhalten hat.
Auf die Frage des Gerichts, wie sein Verhältnis zu Beuthe sei, antwortete der Nazi, dass sie nicht mehr befreundet seien. Nach intensiver Besprechung mit seinem Anwalt gab er auf Nachfrage als Grund dafür „Frauengeschichten“ an. Diese Antwort schien wenig glaubwürdig und wurde später von der Verteidigung der Angeklagten noch einmal aufgegriffen.
Im weiteren Verlauf wurde ein Zeuge ausführlich zu seinem Verhältnis zu Pierre Beuthe, zu seinem politischen Umfeld und zu verschiedenen Chatverläufen befragt. Der 2. Vorsitzende fragte zunächst, wo der Treffpunkt mit dem Geschädigten Pierre Beuthe für den gemeinsamen Weg zur Arbeit gewesen sei und wie beide gelaufen seien. Dies sollte der Zeuge in eine Karte einzeichnen. Er erklärte, man sei immer denselben Weg zur selben Zeit gelaufen, konnte dies aber nicht nachvollziehbar eintragen.

Auf Vorhalte des Gerichts, wonach es laut Aktenlage mehrere Auseinandersetzungen mit dem Alternativen Jugendzentrum (AJZ) gegeben habe, reagierte der Zeuge wiederholt mit Erinnerungslücken. Auch auf den Vorhalt, in einem NSP-Chat sei dazu aufgerufen worden, Chatverläufe und alles zu löschen, was strafrechtlich relevant sein könnte, erklärte er, nicht mehr sicher etwas sagen zu können, und äußerte lediglich, das klinge plausibel. Zu einem Vorfall an einem REWE-Markt aus dem Jahr 2022, wegen dem gegen ihn wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt worden sei, sagte er, er könne sich nicht daran erinnern, ob dies mit einem Antifa-Outing gegen ihn in Zusammenhang stand.
Auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft schilderte der Zeuge den Angriff auf sich noch einmal knapp. Zunächst habe man versucht, ihn zu Boden zu bringen; das sei erst gelungen, als ihm jemand in den Rücken gesprungen sei. Außerdem bestätigte er, dass es einen Internetauftritt der NSP gebe, auf dem er auf Fotos zu erkennen sei, auch wenn er dort nicht namentlich genannt werde.

Die Verteidigung griff anschließend verschiedene frühere Chatinhalte auf. Der Zeuge bestätigte dabei den Spitznamen „Rassi“. In Zusammenhang mit einer Chatgruppe nannte er als Mitglieder Brian Kanitz, sich selbst, Markus Wienem beziehungsweise Wienemann, Nick Schwedersky als Admin sowie Pierre Beuthe. Ihm wurde vorgehalten, Silvester 2022/23 gemeinsam mit Pierre Beuthe verbracht und das AJZ in Chats als „Judenverein“ bezeichnet zu haben. Der Zeuge erklärte hierzu jeweils, keine Erinnerung zu haben. Auf die Frage, ob er eine Verbindung zwischen AJZ und Juden sehe, antwortete er sinngemäß, dort werde es wahrscheinlich auch Juden geben. Auch dazu, weshalb entsprechende Chatprotokolle auf seinem Telefon nicht auffindbar seien oder ob er sich an eine Nachricht erinnere, in der zum Löschen von Chats aufgefordert worden sei, erklärte er, er habe keine Erinnerung. Auf die Frage, ob judenfeindliche Sprache zu seinem Sprachgebrauch gehöre, sagte er, allenfalls unter Alkoholeinfluss.
Weitere Nachfragen der Verteidigung betrafen seine Szene- und Gewalterfahrungen. Der Zeuge erklärte, das Geräusch eines ausfahrenden Teleskopschlagstocks kenne er von einem Bekannten, der damit zuhause herumgespielt habe. An mehrere Ermittlungsverfahren gegen ihn aus dem Jahr 2022 konnte er sich dem Grunde nach erinnern, nicht aber an deren genaue Zahl. Als Deliktsbereiche nannte er die Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen, Verstöße gegen das Uniformverbot und Körperverletzung.

