2025.11.26 / 2. Prozesstag / Bericht

Erste Eindrücke vom Tag

Der zweite Prozesstag begann, wie am Vorabend angekündigt, erst gegen 11:00 Uhr. Die (klägliche) rechte Kundgebung vom Vortag bekam keine zweite Auflage. Die Zahl solidarischer Prozessbegleiter*innen nahm im Vergleich zum Vortrag etwas ab.

Eine Soliaktion des Vortrages, für einen beschuldigten Genossen, der in U-Haft sitzt, das Tragen von Batik-Shirts, wurde auch am zweiten Verhandlungstag fortgesetzt. Heute trug er selbst ein entsprechendes Shirt.

Generell machten unsere Genoss*innen heute einen entspannten Eindruck. Diverse Male fand pantomimische Interaktion durch die hohen Raumtrenner aus Glas hindurch statt.

Verlesung diverser Entscheidungen zu den Anträgen der Verteidigung des Vortages

Während der vorsitzende Richter Kubista ansetzte, die Entscheidungen des Gerichts zu den diversen am Vortag gestellten Anträgen der Verteidigung vorzutragen, ereignete sich eine Überraschung. Der Strom fiel aus. Und das nicht nur im Gebäude, sondern großflächig in Dresden-Albertstadt und Pieschen. Grund dafür war wohl die Beschädigung eines zentralen Stromversorgungskabels durch Straßenbauarbeiten. Kurzer Ratlosigkeit folgte allgemeine Belustigung unter den Supporter*innen wie auch den angeklagten Genoss*innen. Der Vorsitzende verkündete eine Sitzungspause bis 13:00 Uhr.

Nachdem sich gegen 12:30 Uhr das Update verbreitete, der Schaden sei behoben, ging es zurück in den Gerichtssaal. Wieder wurden die angeklagten Genoss*innen beklatscht und bejubelt.

Und der vorsitzende Richter begann seine Verlesung der Entscheidungen erneut.

Zuerst wurde der Antrag auf Aussetzung des Prozesses bis zur Klärung der Frage, ob sich im Gerichtssaal Prozessbeobachter*innen verschiedener staatlicher Behörden befinden würden, zurückgewiesen. Gestellt wurde er, um feststellen zu lassen, ob z. B. behördliche Mitarbeiter*innen der USA und Ungarns vor Ort seien. Aber auch inländische Behörden waren gemeint. Begründet wurde er mit deren Einstufung von Antifa – und spezifisch der behördlich konstruierten Vereinigung „Hammerband“/„Antifa-Ost“. Das Gericht habe keinerlei Anmeldungen durch entsprechende Institutionen erhalten und gehe davon aus, dass diese dementsprechend nicht vertreten seien.

Auch der daran anknüpfende Antrag auf Aussetzung des Gerichtsverfahrens, aufgrund der Einstufungen und den unabsehbaren Folgen für die angeklagten Genoss*innen, wurde abgewiesen.

Die Verteidigung unserer Genossin beantragte ebenfalls Aussetzung. Grund dafür ist die Tatsache, dass auch zum zweiten Verhandlungstag noch unklar sei, welchem Verteidiger*innenteam welche Aktenteile fehlten – also ingsgesamt keine vollständige Akteneinsicht ermöglicht wurde. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt. Der Vorsitzende führte dazu aus:

Beweisstücke unterlägen dem Besichtigungsrecht und technische Hilfsmittel der Polizei seien nicht einsehbar – nur die verschriftlichten, zu den Akten gegebenen Ergebnisse könnten übermittelt werden. Und zuletzt wurde darauf verwiesen, dass z. B. Fotografien, die im Rahmen von Observationen zur Gefahrenabwehr gemacht wurden, der Verteidigung nicht zugänglich gemacht werden müssten.

Das Zurverfügungstellen unvollständiger Akten an die Verteidigung allein ist schon bedenklich. Eine besondere Brisanz erhielt diese Tatsache zusätzlich dadurch, dass das Gericht für Montag, den 1. Dezember 2025, ankündigte, sich mit sogenannten „Ausspähfotos“ beschäftigen zu wollen. Diese liegen der Verteidigung jedoch bisher nicht vor. Das Gericht gab an, dass diese schon im Verlaufe des 27. Novembers an die Verteidigung übermittelt werden sollten.

