2025.12.17/ 8. Prozesstag / Bericht

Der achte Verhandlungstag gegen mehrere Antifaschist*innen vor dem Oberlandesgericht in Dresden, drehte sich vornehmlich um die Vernehmung des Neo-Nazis Alexander Weinert (A.W.). Am 19. Januar 2019 wurden A.W. und zwei weitere seiner Kameraden am Dessauer Hauptbahnhof angegriffen, nachdem sie in Magdeburg einen neo-faschistischen Gedenkmarsch, anlässlich der Bombardierung Magdeburgs von 1945, besucht hatten.

Zu Beginn des Verhandlungstages stellte die Verteidigung einen Antrag zur vollständigen Akteneinsicht, da auch zum Fall „Dessau 2019“ die Ermittlungsakten der Verteidigungen unvollständig seien. Beispielweise fehlen Akten zum Verfahren, als dieses noch bei der Staatsanwaltschaft Naumburg lag. Die GBA (Generalbundesanwaltschaft) würde über „überlegenes Wissen durch die Aktenkenntnisse“ verfügen, erläuterte eine Verteidigung eines Angeklagten. Alle Verteidigungteams schlossen sich dem Antrag der Beiziehung der Akten an. Nach einer kurzen Unterbrechungen der Verhandlung, lehnte der Senat besagten Antrag ab.

Kurz darauf wurde der Nebenkläger A.W. in den Zeugenstand gerufen, begleitet von einer Neo-Nazi-Anwältin der Nebenklage. A.W. ist wohnhaft in Dessau-Roßlau, 40 Jahre alt und selbstständiger Maurer von Beruf.

Anfänglich schilderte der Zeuge A.W. die Zug-Rückreise von Magdeburg nach Dessau. A.W. war in Begleitung einzelner Kameraden, darunter der ebenfalls Geschädigte Diedering. Beide Faschisten waren mit ca. 160cm langen Fahnen ausgestattet mit der Aufschrift „Dessau“, in Fraktur. A.W. habe zwar ein Bier auf der Rückreise getrunken, aber weder er, noch seine Begleitung seien stark alkoholisiert gewesen: Die Gedenkmärche laufen eigentlich „diszipliniert“ ab, bemerkte der Neo-Nazi-Zeuge.

Erwähnenswert fand A.W. die Anwesenheit von zwei männlichen und einer weiblichen Person mit langen blonden Haaren auf dem Bahnsteig, welche aber nicht weitergehend zu zuordnen oder zu identifizieren waren. Zusätzlich thematisierte A.W. die Abwesenheit von Staatsschutz-BeamtInnen an besagtem Tag: Dies sei schon bei der Hinreise aufgefallen. In der Vergangenheit seien diese stets bei An- und Abreise zum faschistischen Event in Magdeburg für A.W. und seine Kameraden sichtbar gewesen.

Weiterführend beschrieb er die Angreifer*innen: Laut A.W. handelte es sich um ca. drei Personen, ungefähr 180-190 cm groß und eine Person trug einen grauen Pullover mit unbekannter Aufschrift. Die Angreifer*innen standen, laut A.W., kurz vor den Treppen in der Bahnunterführung. Diese Personenkonstellation sei auf A.W. und seine Kameraden zugestürmt. A.W. versuchte mit dem Wurf einer gläsernen Bierflasche die Angreifer*innen abzuwehren. Diese zerschellte an der Wand der Unterführung. Die angreifenden Personen sollen vermummt mit Schlauchschals und ausgestattet mit Totschläger, Hammer und Eisenstange gewesen sein. Während der Totschläger seitens A.W. als eine ‚Stange von ca. 30 – 40cm Länge und mit Kugel dran‘ beschrieben wurde, wurden weitere Werkzeuge eher auf Grund vorhandener Verletzungen A.W.s nachträglich bestimmt. So zum Beispiel der Hammer, mit dem A.W. ein „Loch“ in die Wange geschlagen wurde. Viel mehr Informationen hatte der Neo-Nazi zum Angriff nicht parat. Es sei alles sehr schnell gegangen.

A.W. sei laut Eigenaussage ungefähr 14 Tage im Krankenhaus gewesen, anschließend folgte ein halbes Jahr Arbeitsunfähigkeit. Mit Schwindel und Übelkeit habe er bis heute wiederholend zu tun. Auch psychische Schäden äußern sich bis heute, da A.W. bei Dunkelheit nur noch in Begleitung rausgehe, die Bahnhofsunterführung in Dessau meide und Empfindlichkeiten bei schwarz gekleideten Personen auf der Straße habe.

