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2026.03.25 / 29. Prozesstag / Antifa-Ost-Komplex

Der 29. Prozesstag begann um 9:40 Uhr. Es waren etwa 25 solidarische Begleiter*innen anwesend. Von der Nebenklage waren vier Personen vor Ort: Wipper, Nicole Schneiders, Mario Thomas und Hagen Karisch. Ebenso anwesend war Staatsanwältin Alexandra Geilhorn. 

Als Zeuge wurde heute ein Genosse geladen, der bereits verurteilt wurde. Er wurde 2023 im ersten Prozess am Oberlandesgericht Dresden gegen vier Antifaschist*innen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt, die er derzeit im offenen Vollzug absitzt. 

Der Genosse betritt in Begleitung seines Verteidigers den Saal. Der Verteidiger beantragt seine Beiordnung, dieser wird stattgegeben. Dann verliest er seinen Antrag, in dem er erläutert, dass der Genosse ein vollumfängliches Aussageverweigerungsrecht nach §55 StPO hat. Dies begründet er u. a. damit, dass in diesem Verfahren trotz einer Verurteilung weiterhin die Gefahr besteht, dass ein neues Verfahren eröffnet wird und strafrechtliche Konsequenzen drohen können. Des Weiteren erläutert er, dass der Bundesanwaltschaft zu misstrauen ist, da sie in der Vergangenheit vermeintliche Zeug*innen geladen hat, die sich auf §55 StPO bezogen hatten. Das wurde vom damaligen Senat als rechtswidrig beurteilt und mit einem Ordnungsgeld geahndet (https://www.soli-antifa-ost.org/statement-zeuginnenaussage-am-13-04-2022/). Kurze Zeit später waren diese angeblichen Zeug*innen selbst Teil eines Verfahrens. Dabei unterschlug die Bundesanwaltschaft, dass gegen diese Personen bereits Ermittlungen liefen. Aber auch Neonazis von »Knockout 51« mussten umfänglich zu ihrer Beteiligung an der Kampfsportgruppe aussagen. Ihnen wurde kein Auskungstverweigerungsrecht gewährt. Kurz nach ihrer Aussage kamen sie in Untersuchungshaft (siehe die Zwischenüberschrift „Eisenach II: Der Antidemokrat“ https://antifainfoblatt.de/aib140/das-antifa-ost-verfahren). Dementsprechend gibt es kein Vertrauen, dass dies bei dem heute geladenen Genossen nicht ebenfalls der Fall sein könnte. Der Verteidiger macht deutlich, dass unser Genosse berechtigterweise Angst hat, dass alles gegen ihn verwendet wird und dass die GBA Informationen unterschlägt.

Am Angriff auf das »Bull’s Eye« in Eisenach 2019 zeigt sich sehr deutlich, dass der Genosse in der Situation vor Gericht nur verlieren kann: Allein eine Ja/Nein-Frage zu diesem Angriff kann zu einer Aufnahme eines neuen Verfahrens führen. Bejaht er eine Frage zu dem Tatbestand, kann ein Verfahren eingeleitet werden, weil er dafür im letzten Verfahren freigesprochen wurde und somit seine Antwort als Geständnis interpretiert werden könnte. Würde er eine Frage zu dem Angriff verneinen, würde ebenfalls ein Verfahren eingeleitet werden, weil eine Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) angeblich beweist, dass er an einem Angriff auf eine Bar beteiligt gewesen sein soll – welche Bar, wann und wo, ist gänzlich unklar. Somit könnte ein Verfahren wegen eines vermeintlich anderen Angriffs auf eine andere Bar eingeleitet werden.

Geilhorn widerspricht dem Antrag und meint, die Einschätzungen des Verteidigers seien rein spekulativ. Die Verurteilung des Genossen schließt ein vollumfängliches Aussageverweigerungsrecht nach §55 StPO aus. Ein teilweises Verweigerungsrecht kann möglich sein, so die Oberstaatsanwältin.

Auch der Senat widerspricht dem Antrag. Der vorsitzende Richter Joachim Kubista führt aus, dass der Genosse kein vollumfängliches Aussageverweigerungsrecht hat. Ein spezifisches Verweigerungsrecht zu einzelnen Tatbeständen, wie dem Angriff auf das „Bull’s Eye” im Jahr 2019, gesteht er jedoch zu.

Daraufhin fordert der Verteidiger des Genossen einen gerichtlichen Beschluss ein. Die Sitzung wird für zwei Stunden unterbrochen. Daraufhin will Joachim Kubista den geladenen Genossen nochmal (Zitat:) „vorsichtig“ zu den möglichen Konsequenzen aufklären, die eine Aussageverweigerung mit sich bringen kann. Die Konsequenzen, die der Genosse dann „zu spüren bekommen könnte“, sind Ordnungsgeld, Ordnungshaft oder Beugehaft bis zu sechs Monaten. Daraufhin antwortet der Genosse klar ins Mikrofon: „Ich bin mir dessen bewusst und bleibe bei meinem Standpunkt.“

Nach der Pause verliest der Senat den Beschluss, der besagt, dass der Genosse sich nur teilweise auf das Zeugnisverweigerungsrecht beziehen kann, nicht aber vollumfänglich. Der Senat schaut den Genossen erwartungsvoll an und sagt: „Sie müssen also Angaben machen.“ Darauf antwortet unser Genosse entschlossen: „Ich muss nicht und ich mach es auch nicht.“ Die GBA referiert, dass sie für die Aussageverweigerung unserem Genossen ein Ordnungsgeld, die Kosten für seine Anfahrt und Beugehaft auferlegen würde.

Daraufhin wird die Sitzung für weitere fünf Minuten unterbrochen.

Der Senat verliest den Gerichtsbeschluss. Der Genosse muss dafür, dass er die Aussage verweigert hat, nicht nur die Kosten für die Anfahrt zum Gericht tragen, 500€ Ordnungsgeld zahlen oder zehn Tage Ordnungshaft bei fehlender Zahlungsmöglichkeit, sondern auch sechs Monate in Beugehaft. Sechs Monate ist die maximale Länge, die bei einer Beugehaft verhängt werden kann. Der Senat erklärt dies u. a. damit, dass ihnen bekannt sei, dass die „radikal linksextremistische Szene“ die Manier „Anna und Arthur haltens Maul“ für richtig halte. Dies gälte es zu unterbinden. Unser Genosse hat die Aussage entschieden verweigert. Auch das gälte es, zu unterbinden. Es wird ein Exempel statuiert. Der Genosse hatte während dieser ganzen Farce seinen Pullover ausgezogen und sein Shirt mit dem Backprint „Free all Antifas“ präsentiert. Verschiedene Verteidiger*innen beantragen eine Unterbrechung, die der Senat damit unterbindet, dass er direkt den gesamten Prozesstag kurz vor 14 Uhr beendet. Dabei muss nicht nur die Stellungnahme der Verteidiger*innen vertagt werden, sondern auch die Rede des Genossen, der sich vor Gericht zu seinen Haftbedingungen in Ungarn äußern wollte.

Der als Zeuge geladene Genosse wird aus dem Saal geführt. Die solidarischen Begleiter*innen stimmen „Siamo tutti antifascisti“ an und rufen dem Genossen bestärkende Worte zu. Er wird festgenommen. Im Regen warten die solidarischen Begleiter*innen, um den Genossen im Bullenkonvoi auf dem Weg in die JVA mit einem Winken zu verabschieden.

Damit endete der 29. Prozesstag um kurz vor 14 Uhr. Weiter geht es am 26.03.2026 um 9:30 Uhr mit dem 30. Prozesstag.

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