Ein weiterer Aussetzungsantrag der Verteidigung eines angeklagten Genossen wurde noch nicht beantwortet. Seine angedachte Prozesserklärung hielt er daher aus strategischen Gründen nicht.

Prozesserklärungen von drei angeklagten Genossen

Die Verteidigerin eines Genossen, die am Vortag vor Gericht eine kompakte, aber sehr eindrückliche Schilderung der ungarischen Haftbedingungen vorgenommen hatte, wies ausdrücklich darauf hin, dass dies keine Prozesserklärung im Namen des Genossen gewesen sei. Sie erklärte außerdem, dass er sich ihre Ausführungen zu eigen mache – sprich, dass sie als Teil seiner Prozesserklärung zu werten seien.

Dieser Hinweis hatte eine Diskussion zur Folge, ob die angeklagten Genoss*innen sich selbst zur Anklage äußern dürften, ohne dass dies als eine Einlassung zur Sache gewertet werden würde. Da niemand außer den jeweiligen Genoss*innen selbst wusste, was der Inhalt der Prozesserklärungen sein würde, wurde dem persönlichen Vortrag stattgegeben.

Manche Supporter*innen im Raum hörten so die Stimmen ihrer Genoss*innen zum ersten Mal seit Jahren, manche das allererste Mal überhaupt.

Die ersten beiden Genossen kritisierten die Anklage der GBA politisch und untermauerten ihre Argumente mit Analysen zur gesellschaftlichen Entwicklung in Deutschland sowie darüber hinaus. Dabei bezogen sie auch Stellung zur Notwendigkeit antifaschistischen Selbstschutzes.

Nach der ersten Prozesserklärung entbrannte die Debatte über den Charakter des Gehörten und damit dessen Verwertbarkeit im Verfahren erneut. Die Generalbundesanwaltschaft pochte darauf, dass sich daraus sehr wohl ein Bezug zu den angeklagten Taten herstellen ließe. Das Gericht stimmte dem zu. Der Vorsitzende sagte, dass auch er die Prozesserklärungen nicht zu 100 % als politisches Statement verstehe. Was das genau bedeutet, wird sich erst später im Prozess zeigen.

Die dritte Prozesserklärung ergänzte die vorherigen durch sehr bewegende persönliche Ausführungen zur Lebensrealität all jener Menschen, die durch Neonazis als Feind*innen ausgemacht werden, und wie zentral antifaschistischer Selbstschutz für das Über-/Leben ist. Dazu wurde der Gerichtssaal in den ländlichen Raum Ostdeutschlands der Wendejahre bis in die 2010er Jahre mitgenommen.

Hierzu zwei Lesetipps: Dokumentationen zur Gewalt gegen Migrant*innen, Linke, Alternative und alle, die nicht in das Weltbild von Neonazis passen – explizit in den Wendejahren: https://www.zweiteroktober90.de und https://www.rosalux.de/publikation/id/43063/erinnern-stoeren-1.

Auf eine detaillierte inhaltliche Wiedergabe der Prozesserklärungen wird bis auf Weiteres verzichtet. Damit erklären wir uns mit dem Wunsch der angeklagten Genoss*innen solidarisch, bis zur Klärung der Auswirkung der Terroreinstufungen in Ungarn und den USA, mit ihren Prozesserklärungen nicht an die Öffentlichkeit gehen zu wollen.

Aus den gleichen Gründen wurden die Prozesserklärungen vorerst nur mündlich gehalten und wurden nicht schriftlich zu den Prozessakten gegeben.

Empathie- und Solidaritätsbekundungen mit den vortragenden Genossen wurden von Mal zu Mal harscher durch das Justizpersonal quittiert. Der maßgeblich Zuständige, dem diese „Verletzung“ der gerichtlichen Spielregeln missfiel bzw. der sich in seiner Rolle und Kompetenz gekränkt zu fühlen schien, verwarnte jubelnde und klatschende solidarische Menschen mehrmals.