Bei der Auswertung der Lichtbildmappen zum Verfahren verzichtete der Senat, auch nach anwaltlicher Aufforderung, darauf, den Fernseher für das Publikum anzuschalten. Nach Fotografien des Tatorts wurden Bilder der geschädigten Faschisten gezeigt: Kase, Diedering, Achtert und A. Weichert. Auf Achterts Sweatshirt war die Aufschrift der bekannten Neo-Nazi-Band „Lunikoff-Verschwörung“ sichtbar. A.W. zeigt sich dazu unwissend: „Keine Ahnung, ist eine Band oder irgendwas.“

Im Laufe der Befragung wurde klar, A.W. war zwischen 2002 bis 2019 Anmelder des Geschichtsrevisionistischen „Trauermarsch Dessau“, in Erinnerung an die Bombardierungen der Stadt während des zweiten Weltkriegs. Auf die Nachfrage, wieso er seit 2019 nicht mehr Organisator der Veranstaltung ist, behauptete er, dass „Berufs- und Familienleben müsse weitergehen“. (Dass der erfahrende Angriff ausschlaggebend für A.W.s gesunkenen faschistischen Aktivismus ist, bleibt wohl Spekulation.) A.W. schilderte, er sei auf Grund seines politischen Handelns schon in der Vergangenheit Opfer von Angriffen gewesen: Sowohl durch Grafitti am eigenen Haus, eingeschlagenen Fensterscheiben und Ende 2019 sei eine dunkelgekleidete Person mit Machete bewaffnet durch A.W.s Garten geschlichen. Eine juristische Aufklärung dieser Angriffe blieb bis heute aus, laut A.W.

Nach der einstündigen Mittagspause wurde die Befragung eines weiteren Zeugen dazwischen geschoben: Es handelte sich um die Befragung eines Arbeitskollegen einer Angeklagten. Die Person wurde auch im vorherigen Antifa-Ost-Prozess vom Gericht vorgeladen. Abermals verweigerte der Zeuge seine Aussagen vollumfänglich. Während der Zeuge bei der ersten Aussageverweigerung mit 200€ Strafzahlung belegt wurde, wurde ihm diesmal eine umfassende Aussageverweigerung zugestanden und der solidarische Zeuge unvereidigt entlassen. Anschließend wurde die Befragung A. Weicherts fortgesetzt.

In der Fortsetzung von A.W.s Befragung ging es, neben weiteren Details zum Angriff vom 19.01.2019, auch um das Entlassungsdatum aus dem Krankenhaus. In der Aussage A.W.s gab es Unstimmigkeiten. Auch wurde seine Zustimmung zu einer polizeilichen Befragung durch den Dessauer Staatsschutz – im Beisein weiterer Patienten im Zimmer – besprochen. Seine unklaren Aussagen und vorgeblichen Erinnerungslücken machten es unmöglich offene Fragen zu beantworten.

Fortführend erkundigte sich die Verteidigung nach Kontakten Weicherts: Ob er Leon Ringl kenne? – Ja, auf einer Veranstaltung mal kennen gelernt. Sonst kein weiterer Kontakt, behauptete der Neo-Nazi. Ob er Interviews gemacht habe, auch mit dem bekannten Neo-Faschisten Sebastian Schmidtke könne A.W. partout nicht mehr erinnern. Dass es ein öffentliches Video des Interviews zwischen A.W. und S. Schmidtke gibt, änderte nichts an A. Weicherts Erinnerungslücken. Als die Frage aufkam, mit wem sich A. W. denn zu dem Überfall auf ihn ausgetauscht habe, erwähnte er seinen Bekannten Enrico Marx. Kurz darauf schnellte am Rand des solidarischen Publikums von ca. 20 – 30 Personen eine Hand nach oben, welche zu einem dicken Mann, mit Rocker-ähnlichem Erscheinungsbild gehörte. – Enrico Marx war während dieses Gerichtstages selbst im Publikum anwesend.

Zum Ende wollte der Senat den Zeugen entlassen. Dafür forderte die Verteidigung der Angeklagten gerichtliche Entscheidung.

Der nächste Prozesstag ist Dienstag, der 06.01.2026, um 09:30 Uhr am Oberlandesgericht Dresden.

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