2025.12.16/ 7. Prozesstag / Bericht

Am siebten Tag des Gerichtsprozesses in Dresden gegen sieben Antifaschist*innen, wurden drei Zeug*innen zu zwei sich abwechselnden Tatkomplexen angehört. Neben dem Tatkomplex um den Kanalarbeiter ging es am Dienstag im OLG auch um Dessau-Roßlau. Zu Beginn war nur eine Antwältin der Nebenklage anwesend, erst nach der Mittagspause erschienen zwei weitere. Die Anwältin der Nebenklage, Frau Schneiders, erscheint vor Gericht immer mit einer schwarz-weiß-roten Tasche, die am Gericht nicht als politisches Symbol gewertet wird. 

Zeugin 1:

Zuerst ist die dresdner Rechtsmedizinierin Frau Metzler als Sachverständige geladen, um die von ihr angefertigten Gutachten zum gesundheitlichen Zustand des Geschädigten Nees zu erläutern. Die Verteidigung beanstandet dies jedoch, da der Auftrag zur Erstellung des Gutachtens nicht in der Akte enthalten sei, sie sich diesbezüglich per Mail an das Gericht wandten, jedoch nur ein Verteidigerteam den fehlenden Aktenteil erhielt, da die Mail nicht den Verteidiger*innen-Verteiler erreichte. Nach kurzem Hin & Her, bespricht sich der Senat für 20 Minuten. Der Antrag wird abgelehnt und die Zeugin Metzler soll gehört werden. Darauf beantragt die Verteidigung erneut eine Pause von 20 Minuten, um sich in den nun beigefügten Teil der Akte einlesen zu können. Um 11 Uhr kommt dann Frau Metzler in den Zeugenstand, um ihr Gutachten vorzustellen. Sie zählt verschiedene Verletzungen des Geschädigten Nees auf und vermerkt, dass es dabei vier Verletzungen gab, die eine chirurgische Behandlung brauchten. Auf Nachfragen der Verteidigung wird jedoch klar, dass eine chirurgische Behandlung eher am durchführenden Personal, statt der Gefährdung des Patienten definiert wird. Außerdem wird deutlich, dass diese Art der Verletzungen zwar eine Behandlung brauchen, die lebensgefährlich werden kann, der Geschädigte jedoch durchgängig stabil war, und somit keine Lebensgefahr vorlag. Auch konnte anhand der Verletzungen weder auf ein Schlagmittel, noch auf die Wucht der Einwirkungen geschlussfolgert werden. Auch das Risiko einer Netzhautablösung, welche der Geschädigte selber angab, konnte nicht medizinisch nachgewiesen werden. Außerdem wird deutlich, dass sich der Geschädigte mehrfach entgegen ärztlichen Rats selber entlassen hatte und auf Medikamentierung verzichtete. Auf Nachfrage der Verteidigung stellt diese fest, dass die Gutachterin als Assistenzärztin arbeitete, als sie das Gutachten ausstellte. 

Es folgt eine Mittagspause von 12:30 bis 13:00

Zeugin 2: 

Nach der Pause wird eine Zeugin zum sogenannten Tatkomplex Dessau-Roßlau geladen. Sie wurde im Januar 2019 polizeilich vernommen, nachdem sie beim Umsteigen die Situation bemerkt hatte, da sie mit dem selben Zug wie die Geschädigten ankam, die sie eindeutig als Neonazis beschrieben hatte. Der Richter fragt mehrfach nach, wieso sie die Zugfahrt mit den Neonazis als so unangenehm beschreibt. Sie gibt an, an den vermeintlichen Angreifer*innen auf der Treppe vorbeigegangen zu sein und anschließend Schreie gehört zu haben. Nachdem Angriff sah sie nach den Geschädigten und sah die Angreifenden fliehen. Sie fuhr mit einem anderen Ersthelfer und einem Geschädigten zusammen auf die Wache, um dort ihre Aussage zu machen. Obwohl die Zeugin angab, erst nach Entfernen der Angreifenden in die Unterführung gegangen zu sein, fragt der vorsitzende Richter mehrfach, ob sie Schläge oder ein Auf-den-Boden-Ziehen der Angreifenden beschreiben kann. Erst als die Verteidigung interveniert, lässt der Vorsitzende von der Frage ab.

Trotz einer Zeitspanne von sieben Jahren seit ihrer polizeilichen Vernehmung und der belastenden emotionalen Situation, in die sie geriet, meint sie in der Hand eines Angreifers einen Hammer gesehen zu haben. Die Verteidigung fragt sie daraufhin, ob sie sich vor ihrer Aussage am OLG über den hiesigen Prozess informierte habe – die Zeugin bejaht. Auch die Frage, ob sie dabei auf den Begriff der „Hammerbande“ gestoßen sei bejaht sie. Die Verteidigung legt daraufhin dar, dass die Zeugin in der polizeilichen Vernehmung 2019 explizit meinte, sie konnte nicht sehen, was die Personen in den Händen hielten und wie die mediale Berichterstattung klare Auswirkungen auf den Verlauf des Prozesses nimmt.  

Zeuge 3: 

Nach einer kleinen Pause, wird der nächste Zeuge gehört, nun wieder in Bezug auf den zuvor bearbeiteten Tatkomplex Nees. Der Zeuge arbeitet in Leipzig als Straßenbahnfahrer und fuhr damals am vermeintlichen Tatgeschehen vorbei. Er gibt an, daraufhin kurz angehalten zu sein und gesehen zu haben, wie sich circa drei Personen entfernt haben. Er habe kein Tatwerkzeug gesehen, noch erinnere er sich an die Körpergröße, Statur oder Kleidung der Personen. Generell ist er nicht besonders gesprächig und hat auch nach dem Ansehen von zwei Videos der Überwachungskamera der Straßenbahn keine weiteren Erinnerungen. Weder GBA, Nebenklage, noch Verteidigung haben Fragen an ihn. 

Nach 45 Minuten Pause, verließt die Verteidigung Johanns eine kurze Erkärung in Bezug auf die erste Zeugin des Tages. Im Tatvorwurf zu Dessau-Roßlau heißt es, das Ausbleiben tödlicher Folgen sei nur Zufall gewesen – die Verteidigung argumentiert dieser Vorwurf sei nicht länger haltbar, da nur eine einzige Verletzung sicher auf einen Schlag zurückzuführen sei, keine Schlagwerkzeuge nachgewiesen werden können und schwerwiegende Verletzungen ausgeblieben seien.

Damit endet der Prozesstag gegen 17 Uhr. 

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