Nachdem die dritte Prozesserklärung vorgetragen war, gab es wieder Empathie- und Solidaritätsbekundungen. Hierauf folgte eine Sanktionierung durch den vorsitzenden Richter. Vier Besucher*innen wurden vom vorsitzenden Richter mit vollem Namen aufgerufen, da sie sich „ungehorsam“ benommen hätten. Ihnen wurde ein Besuchsverbot für den kommenden Prozesstag ausgesprochen und für den Fall einer erneuten Störung mit „letzter Warnung“ Ordnungshaft angedroht.
Diese Drohung wurde durch die solidarischen Zuschauer*innen mit Gelächter beantwortet.
Dass das Gericht während der Verhandlung keine Solidaritätsbekundungen duldet, hatte es bereits angekündigt. Vor und nach der Verhandlung sei es aber okay.

Für die weiteren Prozesstage ist dieses Vorgehen insofern spannend, als dass vermeintliche Störer*innen identifiziert und anscheinend namentlich ausgerufen werden. Ein unangenehmes Vorgehen, wenn Neonazis als Nebenklage oder unter den Zuschauer*innen anwesend sind. Gleichzeitig bleibt abzuwarten, ob das Besuchsverbot tatsächlich durchgesetzt wird, denn die vier Besucher*innen konnten den restlichen Prozesstag bis zum Ende begleiten.

Und noch ein Lesetipp: Rote Hilfe, Prozesse politisch führen (2023) https://rote-hilfe.de/sites/default/files/2024-03/broschuere_prozesse_politisch_fuehren_web.pdf

Zurück zu den unvollständigen Akten

Da die Verteidiger*innen unserer Genoss*innen mit der Antwort des Gerichts bzgl. des Antrags zur unvollständigen Akteneinsicht vollkommen zu Recht unzufrieden waren, forderten sie abermals das Gericht auf, dessen Verpflichtung zur Bereitstellung aller Verfahrensakten für alle Verteidiger*innen nachzukommen.

Richter Andreae übernahm jetzt die aktive Sprecherrolle des Gerichts. Es folgte erneut ein Hin und Her, in dem der Richter immer wieder, mit immer gleicher Argumentation, versuchte, die Verantwortung den Anwält*innen unserer Genoss*innen zuzuschieben. Sie müssten sagen, welche Akten ihnen fehlen, damit er das prüfen könne und ggf. fehlende Aktenteile nachreichen lassen könne. Ab und zu bezog er sich, offensichtlich in der Absicht, keinerlei Zugeständnisse zu machen und verfehlte Verantwortung einzuräumen, auf Aktenteile, die Beweismittel umfassen – denn diese unterliegen nicht dem Akteneinsichtsrecht, sondern dem Beweismittel-Besichtigungsrecht. Dass dies jedoch nur einen kleinen Teil der fehlenden Akten betrifft, schob er renitent beiseite. Einzig die eigene Überforderung angesichts der schieren Masse an Akten bekundete das Gericht mehrfach.

Selbst gutgemeinte Versuche von Verteidiger*innen, dem Gericht entgegenzukommen – durch 1.) eine höchst unübliche Live-Abfrage der Vollständigkeit, durch das Verlesen, Ordner für Ordner und Dokument für Dokument, oder 2.) die persönliche Durchsicht der Originalakte in der Geschäftsstelle des Gerichts durch ein Verteidiger*innenteam – wurden vorerst nicht beachtet. Das Gericht versuchte, die Verteidiger*innen mit der Ankündigung, es werde am 27. November eine Lösung suchen, zu vertrösten.

