2026.02.04 / 17. Prozesstag / Antifa-Ost-Komplex
Die Verhandlung beginnt um 09:35. Zu Beginn wird der Antrag der Nebenklagevertretung auf komplette Akteneinsicht genehmigt. Die Verteidigung legt hiergegen Beschwerde ein. Die Herausgabe der entsprechenden Akten muss warten, bis das Gericht über die Beschwerde entschieden hat. Falls das Gericht wieder zustimmt, besteht die Möglichkeit, eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen.
Der Prozesstag verhandelt weiterhin den Tatkomplex Eisenach I, den vorgeworfenen Angriff auf das Lokal Bull’s Eye in Eisenach am 19.10.2019.
Als erster Zeuge wird ein Taxifahrer durch das Gericht befragt. Dieser befand sich zur besagten Zeit im Lokal, um den Gast Maximilian Andreas abzuholen. Der Zeuge berichtet, dass er regelmäßig im Lokal Bull’s Eye war, um Gäste abzuholen. Privat habe er das Lokal nicht aufgesucht und zum Wirt Leon Ringl lediglich ein geschäftliches Verhältnis unterhalten. Auf die Frage, wie er das Bull’s Eye wahrgenommen habe, beschreibt der Zeuge das Lokal als “Dartclub mit teilweise rechtem Gedankengut”. Er fügt an: “mich interessiert so etwas nicht, ich bin neutral”. Dass vor dem besagten Abend schon mal die Scheiben des Lokals beschädigt worden waren, habe er mitbekommen.
Der Angriff am 19.10.2019 habe um kurz nach Mitternacht stattgefunden. Hierbei habe er 2 dunkel gekleidete Gestalten wahrgenommen. Ob die Personen männlich oder weiblich aussahen, könne er nicht sagen. In seiner damaligen polizeilichen Vernehmung hatte er von 3 Angreifern gesprochen. Während des Angriffs zog einer der Lokalgäste den Barhocker, auf welchen sich der Zeuge abstützte, an sich. Hierdurch stürzte der Zeuge und zog sich eine leichte Schnittverletzung zu, welche er selbst behandeln konnte. Der Vorsitzende Richter wendet ein, seinem Kenntnisstand nach habe der Zeuge sich in Behandlung eines Rettungssanitäters begeben. Der Zeuge erklärt, er habe lediglich einen Rettungssanitäter nach einem Pflaster gefragt, was man kaum als ein sich in Behandlung begeben bezeichnen könnte. Schläge von Seiten der angreifenden Personen hat der Zeuge nicht mitbekommen. Es soll jedoch Pfefferspray versprüht worden sein, woraufhin der Zeuge nach dem Tumult das Fenster öffnete, um besser Luft zu bekommen. Längere Beschwerden vom Pfefferspray hatte er nicht. Bei seiner damaligen polizeilichen Vernehmung hatte der Zeuge eine Skizze vom Raum angefertigt. Demnach hat der Betreiber Leon Ringl hinter dem Tresen gestanden. Während des Tumults habe dieser Bierkrüge durch den Raum geworfen. Damals hatte der Zeuge angegeben, um kurz nach Mitternacht 2 Mal die Polizei angerufen zu haben. Daran konnte er sich jetzt nicht mehr erinnern. Es sei zu lange her. Der Zeuge wird um 10:30 unvereidigt entlassen.
Um 11:00 wird als zweiter Zeuge ein Gast des Lokals Bull’s Eye vernommen. Er war am besagten Abend schon seit einigen Stunden vor Ort, als der Angriff stattgefunden haben soll. Seinen Zustand beschreibt er als gut angetrunken. Nach dem Angriff wurden durch die Polizei 1,7 Promille festgestellt. Der Zeuge sagt aus, er könne sich nicht mehr gut an den Abend erinnern, es sei zu lange her. Er habe erst Pfefferspray, dann ein Schlag mit einem Gegenstand auf den Hinterkopf abbekommen. Die maximal 2 angreifenden Personen waren vermummt und es sei nicht zu erkennen gewesen, ob diese männlich oder weiblich aussahen. Bei seiner damaligen polizeilichen Vernehmung hatte der Zeuge angegeben, er sei zuerst vielleicht mit der Hand, vielleicht mit einem Gegenstand geschlagen worden und habe danach Pfefferspray abbekommen. Er wurde anschließend im Krankenhaus behandelt und habe noch 2-3 Tage Kopfschmerzen gehabt. Die Frage des Gerichts, ob im Zeitraum vor dem Angriff eine weibliche Person das Lokal betreten habe, um auf Toilette zu gehen, verneint der Zeuge. Ansonsten gibt er an, jedes Wochenende im Bull’s Eye gewesen zu sein, um Darts zu spielen und zu würfeln. Auch heute gehe er noch, ca. einmal im halben Jahr, dort hin. Zu Leon Ringl habe er kaum Kontakt, das Lokal würde jetzt durch dessen Mutter betrieben. Der Zeuge wird um 11:25 unvereidigt entlassen.
Um 13:00 wird als dritter Zeuge ein Anwohner befragt, welcher gegenüber dem Lokal Bull’s Eye im 5ten Stock wohnt. Der Zeuge gibt an, an dem fraglichen Abend vom Lärm geweckt worden zu sein und beim Blick aus dem Fenster gesehen zu haben, wie zwischen 8 – 12 Personen in Richtung Innenstadt wegrannten. Der Zeuge konnte die Personen nicht näher beschreiben, er konnte lediglich sagen, dass sie nichts weiter dabei gehabt hätten. Aus der Gruppe hätte er den Ruf “Beeil dich” vernommen. Für den Zeugen hätte es sich nach einem ausländischen Akzent angehört. Im polizeilichen Vernehmungsprotokoll steht die Vermutung vermerkt, es könne sich hierbei auch um einen hessischen Dialekt gehandelt haben. Auf Nachfragen des Gerichts sowie der Verteidigung stellt sich heraus, dass diese Vermutung nicht vom Zeugen selbst, sondern seitens eines vernehmenden Polizeibeamten stammte. Auf die Frage des Gerichts, ob der Zeuge selbst auch das Lokal Bull’s Eye besucht habe, betont der Zeuge, damit wolle er nichts zu tun haben. Es handele sich bei dem Lokal erkennbar um etwas Extremes, er selbst sei hingegen Durchschnittsbürger. Den Wirt Leon Ringl habe er nicht gekannt. Am darauffolgenden Tag habe er einen Polizisten vor dem Lokal Bull’s Eye angesprochen und seine Beobachtungen mitgeteilt. Daraufhin wurden seine Personalien aufgenommen und später wurde er als Zeuge geladen. Auf Nachfragen der Verteidigung hin wird ein merkbarer Widerspruch deutlich. Der Wirt des Lokals Leon Ringl hatte angegeben, der Anwohner habe sich bei ihm namentlich vorgestellt und seine Beobachtungen vom besagten Abend mitgeteilt. Dies bestreitet der Zeuge, er habe lediglich mit einem Polizisten und in den Raum rein gesprochen. Dieser Widerspruch sowie auch weitere Abweichungen zur früheren Aussage des Zeugen können nicht näher aufgeklärt werden. Wie auch die beiden vorher gehörten Zeugen, betont der Anwohner, er könne sich nicht mehr genau erinnern, der 19.10.2019 sei zu lange her. Der Zeuge wird unvereidigt entlassen. Um 13:55 endet die Verhandlung.