Es folgten Fragen zu früheren Auseinandersetzungen im Umfeld des AJZ. Dem Zeugen wurde vorgehalten, dass es 2022 mehrere Vorfälle gegeben habe, darunter eine Konfrontation von vier Personen mit etwa fünfzig Leuten aus dem AJZ. Er erklärte, es habe mehrere Vorfälle gegeben, meist aber nur verbale Auseinandersetzungen; an das genaue Datum eines benannten Vorfalls könne er sich nicht erinnern. Auf die Frage, ob er ein deeskalativer Typ sei, antwortete er ausweichend, das komme auf die Situation an; Konflikte zu suchen sei aber nicht sein Ding.
Danach wurde der Zeuge zu Auseinandersetzungen im Fußballkontext befragt. Er sprach von nur verbalen Konfrontationen, bestätigte aber ein dreijähriges Stadionverbot des DFB bis zum 1. Januar 2025 wegen einer Körperverletzung. Nach einem Spiel des HFC hatte er einen Anhänger des FC Magdeburg geschlagen – wohlgemerkt in Weimar. Ansonsten ist Rassbach in der rechten Fanszene gut vernetzt, von Rot-Weiß Erfurt über den HFC bis hin zu Lok Leipzig. Wenn diese Szenen etwas verbindet, dann ihre Offenheit gegenüber Neonazis. „Rassi“ selbst will aber nicht in einem Fanclub organisiert sein, Bekanntschaften schließe er „einfach so im Stadion“.
Die Verteidigung fragte außerdem nach Kontakten zur Partei „Der III. Weg“ sowie nach Kenntnissen über ähnliche Angriffe auf Personen aus deren Umfeld. Der Zeuge erklärte, die Partei zu kennen, aber keine Kontakte zu haben. Auch an entsprechende Kommunikation in Partei- oder Chatgruppen erinnerte er sich angeblich nicht. Auf die Frage, ob in der betreffenden Chatgruppe über ähnliche Angriffe gesprochen worden sei, erklärte er erneut, er habe keine Erinnerung; Admin sei er dort nicht gewesen, sondern nur Mitglied. Ob er jemals von der sogenannten „Hammerbande“ oder ähnlichen Angriffen gehört habe, beantwortete er damit, vielleicht sei darüber gesprochen worden; viele hätten darüber geredet und angenommen, es seien Linke gewesen. Ob „Stanley“ ein engerer Kontakt von ihm sei oder ob er Ähnlichkeiten zwischen dem Angriff auf ihn und Angriffen auf Thor-Steinar-Läden erkannt habe, beantwortete er ebenfalls mit Erinnerungslücken.

Auf Fragen nach den politischen Zielen der NSP, dessen „Abteilungsleiter“ er für Erfurt war, erklärte der Zeuge, Ziel sei es, gegen „Missstände“ zu kämpfen; zunächst solle es „Deutschen gut gehen“, bevor man anderen helfe. Konkret bedeute das, Migration zu stoppen und abzuschieben. Auf die Frage, ob dazu auch Angriffe auf andere gehörten, antwortete er mit Nein. Mit weiteren Chatinhalten konfrontiert, etwa der Formulierung „Chemie Schweine!“, verweigerte er eine nähere Einlassung. Den User „Alter Sack“ identifizierte er als Christian Klein. An einen konkreten Austausch mit Christian Klein oder anderen über den Überfall konnte er sich nach eigener Darstellung jedoch nicht erinnern.

Zum Schluss wurde der Zeuge auf seine Aussage angesprochen, er wolle zu seinem Konflikt mit Pierre Beuthe „zum Schutz anderer“ nichts Konkretes sagen. Auf die Nachfrage, wer geschützt werden solle und vor wem, erklärte der Zeuge, das sei sehr persönlich und könne strafrechtlich relevant sein; deshalb wolle er dazu nichts sagen. Die Verteidigung bestand auf einer Antwort. Daraufhin wurden der Zeuge und sein Rechtsbeistand aus dem Saal geschickt. Nach einer kurzen Diskussion zwischen dem Vorsitzenden, der Geilhorn und der Verteidigung wurde die Sitzung für unterbrochen. Anschließend wurde die Verhandlung beendet. Laut Notizen soll die Befragung des Zeugen am 13. Juni fortgesetzt werden.

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