Und plötzlich ging die Beweisaufnahme los

Für die solidarischen Zuschauer*innen war dies jedoch nicht nachvollziehbar. Als der Richter Andreae anfing, einen Dateipfad für eine Lichtbildmappe der Akten mehrfach vorzutragen, in der Hoffnung, die Verteidigung würde den entsprechenden Ordner übermittelt bekommen haben, hielten viele das Vorgehen noch für eine beispielhafte Demonstration eines Aktenbestands – in dessen Ordnerstrukturen manche Person schon verlorengehen könnte. Doch dem war nicht so. Währenddessen ließ Oberstaatsanwältin Geilhorn es sich nicht nehmen, sich über Verteidiger*innen lustig zu machen, die nicht sofort den entsprechenden Ordner und das spezifische Dokument finden konnten. Damit bekam ihre Performance im Gerichtssaal in Formfragen schon zum zweiten Mal an diesem Tag einen ordentlichen Kratzer. Zuvor klingelte für alle im Saal hörbar ihr Mobiltelefon, während einer unserer Genossen gerade seine Prozesserklärung vortrug. Das Klingeln begleitete noch ein gut hörbares „Scheiße!“ und hektisches Herumgekrame.

Die auf Gerichtsprozesse spezialisierte freie Journalistin Wiebke Ramm (u. a. für Spiegel, Tagesspiegel, Süddeutsche Zeitung) setzte sich für diesen Teil der Verhandlung um, ebenso wie Konrad Litschko (taz) und der seit 1992 für die Bild arbeitende Bernhard Schilz. Denn auf den im Verhandlungssaal angebrachten Bildschirmen (für Verteidiger*innen, An- und Nebenklage) wurden jetzt Bilder der Polizei, von Asservaten und ihren mutmaßlichen Fundorten gezeigt. Die Drei hatten wohl die Hoffnung, einen catchy Aufhänger für ihre Berichterstattung zu bekommen. Dass diese Form der Inaugenscheinnahme des Gerichts die Privatsphäre der von der Hausdurchsuchung betroffenen Genossin verletzt, interessierte sie offenkundig nicht.

Gegen die Verlesung gingen auch die Anwält*innen vor. Allerdings deswegen, weil die Beschriftung der Fotos von einem Cop durchgeführt wurde, der selbst nicht bei der Hausdurchsuchung anwesend war. Die Zuordnung wurde daher nicht aus eigener Wahrnehmung, sondern nach dem Bericht anderer Cops durchgeführt. Die räumliche Zuordnung der Asservate kann so zumindest in Zweifel gezogen werden.

Hinweis am Rande

Ausblick: die kommenden Wochen im Gerichtssaal

Damit war der Auftakt für die Beweisaufnahme gemacht. Ab Montag, dem 1. Dezember, werden Zeug*innen geladen. Das Gericht verkündete dazu, es gäbe derzeit eine Beweismittelliste, die nur die nächsten Verhandlungstage umfasse.

„Danach ist am 1.12. die Vernehmung von drei Zeugen vorgesehen, zwei Polizeibeamte und eine Privatperson, zur „Ausspähfahrt“ am 07.08.2018 sowie die Mitarbeit der von … und … in einer Leipziger Hausverwaltungsgesellschaft. Um dasselbe Thema geht es am 2.12. vormittags. Ab Nachmittag ist dann Thema der Angriff auf [AOK: den Neonazi] Cedric Scholz, und zwar bis zum 09.12.2025. Nachfolgend wird es ab 10.12. um den Angriff auf [AOK: den Neonazi] Tobias Nees gehen bis 16.12.2025.“

Den Erfahrungen im „Antifa-Ost-Prozess“, sowie den ersten Änderungen im Ablauf mit Prozesstag 2 des jetzigen Prozesses nach, müssen wir uns gleichzeitig darauf einstellen, dass dieser Plan nicht strikt eingehalten wird.

So steht fest: Vor der Winterpause werden Neonazis als Zeug*innen und „Opfer“ geladen sein.

Damit der letzte Lesetipp, in Vorbereitung auf die nächsten Wochen: https://www.soli-antifa-ost.org/neonazis/ und https://de.indymedia.org/node/555848.

Kommt zum Gerichtsprozess,
zeigt euch solidarisch!
Seite an Seite, gegen ihre Repression!

Hier geht es noch zu einem weitern Prozessbericht von Thomas.

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